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Autor Beitrag
sebo
Jet-Maniac


Beiträge: 429


New PostErstellt: 25.05.09, 10:26     Betreff: Re: JetSki Unfall auf dem Rhein

Im Polizeibericht steht:

Der Jet-Ski befand sich außerhalb des für den Betrieb mit Wassermotorrädern zugelassenen Bereich.

Fakt ist aber, dass ein Jet auch ausserhalb der Jetski-Strecke fahren darf, solange man(n) mit Ihm keine "Figuren" fährt oder zwischen seinen Kurven ein Mindestabstand gelassen wird (Darüber wurde schon gestritten). In bestimmten Bereichen kann ein Tempolimit vorgeschrieben sein. An die Kollisios-Verhütungs-Regeln (KVR) sowie die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung muss man sich natürlich auch halten. Du kannst auch mit einem Steher an Wanderfahrten teilnehmen, das ist genauso erlaubt. Lernt man natürlich auch alles im Führerschein

Wenn du deine Freestyle-Kür ausserhalb des Jet-Bereiches abziehst wirst du Probleme mit der WSP bekommen...

Sonnige Grüße



[editiert: 25.05.09, 10:28 von sebo]


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