Anfang der Woche wurden wir angehalten von der WAPO kurz vor der Wasserskistrecke (Binnengewässer). Wir haben offen kommuniziert, dass wir nun Wakeboard fahren wollen (haben noch einen Freund abgeholt der dann Beobachter war) und es war offensichtlich aufgrund des Wakeboards an der Wakeboardhalterung an der Seite. Der eine Polizist suchte mehr als 5min in der Liste ob der Jetski für Wakeboard als Zugfahrzeug zugelassen ist. Er teilte mir dann mit, dass der Jetski nicht zugelassen ist und nur die in der Liste amtlich sind. Ich habe Ihm dann gesagt, dass es er bitte bei RXT suchen sollte und es sich um ein neues 2011 Modell handelt und ggf. seine Liste nicht aktuell ist. Wir konnten dann Wakeboard fahren, weil er dann auch eingesehen hat, dass der Wakeboardhalter etc. nicht umsonst da angebaut ist.
Tatsächlich steht aber der RXT-X 260 nicht in der Liste. Was kann man tun, dass dieser da offiziell drin steht, denn vom Ski her sollte dieser dafür zugelassen werden.
VG; Holger
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verkehrsvorschriften/Wasserskilaufen/Fahrzeuge-Wasserskilaeufer.pdf