Zitat: Daniel90
Du hast ja auch nichts gemacht was verboten war oder?
Gruß,
Daniel
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Leider doch
§ 5 Wassermotoradverordnung:
Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen, wie Slipanlagen oder Rampen, oder mittels geeigneter Kranvorrichtungen zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgenommen werden.
Stell mal ein Foto der Location ein, vielleicht habe ich eine Idee. Wenn nicht bekommst du dadurch jedoch hier viele neue Jetskifreunde
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Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))