Erstellt: 28.01.04, 20:20 Betreff: BMFSFJ - Presse: "Kinder haben ein Recht auf gute Bildundruckenweiterempfehlen
BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 122/2004 Veröffentlicht am 19.01.2004 Thema: Kinder und Jugend
"Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und frühe Förderung"
Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer berichtete UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf über Umsetzung der Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention wird in der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang geachtet; die Erklärungen zur Kinderrechtskonvention wären daher aus heutiger Sicht nicht notwendig gewesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Rechte der Kinder mit Investitionen in Bildung und Betreuung und einem Aktionsplan gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder weiter zu stärken. Dies legte der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 16. Januar 2004 in Genf dar. Er erläuterte damit den Zweiten Staatenbericht, den die Bundesregierung über UN-Konvention über die Rechte des Kindes abgegeben hatte.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, erklärte heute in Genf: ''Kinder sind unsere Zukunft. Die Bundesregierung setzt alles daran, die Rechte der Kinder weiter zu stärken, wie sie in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben sind. Kinder haben ein Recht auf gute Betreuung und frühe Förderung. Dies ist ein Schwerpunkt unserer Politik, denn wir wollen Chancengerechtigkeit für die Kinder und ihre Familien.''
Der Staatssekretär hob die Initiativen für eine bessere Infrastruktur für Kinder und für eine bessere Bildung hervor: Das Investitionsprogramm ''Zukunft Bildung und Betreuung'', mit dem der Bund 4 Milliarden Euro zum Aufbau von Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, sowie die 1,5 Milliarden, die den Kommunen ab 2005 jährlich aufwachsend für den Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung insbesondere von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung würdigte auch die herausragende Rolle der Länder, der Gemeinden und der Verbände bei der Realisierung der Kinderrechte.
Als weitere kinderpolitische Initiativen der Bundesregierung nannte Ruhenstroth-Bauer:
- den Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, - den Nationalen Aktionsplan ''Für eine kindergerechte Welt'', der im Frühjahr 2004 vom Bundeskabinett verabschiedet wird und der Umsetzung der Beschlüsse des Weltkindergipfels im Mai 2002 in New York dient, - eine Kampagne zur Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden Entscheidungen im Sinne von Art. 12 der Kinderrechtskonvention für die Jahre 2004 und 2005 sowie - das neue Jugendschutzgesetz.
1992 ratifizierte Deutschland die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Konvention ist das von den meisten Staaten (191) unterzeichnete UN-Abkommen und bezieht sich auf junge Menschen unter 18 Jahren. Die Beitrittsstaaten berichten den Vereinten Nationen alle fünf Jahre über die Umsetzung der UN-Konvention. Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung den zweiten Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übersandt und im Oktober 2003 um weitere Daten ergänzt.
Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer vertrat als Leiter der deutschen Delegation, die aus sieben Vertretern von Bundesressorts besteht, die Bundesregierung bei der Anhörung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum Zweiten Staatenbericht. Der UN-Ausschuss überprüft die tatsächliche Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Vertragsstaaten und spricht Empfehlungen zur Umsetzung aus.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend E-mail: Internet: http://www.bmfsfj.de
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