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Ines Doberschuetz
Mitglied
Beiträge: 440 Ort: Leipzig
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Erstellt: 10.08.05, 09:41 Betreff: Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert
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Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert Kinder sind auf dem Weg in die Schule. Hamburg - Wenn Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit an der Schule absetzen, sind auch sie dabei gesetzlich unfallversichert. Das erläutert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg. In diesen Fällen greife die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers. Gleiches gilt für den Nachwuchs, der von der Landesunfallkasse oder dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) geschützt wird.
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Schule nicht auf dem Weg zur Arbeit liegt oder die Kinder zu einer Tagesmutter beziehungsweise einem Kinderhort gefahren werden. Den Angaben zufolge sind auch mitgenommenen Schulkameraden der Kinder abgesichert. Quelle: portale.web.de
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j.rehde
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 10.08.05, 23:24 Betreff: Re: Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert
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aber erst ab der haustüre. wenns im treppenhaus oder auf dem grundstück passiert, kommt keine versicherung für den "schaden" auf.
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Ines Doberschuetz
Mitglied
Beiträge: 440 Ort: Leipzig
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Erstellt: 11.08.05, 07:57 Betreff: Re: Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert
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Das klingtja, als spricht Du aus eigenen Erfahrungen. Es sollte aber an der Wohnungstür losgehen. Wegeunfälle zur Arbeit sind auch ab der Wohnungstür versichert. Ines ----- Original Message ----- From: j.rehde To: Eltern für Kinder in Leipzig & Umland - Presseschau Sent: Wednesday, August 10, 2005 11:24 PM Subject: [Kinderlobby Leipzig] Re: Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert
aber erst ab der haustüre. wenns im treppenhaus oder auf dem grundstück passiert, kommt keine versicherung für den "schaden" auf.
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j.rehde
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 16.08.05, 09:52 Betreff: Re: Der Schulweg ist gesetzlich abgesichert
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ja, unsere tochter war im treppenhaus "unachtsam" und hat ne stufe verfehlt. finger gestaucht, zum chirurgen, wegen aufnahme wegeunfall.
der hat mir dann gesagt, (das steht auch irgendwo) nur ab haustür oder grundstücksgrenze.
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