Ines Doberschuetz
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Beiträge: 440 Ort: Leipzig
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Erstellt: 01.12.05, 15:24 Betreff: Kieferorthopäden dürfen Kindern Behandlung nicht verweigern
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Quelle: portale.web.de
Kieferorthopäden dürfen Kindern Behandlung nicht verweigern Kieferorthopäden dürfen Kindern Behandlung nicht verweigern Kindergebiss: Kinder haben Anspruch auf Behandlung beim Kieferorthopäden. Stuttgart - Kieferorthopäden müssen gesetzlich versicherte Kinder grundsätzlich behandeln, ohne dass die Eltern Zuzahlungen leisten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. Oft bekämen Eltern jedoch keinen Termin beim Kieferorthopäden, weil sie keine privaten Zuzahlungen für die Behandlung leisten wollen. «Solange sie eine Kassenzulassung haben, sind Kieferorthopäden verpflichtet, Kassenleistungen an Kindern zu erbringen, ohne zusätzliche Zahlungen zu verlangen», sagt Gesundheitsexpertin Julia Nill. Eltern sollten sich daher nicht beirren lassen, wenn der Arzt sie von vorneherein zur Kasse bitte, sondern darauf bestehen und sich gegebenenfalls bei der Krankenkasse beschweren.
In jedem Fall hätten gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Behandlung, bestätigt auch Corina Glorius vom Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) in Berlin. «Unter den gesetzlichen Bedingungen ist eine gute Kieferbehandlung allerdings nicht mehr möglich», schränkt die BDK-Geschäftsführerin ein. Schon das hochwertige Material werde durch die Kassenleistungen nicht mehr abgedeckt. Auch zahle die Kasse oft nur bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen, nach dem 18. Geburtstag gebe es gar keine Zuschüsse mehr.
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