Ines Doberschuetz
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Beiträge: 440 Ort: Leipzig
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Erstellt: 18.08.05, 07:49 Betreff: Mutter muss gemeinsamen Sorgerecht immer zustimmen
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Mutter muss gemeinsamen Sorgerecht immer zustimmen Nürnberg - Ein gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern setzt die Zustimmung der Mutter voraus. Darauf weist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in Nürnberg hin. Kommt es zu keiner gemeinsamen Sorgeerklärung, behält die Mutter allein das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils berge die Gefahr, dass Konflikte zwischen den Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Das habe der Gesetzgeber vermeiden wollen.
Das gemeinsame Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern erfolgt durch gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern vor oder nach der Geburt oder durch spätere Heirat. Es setzt nicht voraus, dass die Eltern zusammenleben, so der ISUV. Das Merkblatt informiert zudem unter anderem über Beistandschaft und gerichtliche Vaterfeststellung. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt veranschaulicht und Streitfälle der Rechtsprechung verdeutlicht.
Das Merkblatt Nr. 81 «Nichtehelichenrecht» kann gegen Vorauszahlung von drei Euro bestellt werden bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg (Tel.: 0911/53 30 74, Internet: www.isuv.de).
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht: www.isuv.de Quelle:portale.web.de
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