Helfried
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Erstellt: 24.08.07, 20:15 Betreff: Re: Frage an luzi |
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@ irga
Die Juristin hat das böswillige Verlassen nicht erfunden, das steht so im Gesetzestext und dabei ist es egal ob der Mann oder die Frau die Familie verlässt, derjenige der zuerst geht ist der Schuldige und es bringt für denjenigen auch die Nachteile.
lg Helfried
____________________ Es gibt mehr Ding’ im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumt, Horatio. (William Shakespeare)
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