quarz
Mitglied
Beiträge: 756
|
Erstellt: 25.01.13, 16:08 Betreff: Re: Warum nicht auch mit Xylit ? Diskussion....... |
|
|
Hallo Willi,
dein Vorschlag, die Schüßler-Salze mit Xylit statt mit Milchzucker herzustellen, ist durchaus sinnvoll.
Genau diesen Vorschlag machte ich bereits 1991 (!) einem bedeutenden Hersteller. Dieser verwies mich auf die Vorschriften des HAB: Alle Schüßler-Salze müssen gemäß Vorschrift 6 des HAB (Verreibungen) hergestellt werden. In Vorschrift 6 wird Lactose-Monohydrat (Milchzucker) zur Verreibung vorgeschrieben. Xylit könnte also nur nach einer entsprechenden Änderung des HAB verwendet werden - was wohl nur nach entsprechendem Druck durch die Industrie erfolgen dürfte.
Natürlich könnten Verreibungen mit Xylit gemacht werden. Da dies aber im HAB nicht gestattet ist, kann diese Verreibung nicht als "Homöopathisches Arzneimittel" in den Verkehr gebracht werden (die Schüßler-Salze gelten im Sinne der Gesetze als Homöopathie). Wie aber sollte eine solche Verreibung deklariert werden? Sicher nicht als Lebensmittel. Auch nicht als Nahrungsergänzungsmittel, weil der Gehalt an Mineralstoffen dafür viel zu gering ist. Als nicht-homöopathisches Arzneimittel müsste ein (teures!) Zulassungsverfahren durchlaufen werden, dessen wesentlicher Teil ein (schulmedizinischer!) Wirksamkeitsnachweis ist - was sicher nich zu schaffen wäre. Wie also deklarieren?
Für die Streukügelchen (Globuli) gilt sinngemäß das Gleiche, denn gemäß Vorschrift 10 des HAB müssen sie aus Saccharose bestehen.
Liebe Grüße quarz
|
|