Zitat: Orko_aus_dem_zauberland
Nehmen wir mal an zwei Personen, einmal Homo einmal Hetero, bewerben sich auf die gleiche Stelle. Beide haben identische Qualifikationen. Die Heteroperson bekommt die Stelle. Die Homo-Person klagt und sagt, dass er die Stelle nur deshalb nicht bekommen hat, eben weil er Homo ist. Der Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen. Wie? Ich finde den Grundgedanken des ADG gut, aber die Umsetzung.... |
Genau, aber er kann nur dann klagen, wenn er sich als Homosexueller in der Berwerbung erkenntlich gemacht hat, sonst dürfte diese Klage kaum Erfolg haben, denn in solcher Konstellation kann der Arbeitgeber nicht erkennen, ist der Bewerber schwul oder nicht!
Man darf jetzt meiner Meinung nach nicht in die Situation fallen, ich klage einfach, weil ich das Gesetz im Rücken habe. Nein, klagen nur dann, wenn es auch Aussicht auf Erfolg hat und von seiner Seite es auch belegen kann, Halt, da liegt eine Benachteiligung meiner Person vor!
Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen, aber die Möglichkeit, klagen zu können, erleichtert doch schon so manche Entscheidung.
*akira
...ich habe gelebt! ...ich lebe! ...ich werde leben!