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60 Jahre solides Grundgesetz (GG) - 40 Jahre politische Unfreiheit und Unterdrückung des Nationalpatriotismus
Wir werden von Demokratieverfälschern, die mit der Verfassung Schindluder treiben, regiert!
(Zur politischen Unfreiheit und Unterdrückung der deutschen Rechten, Anmerkungen zur Lage der authentischen deutschen Rechten und zur beispielsweisen Falschbehauptung: "Wir haben keine Verfassung.")
"Es gilt die Ordnung der Dinge zu erkennen
und sich selbst in Ordnung zu bringen."
NN
"Ein freies Land ist doch etwas anderes,
als das was wir darstellen."
Prof. Dr. Arnulf Baring
"Weder der Begriff der Volkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als >>demokratisch<< zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt."
Prof. Dr. Ernst Fraenkel
Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher
Dipl.-Pol. Peter Hübner
"Demokratie ist nur dort mehr
als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung,
wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben."
Prof. Dr. Carlo Schmid
(am 8. September 1948
vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates)
Teil I:
Zum Konzept: Die Demokratie als demokratischer Rechtsstaat, als sozialer Bundesstaat und als Republik, wird auch im 21. Jahrhundert zum verfassungsrechtlichen Naturrecht gehören! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Zu dieser Demokratie gibt es fraglos zur Zeit keine denkbare und brauchbare Alternative! Mögen auch die brachial-ideologisch mit dem Klammerbeutel gepuderten Fundamentalisten noch so unbedarft danach trachten an der generellen Geltung des heute kein Provisorium mehr darstellenden Grundgesetzes herum zu fummeln. Ändern werden sie es nicht. Es ist nur langweilig, unpolitisch und kontraproduktiv; ja nur beschaulich. Daß die Verfassung jedoch zu ergänzen, zu vervollkommnen ist, durch eine auch verfassungsmäßige Verankerung von sozialen und nationalen Grundrechten (Vgl. hierzu unter Punkt Zehntens die Feststellungen von Dipl.-Pol. Udo Voigt), dies steht bei den deutschen Nationalpatrioten, der authentischen oder >echten< Rechten, außerhalb jeder Diskussion. Weil es ein Gebot der Stunde ist. Zu dieser Erneuerung, zur Fortbildung der Verfassung, verleiht das Grundgesetz sogar selbst die Möglichkeit (Art. 146 GG). Nur die Art und Weise und der Zeitpunkt ist von alles entscheidender Bedeutung. Zur Art und Weise: Die Erneuerung im Sinne von Ergänzung kann nur durch eine Nationalversammlung wirklich zustande kommen, und nicht wie nach der herrschenden Lehre durch Bundestag und Bundesrat, mit dann abschließender Volksabstimmung. Das Gremium Bundestag und Bundesrat ist bislang nur ein Gremium der Mitte-Links-Parteienoligarchie einer schier undemokratischen politischen Zweidrittelgesellschaft. Die im übrigen auch eine soziale Zweidrittelgesellschaft als zwangsläufige Folge hervorgebracht hat. Real existierende politische Unfreiheitlichkeit in diesem unserem Lande.
Zum Zeitpunkt: Eine Wahl zu einer Nationalversammlung auf der Basis und unter den Bedingungen der real existierenden Demokratur, der Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung, der Herrschaft von nur zwei politischen Strömungen in diesem unserem Lande, kann natürlich nicht akzeptiert werden: Weil sie politische Unfreiheit und Unterdrückung ist. Es muß also zuvor erst zu einer Veränderung der politischen Verhältnisse kommen, zur Schaffung einer auch wirklich funktionierenden Demokratie. Genau so wie unsere solide Verfassung es vorgibt. Das heute kein Provisorium mehr darstellende Grundgesetz ist die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes! Das Grundgesetz als deutsche Verfassung gilt! (Wir werden noch vielfach darauf zurückkommen.)
Zwei Dinge sind es vor allem, worum die authentische oder echte deutsche Rechte sich zur Zeit besonders bemühen muß. Zum einen muß sie in einer REFORMATION ihr jahrzehntelanges Scheitern auf Bundesebene (und darum geht es mir hier; niemand verkennt die Erfolge in Mitteldeutschland!) besser erkennen und zu besseren Analysen und die dann folgernden Schlußfolgerungen fähig werden, die die Frage nach dem Warum betreffen. Warum ist die deutsche Rechte AUF BUNDESEBENE schon seit Jahrzehnten so erfolglos; was muß sich ändern, was muß im Bereich der politischen Positionierungen verändert werden. Und: Wie kommt man von den partiell mitteldeutschen Erfolgen durch dortige Landtagspräsenz zu gesamtbundesdeutschen Erfolgen? Wie sind Einzüge in mitteldeutschen Landtagen als Vorbild auch in westdeutschen Landtagen zu erreichen? Wie ist das Spektrum zu verbreitern? Im vorliegenden Text werden hierzu keine konkreten Antworten gegeben, aber es wird auf eine größere Linie hingewiesen.
Vor allem soll hier auch auf die aktuell merkwürdigen Kommentare, Einstellungen und politischen Positionierungen so mancher Nationalpatrioten abgezielt werden, die nur einen unpolitischen und kontraproduktiven, nur einen erbaulichen Umgang mit der zentralen Grundkonstitution und der (außer durch einen revolutionären Akt) unumkehrbaren Zentralsäule unserer Republik, nämlich das Grundgesetz (GG) - unsere Verfassung, sich befleißigen und alles was damit zusammenhängt. Nur das richtige Verhältnis zu den nicht beliebig austauschbaren fundamentalen Grundlagen unserer Republik kann die ansonsten authentische oder echte Rechte aus ihrer schon seit Jahrzehnten andauernden Sozialunwirksamkeit oder Nischenexistenz auf Bundesebene heraus führen - will sie nicht fortwährend in fundamentaloppositioneller Utopie der Erfolglosigkeit und letztlich in der Gosse der Sozialunwirksamkeit verharren. Nur eine Präsenz in mitteldeutschen Landtagen wird sich - wenn nicht endlich das Größere in der richtigen Art und Weise anvisiert wird - als das herausstellen was es letztlich ist und bleiben wird: Nur beachtenswerte Teilerfolge. Und vielleicht auch letztlich nur Pyrrhussiege. Und so, in dieser Art und Weise, von der herrschenden politischen (medialen und kulturellen) Klasse sehr wohl kalkulierbar. Was sich als Fehlspekulation erweisen muß.
Das besondere Vertrauen des Grundgesetzes (GG), und dieses Vertrauen hat es auf Grund seiner Verdienste nach 60 Jahren fraglos verdient!, welches ursprünglich als Provisorium gedacht war, heute aber die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes ist, dieses besondere Vertrauen des GG als eine der besten Verfassungen der Welt, ein Grundgesetz als einigende und als Einheitsverfassung, als eine Verfassung des Wiederaufbaus und eine Verfassung der Grundlage der (Teil-)Wiedervereinigung, soll in diesem Beitrag besonders und beispielhaft AN HAND DER ENTSTEHUNGSGESCHICHTE hervorgehoben und näher erhellt werden - was etwa die Form und die alternativlose Notwendigkeit des Entstehens und den hervorragenden verfassungsrechtlichen Inhalt, das tiefgreifende Bemühen der sogenannten Grundgesetzmütter und Grundgesetzväter anbetrifft. Sie leisteten dabei fast zur Gänze keine fremdbestimmte Verfassungsneuschöpfung; sie erkämpften unserem Volk und Vaterland das, was unter den Bedingungen eines verlorenen Krieges möglich war und zum Neuanfang möglich sein mußte. Denn wir waren die Besiegten von 1945! Entscheidend und mehr noch: Was bei der Erarbeitung - natürlich im Rahmen des alliierten Besatzungsdruckes, und wir verloren doch leider den Krieg, oder? - auch bei seinen Schöpfern in Herrenchiemsee, beim diskussions-vorbereitenden Herrenchiemseer Verfassungskonvent, und dann entscheidend im Parlamentarischen Rat (der Verfassunggebenden Versammlung) schon wieder nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung im Bereich des Möglichen durchaus betonte und auch in zentralen Punkten von den 11 Ministerpräsidenten auch betont wurde. (Dies alles wird unterhalb verdeutlicht werden.) Man muß dies nur alles kennen und wissen, um sich als Fundamentalist mit seiner Behauptung: "Wir haben keine Verfassung" korrigieren zu können.
Eine Entstehungsgeschichte, die in den verschiedensten Zentralbereichen so erhellend ist - und bedeutsam für unsere heutige Bewertung. Eine Entstehungsgeschichte, die bei genauerem Hinsehen, das Verfassungswerk als nahezu zur Gänze als ein deutsches Verfassungswerk ausweist! Auf das wir stolz sein können! Und Dr. Konrad Adenauer drohte sogar seinerzeit den Alliierten, in dem er von den Londoner Empfehlungen vom 7. Juni 1948 von einem "System der Ausbeutung Deutschlands" sprach. Und er legte den Besatzern dar, daß er >>mit Sicherheit den Zeitpunkt kommen sehe, wo die Deutschen durch Verweigerung der Mitarbeit wenigsten ihre Ehre vor der Nachwelt retten müßten.<<
Wir verfügen über eine Verfassung, über ein Grundgesetz, womit wir als internalisiert demokratische, seriöse und authentische Rechte alles erreichen können was wir erreichen wollen - wenn wir es nur besser verstünden; und eines Tages werden wir es besser verstehen. Es soll somit den Falschbehauptungen oder falschen politischen Positionierungen entgegengewirkt werden, daß das GG aufoktroyiert wurde und folglich uns zum Schaden im nationalpatriotischen Kampf um die Beseitigung der real existierenden Demokratur gereiche. Und eben gerade auch durch die Entstehungsgeschichte wird dies widerlegt! (audiator et altera pars und nicht nur das eigene Brevier), daß das GG "nur unter dem Genehmigungsvorbehalt der West-Alliierten verabschiedet wurde", was konkret hier viel zu verzogen brachial-ideologisch und formal, letztlich nicht weiterhelfend gesehen ist; oder ähnlicher nur oberflächlicher, kontraproduktiver und unpolitischer Behauptungen mehr. Die dahinter stehenden Intentionen sind abzulehnen! Und dabei ist auch UNBEDINGT die politisch-historische Situation zu beachten, unter der das Ganze entstand: Wir waren leider nicht die Sieger in diesem Ringen um Sein oder Nichtsein verschiedener Welt- und Lebensauffassungen, sondern die Besiegten von 1945. Es mußte, ob so oder so, ein Neuanfang gemacht werden.
Schelten wir nicht den Weg des Parlamentarischen Rates, denn wir hätten es letztlich, AUS DEM EHERNEN ZWANG DER VERHÄLTNISSE HERAUS, auch nicht besser oder anders machen können. Wie will man Alternativen auch schon ernsthaft begründen.
Es soll dann weiterhin vor allem auf die Gefahren hingewiesen werden, die gerade in Bezug auf die Verfassung aus weitergehendem Macht-Kalkül aktuell von den Linken ausgehen. Einer Linken, die unser Unglück ist! (Denn der politische Feind des deutschen Nationalpatriotismus steht als deutscher sogenannter politischer Feind mitten unter uns und er steht nicht außerhalb; und dies ist klar zu erkennen, weil ohne stimmiges sogenanntes politisches Feindbild gar nichts stimmen kann.)
So wenn der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering jetzt anregt, einen Türken aufbauend und ein Trojanisches Pferd planend, eine neue Verfassung für Deutschland zu schaffen, und dies auch mit kritischen Stimmen aus Mitteldeutschland begründet, wenn er den angeblichen dortigen Kritikern in den Mund legt: "Eigentlich war doch vorgesehen, daß es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen. Das muß man aufarbeiten." (Franz Müntefering in der "Bild am Sonntag" vom 12. April 2009) Daß auch hier in der Müntefering-Argumentaion wiederum fast alles verquer weil links-motiviert abläuft, wird auch an Hand des vorliegen Beitrages deutlich. Angefangen damit, daß der Terminus "Grundgesetz ein anderer Ausdruck für Verfassung ist" (Dr. Gerhard Frey) und von einem "überstülpen" gar keine Rede sein kann.
Münteferings Initiativen werden letztlich fruchtlos sein und wie das Hornberger Schießen ausgehen, weil wir ohnehin schon eine solide Verfassung haben, wie Münte genau weiß: weil die Mitteldeutschen - mit ihren 1A revolutionären Schlachtrufen: "Wir sind das Volk!" und "Die Mauer muß weg!" - durch ihren Beitritt der bankrottösen DDR am 3. Oktober 1990 sich entschlossen hatten, der nach dem Grundgesetz verfaßten Bundesrepublik beizutreten und damit das Grundgesetz als Staatsverfassung wählten, und Münte das Ganze recht transparent und ungeschminkt jetzt vor allem von ihm als eine Art Wahlkampfgag für Mitteldeutschland positioniert, und sich das Ganze auch diesbezüglich schon etwas bezahlt gemacht hat; erstmals sind seit einigen Tagen (heute ist der 26.8.09) die Umfrageergebnisse für die Sozis zur kommenden Bundestagswahl Ende September 2009 in Mitteldeutschland höher als in den alten Bundesländern. Und weil Franz Müntefering ganz genau weiß, daß es heute keine generellen Spekulationen über den Artikel 146 GG, die Geltungsdauer des Grundgesetzes betreffend, mehr geben kann. Dieser Artikel nur noch eine Ergänzung des GG beinhaltet.
Was heißt dies? Der Artikel 146 GG in der alten Fassung sprach vom Vorläufigkeitscharakter des Grundgesetzes, dieser wurde jedoch durch den Beitritt der DDR überwunden. Der Artikel 146 in der neuen Fassung [also nach der Wiedervereinigung mit der DDR] steht erneut für die Geltung des Grundgesetzes für das gesamte deutsche Volk. Und um dies zum Ausdruck zu bringen wurde Artikel 146 in der neuen Fassung präsentiert. Und, und dies ist von zentraler Wichtigkeit, er wurde präsentiert um eine Ermächtigung zur Fortbildung der Verfassung, einer Ergänzung, Fortschreibung, Vervollkommnung, zu ermöglichen. Auch kann ein einzelner Artikel das GG nicht generell das Ganze in Frage stellen. Zudem ist immer auch Artikel 79 Abs. 3 zu beachten: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." Wir können uns das Ganze nicht malen.
All dies müßte Indianer Müntefering eigentlichen wissen. Aber geblendet sieht er zur Zeit nur noch das immer weitere und weitere Absinken der SPD-Zustimmung in unserem Volk. Um auch Müntes leichtfertiger, weil mit linken Absichten versehener Umgang mit dem GG besser standzuhalten, empfiehlt sich auch der vorliegende Beitrag.
Etwas ganz anderes an der Müntefering-Absicht ist für die deutsche authentische Rechte von zentraler Bedeutung: Man sollte es unter allen Umständen vermeiden dazu beizutragen, daß sich jetzt Vorschläge auf Verfassungänderungen mehrheitlich im Volk verankern können: Verfassungsänderungen oder Verfassungabstimmungen UNTER DEN BEDINGUNGEN der real existierenden Mitte-Links-Demokratur, der Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung anzustreben, oder auf linke Vorschläge unter Ausschaltung des Gehirns aufzuspringen oder hinter her zu laufen. Jetzt, unter den Bedingungen einer Demokratur Verfasungsänderungen zu fordern oder eine überflüssige Abstimmung über die Verfassung herbeiführen zu wollen, in diesen gegenwärtigen politischen Verhältnissen der Mitte-Links-Parteienoligarchie-Demokratur der Unterdrückung der nationalen Opposition, wo, wenn es wirklich so käme, die Mitte-Linksrepublik nur noch verhängnisvoller bekräftigt und ausgebaut und einen weiteren Sieg davontragen würde.
Eine erneute Abstimmung über die Verfassung, oder eine Verfassungs-Neucreation oder unabdingbare Verfassungsergänzung (durch soziale und nationale Grundrechte), kann nur nach einer vorherigen Beseitigung der politischen Verfolgung und Unterdrückung der deutschen Rechten sinnhaft angestrebt werden. Damit diese endlich auch den politischen Prozeß mitbestimmen kann! Hierauf, auf die Veränderung der politisch-demokratischen Verhältnisse in diesem unserem Lande, muß unser primärer Kampf als authentische, internalisiert demokratische und seriöse sowie echte Rechte abzielen. Ein Kampf um eine auch wirklich nach der Verfassung funktionierenden Demokratie als Voraussetzung für Verfassungsverändrungen und -ergänzungen. (Siehe hierzu weiter unten im Beitrag.) Die dann keine real existierende Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung, dieser politischen und daraus folgenden auch sozialen Zweidrittelgesellschaft, mehr ist. Und was ist Demokratieverfälschung denn anderes als Verfassungsverfälschung?
Weiter zur Darlegung des Konzeptes: Der vorliegende Beitrag soll auch die zu bedauernde Geringschätzigkeit des Geredes über das GG einiger Nationalpatrioten als nicht vertretbar erweisen und zu Einhalt und Umkehr auffordern. Die Zentralsäule unserer Republik, unsere Staatsräson, läßt sich nicht so ohne weiteres diskreditieren. Dabei wird den unproduktiven und unpolitischen Brachial-Ideologen kein einziger Baum in den Himmel wachsen - weil sie niemals in ihrer Art und Weise das Vertrauen des Volkes zu gewinnen vermögen. Da beißt man sich nur die Zähne dabei aus und versucht permanent vergebens mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Aber seit Menschengedenken ist es noch niemandem gelungen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Sollte dies alles verkannt werden, so wird der deutschen Rechten auch weiterhin kein Erfolg auf Bundesebene beschieden sein! So sicher wie das Amen in der Kirche ist, der Tag auf die Nacht folgt. Denn es war noch immer so gewesen, daß auch die falschen Wege und die falschen politischen Positionierungen, solange man sie auch beschritt und befolgte, letztlich nichts gebracht haben; Irrwege waren und blieben. Weil sie ganz einfach nichts bringen können. Einen Erfolg im Kampf um die nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung kann man sich nicht malen, weil die Politik letztlich immer noch primär ein geistiger Prozeß ist! Nur das Grundsätzliche wiederholt sich in der Geschichte; das Grundsätzliche, das fähig ist auf die immer fortschreitenden politisch-historischen Bedingungen auch richtig zu reagieren und diese zu beachten. Wie etwa in der Frage des unumkehrbaren Systemtypus. Es gibt da kein vorwärts in eine Rückgangsgesellschaft. Es läßt sich fundamentaloppositionell nichts erzwingen. Es sei denn, man ist sein ganzes Leben lang nur mit Spielwiesen zufrieden. Und selbst ein Durchmarsch mit den falschen politischen Positionierungen in den Bundestag würde bald wieder zum totsicheren Verschwinden daselbst führen. Weil die politischen Maximen in den stets wandelnden politisch-historischen Situationen, einmal als richtig erkannt und dennoch nicht befolgt, immer den Mißerfolg nach sich ziehen. Denn die Sicherheit und Wohlfahrt des Souveräns, der immer nur das Volk sein kann!, hat die oberste Maxime zu sein. In aller Unbestechlichkeit. Unhaltbarer fundamentaloppositioneller politischer Extremismus würde unser Volk nur vom Regen in die Traufe führen. Die soziale Verantwortung allen politischen Handelns und Wollens ist oberstes Gebot. Weil Politik das Schicksal ist, unserer aller Lebensqualität, Lebenssinn und Lebensmöglichkeit prägt. Um über die Kunst des Möglichen auch einmal dorthin vorzudringen, daß die Politik es versteht, auch das Notwendige zu realisieren. Aber das Notwendige bedarf in jedem Falle der Definition und der Unverletzbarkeit in der Einhaltung der in allem verpflichtenden sozialen Verantwortung: >>Jeder Mensch hat Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des Einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert!<<
Und zudem, wir treffen sie nicht, diese Herren mit den feinen Instinkten für ideelle und materielle Werte aus der herrschenden politischen (und medialen und kulturellen) Klasse, selbst mit Zielwasser nicht, wenn wir es auf die Verfassung beziehen und dann auch noch - horrible dictu - fehlende Souveränität behaupten. Vollkommen irrig und nicht stimmig, von allen guten Geistern verlassen! Weil wir uns dann permanent auf einer falschen, uns selbst schädigenden Baustelle befinden. Nein, wir nehmen die Verfassung als Bündnisgenossen um die Demokratieverfälscher, unsere Unterdrücker des Nationalpatriotismus, zu entlarven. Unsere zentrale Maxime muß lauten: Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit! Und daraus folgt: Wir werden von Demokratieverfälschern regiert! Und Demokratieverfälschung entsteht aus der Verfassungsverfälschung heraus! Dies allein trifft und eröffnet ungeahnte Spielräume in der Öffentlichkeitswirksamkeit (wobei auch die Bewußtseinsinhalte daran angepaßt werden müssen), ermöglicht ungeahnten und absolut notwendigen Zulauf über die sonstigen Milieugrenzen und Netzwerke hinaus. Schafft Vertrauen und ein Verstehen und Verständnis für nationalpatriotische politische Positionierungen im Volk. Diffamierungen der Mitte-Links-Extremisten prallen ab. Alleine weil sie sich vor der Enttarnung sehen. Ein Zulauf der erst zum bundesweiten Erfolg führt.
Die ersten drei Hauptmaximen der deutschen Rechten müssen daher lauten:
1. Nicht die Demokratie ist der Fehler, sondern die verfälschte Demokratie ist der Fehler!
2. Wir haben eine solide Verfassung, aber keine politische Freiheit!
3. Wir werden von Demokratieverfälschern regiert!
Wir sind vorerst, auf Grund der uns vorenthaltenden politischen Freiheit, auf die generelle demokratische Auseinandersetzung zurückgeworfen - auf das Verlangen nach Urfreiheit in der demokratischen Auseinandersetzung. Und diesem Kampf werden wir uns widmen, und dies unter allen Umständen. Komme, was da wolle! Notfalls werden wir uns dann auf keinen Fall mehr zuerst eine Bahnsteigkarte lösen um einen Bahnsteig zu erstürmen! Auch auf die Gefahr hin, letztlich nur noch vor einer Frage zu stehen: Vielleicht ist überhaupt das eigene Leben mitunter der Preis der Freiheit - in Situationen der tiefsten Erniedrigung! Der tiefsten Erniedrigung für Volk und Vaterland vor allem. Weil eben ein Leben in Ketten, wo wir doch alle frei geboren sind!, ein Leben in politischer Unfreiheit ganz und gar unerträglich ist.
Teil II:
Erstens: Primär ist selbstverständlich das Folgende: Die fundamentaloppositionelle Falschaussage: "Wir haben keine Verfassung" ist vollkommen deplaziert. Unpolitisch, kontraproduktiv und nur beschaulich. Begründet wird diese Falschaussage mit nur oberflächlichen und somit unstimmigen und leerlaufenden Betrachtungen, Bewertungen und Behauptungen. Wie: 1. "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung" oder: 2. "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung" oder: 3. "Es gab keine Verfassunggebene Nationalversammlung nur einen Parlamentarischen Rat" oder 4. "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Zu 1.: "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung."
Nun, generell muß klar sein, nicht die Firmierung, das Etikett oder die Verpackung machen eine Verfassung, sondern der Inhalt! Warum die Mütter und Väter des Grundgesetzes ihre Verfassungsausarbeitungen nicht >Verfassung< genannt haben, sondern >Grundgesetz<, nämlich weil sie zukünftig die Wiedervereinigung nicht verhindern oder verbauen wollten, wird weiter unten noch im einzelnen dargelegt. Und weiterhin: In der deutschen Geschichte gab es eine Reihe von Staaten, deren Verfassungen auch Grundgesetz benannt wurden. Etwa das Grundgesetz des Deutschen Bundes oder der Bundesakte von 1815.
Dr. Gerhard Frey: "Das Grundgesetz gilt. (...) Dass Grundgesetz ein anderer Ausdruck für Verfassung ist, wurde oft genug nachgewiesen." (Quelle des Zitates siehe Punkt 4)
Zu 2.: "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung."
Nun, wie wohlfeil und erbaulich und dennoch falsch. Verfassungen haben primär wegen ihrer Inhalte zu gelten. So stellt der Staatsrechtler und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof fest: "Im Ergebnis zeigt sich somit, daß eine Verfassung wegen ihrer Inhalte, nicht wegen eines formalen Zustimmungsaktes Geltung beanspruchen kann. Eine Verfassung ist legitim, weil die Richtigkeit ihrer Kerninhalte in der Gegenwart überzeugt, nicht weil eine Mehrheit ihr zustimmt. Auch jede Mehrheitsentscheidung kann einen bestimmten Rechtsinhalt nur rechtfertigen, wenn das Demokratieprinzip vorausgesetzt werden darf und deshalb der Grundsatz der Mehrheitsentscheidung schon in Geltung ist. Umgekehrt mag ein Gewaltherrscher die Beachtung einer Ordnung auch gegen die Einsicht des Richtigen erzwingen und sogar eine formale Zustimmung der Unterworfenen erreichen; der bloße Gehorsam begründet jedoch nur eine Ordnung auf Unterwerfung, letztlich jedoch nicht die Legitimation und Autorität des Rechts." (Quelle siehe unterhalb.)
Im übrigen: Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde auch ohne ein Plebiszit in Kraft gesetzt. Zahlreiche andere Verfassungen wurden weltweit ohne Volksabstimmungen in Kraft gesetzt: So etwa die englische, die französische, die US-amerikanische Verfassung.
Das Grundgesetz hat sehr wohl eine hinreichende demokratische Legitimation! Und nach der (Teil-)Wiedervereinigung erst recht. Aber auch vorher schon. Warum? Eine Verfassung kann keine Legitimation durch einen einmaligen Zustimmungsakt erhalten - dies entspräche nicht dem Kerngehalt des Demokratieprinzips. Paul Kirchhof stellt treffend fest: "Dennoch leidet das Grundgesetz nicht an einem demokratischen `Geburtsfehler´. Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. Nach diesem Demokratieverständnis wäre eine Verfassung, die in einem punktuellen Abstimmungsakt vor hundert Jahren vom Volke bestätigt worden ist, für die gegenwärtige - an diesem Abstimmungsakt unbeteiligte - Generation des Staatsvolkes demokratisch fundiert, während einer Verfassung, die durch 40jährige (heute müßte es heißen: durch 60-jährige;RJE) gestaltende Mitwirkung des Staatsvolkes in tägliche Verfassungswirklichkeit umgesetzt worden ist, die demokratische Legitimation fehlte. Dieser formal-demokratische Denkansatz verkennt das Postulat, daß alle Staatsgewalt jeweils in der Gegenwart vom Staatsvolk ausgehen müsse. Das Demokratieprinzip sagt nicht, daß der Wille der vorausgehenden Generation der nachfolgenden ihre Staatsverfassung vorschreiben dürfe. Vielmehr beansprucht das Demokratieprinzip unabhängig von der historischen oder aktuellen Zustimmung der jeweils Beteiligten Verbindlichkeit; deswegen könnte das Staatsvolk der Gegenwart nicht durch Mehrheitsentscheid seinen Nachkommen die Demokratie vorenthalten. Wenn das Demokratieprinzip der jeweiligen Mehrheit des Staatsvolkes politische Bestimmungsmacht zuweist, kann es sich nicht selbst zur Disposition der Mehrheit stellen. Das Demokratieprinzip gilt nicht, weil die Mehrheit es so wünscht, sondern weil der Gedanke der Volkssouveränität richtig ist. (...) Das Demokratieprinzip beansprucht also eine vom Mehrheitswillen unabhängige Geltung, die eine Legitimation und Verantwortlichkeit der jeweiligen Staatsgewalt gegenüber dem Staatsvolk der Gegenwart fordert. Das Grundgesetz, das nicht in einem förmlichen Akt vom Staatsvolk vorbereitet oder beschlossen worden ist, gewinnt demokratische Legitimation, sobald es im Zuge des Wiederaufbaus deutscher Staatlichkeit und der Schaffung eines demokratischen Rechtsstaates vom Staatsvolk - insbesondere in der ersten Bundestagswahl 1949 - als verbindliche Staatsordnung gehandhabt und in die Rechtswirklichkeit umgesetzt worden ist.
Das Demokratieprinzip fordert nicht die Zustimmung des Staatsvolkes in einem einmaligen historischen Zustimmungsakt, sondern erwartet eine kontinuierliche Mitwirkung dieses Volkes in dem demokratisch verfaßten Gemeinwesen."
(Quelle: Paul Kirchhof: Brauchen wir ein erneuertes Grundgesetz?, München 1993 - 2., unveränderte Auflage, Seite 17, 18, 19f)
Zu 3.: "Es gab keine Verfassunggebende Nationalversammlung sondern nur einen Parlamentarischen Rat".
Zunächst wiederum grundsätzlich: Prof. Dr. Paul Kirchhof hat bewiesen, daß der Prozeß der Verfassungsbildung, der Verfassunggebung, nicht auf einen einmaligen verfassunggebenden Akt zurückgeführt werden kann und daran gemessen werden kann. Die Verfassunggebung muß als kontinuierlicher Prozeß verstanden werden. Paul Kirchhof schreibt:
"b) Der Prozeß der Verfassungsbildung
... Sodann weist es (das Willensdogma; RJE) dem Demokratieprinzip den - begrenzten - Entscheidungsspielraum zu, in dem das Staatsvolk mehrheitlich Recht begründen und verändern, Staatsorgane wählen und abberufen kann. Das Vernunftrecht schließlich stellt diesen Freiheitsrechten und Mehrheitsbefugnissen, die grundsätzlich eigennützig ausgeübt werden dürfen, die Prinzipien des Gemeinwohls, des Amtsethos, der Unbefangenheit, der Friedlichkeit und des schonenden Umgangs mit den vorgefundenen Güter dieser Welt entgegen. Aus dem Zusammenwirken dieser Rechtsentstehens- und Rechtserkenntnisquellen gewinnt eine Verfassung ihren Geltungsgrund und ihre Überzeugungskraft. Sie ist legitim, weil sie naturgerecht, willensorientiert-freiheitlich und vernünftig ist. Das Entstehen von Verfassungen ist deshalb nicht ein Augenblicksereignis ähnlich einem juristischen Urknall, sondern ein lang währender Prozeß der Suche und Erprobung, die schließlich bei der Formulierung einer Verfassungsurkunde zu einer stets verbesserungsbedürftigen Staatsordnung führt.
Nicht die Herstellung eines Verfassungstextes, nicht die formale Bestätigung diese Textes in einem Abstimmungsakt, sondern der Prozeß des Hervorbringens, Erprobens und Formens der Verfassung und des Verfassungstextes sind Ausübung der verfassunggebenden Gewalt."
Weiterhin: Die drei westlichen alliierten Besatzungsmächte verlangten in den "Frankfurter Dokumenten" (1. Juli 1948) von den 11 deutschen Ministerpräsidenten die Einberufung einer Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung. Es waren die 11 deutschen Ministerpräsidenten, die dies entschieden ablehnten und sich durchsetzten; das Ansinnen der Alliierten verhinderten; sich weigerten diesem nachzukommen. Es sollte keine Nationalversammlung sein, sondern ein Gremium welches durch die Landtage legitimiert werden sollte. Und dieses Verfassunggebende Gremium wurde der Parlamentarische Rat genannt. Die verfassungsrechtlichen Ausarbeitungen sollten auch nicht Verfassung sondern Grundgesetz benannt werden. (Näheres weiter unten im Text.)
Zudem: Die obigen Darlegungen (in Punkt 2) von Paul Kirchhof treffen auch klar hier für den Punkt 3 zu. Sie beziehen sich sowohl auf die Frage der Art und Weise der Vorbereitung als auch der Legitimierung einer Verfassung. Also auch in dem Fall, wo es nicht eine Nationalversammlung (was natürlich ein Idealzustand ist und bleibt!) sondern ein Parlamentarischer Rat, oder in der Legitimation es kein Plebiszit sondern eine Abstimmung in den 11 Landtagen gab. Wie jeweils bei der Entstehung und Annahme des Grundgesetzes geschehen. Im weiteren Verlauf des Beitrages unterhalb wird genau dargelegt, wie und warum in der politisch-historischen Ausnahmesituation der Verfassungsberatungen von 1948/1949, weil wir nämliche die Besiegten von 1945 waren!, die deutschen Verfassungsgeber es nicht >Nationalversammlung< nennen wollten sondern >Parlamentarischer Rat< (im übrigen die Legitimierung auch nicht durch ein Plebiszit sondern durch die 11 Landtage vornehmen wollten). Der deutsche politische Wille verweigerte sich auch hier den alliierten Besatzern. Dies hatte seine Begründung die mit dem nicht aufgebbaren Ziel einer Wiedervereinigung zusammenhängen.
Auch hier trifft die weiter oberhalb zitierte Feststellung von Prof. Kirchhof zu, sie ist zentral, und muß deshalb für Punkt 3 wiederholt werden: "Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. (...)."
Zudem und zur weiteren Argumentation: Es lag sehr wohl eine Legitimation des Parlamentarischen Rates, dem Organ der Verfassunggebung 1948/1948, vor. Unter den Verhältnissen der Besatzungsherrschaft kam es dennoch zu Wahlen in den 11 Ländern der westlichen Besatzungszonen. Es kam zu 11 demokratisch legitimierten Ländervertretungen oder Länderparlamenten, zu 11
Landesverfassungen und 11 gewählten Ministerpräsidenten. Dies war Legitimation und Verkörperung des Volkswillens. Und es waren ja dann die 11 Ministerpräsidenten, die den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee als Vorbereitung für den Parlamentarischen Rat, und dann den Parlamentarischen Rat (das Verfassunggebende Gremium mit Verfassunggebender Gewalt) beauftragten, dem die ausschließliche Aufgabe zukam, ein Grundgesetz zu beraten, zu beschließen und den Ministerpräsidenten und den Landtagen zur Abstimmung vorzulegen.
Der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, Prof. Dr. Carlo Schmid, legte im genannten Zusammenhang vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates, in der 2. Sitzung am 8. September 1948, dar: "Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, daß der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist. Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, daß Deutschland weiterbesteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Ländern gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. ... in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate `westdeutsche´ Gebietshoheit ausgeübt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland." (aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8ff)
Zu 4.: "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Auch diese Behauptung ist deplaciert. Nochmals: Verfassungen gelten wegen ihrer Inhalte (siehe oben die Aussagen von Prof. Dr. Paul Kirchhof)!
Zur Kritik "Das Grundgesetz gilt nicht, weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist", stellt Dr. Gerhard Frey sehr treffend fest: "Dem ist entgegenzuhalten, dass Friedensverträge häufig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für den schwächeren Partner verbunden sind und davon die Gültigkeit einer Verfassung nicht abhängig sein kann. In den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die Bundesrepublik für den Westen im Allgemeinen und die USA im Besonderen ein begehrtes `Bollwerk gegen den Bolschewismus´, so dass damals für uns günstige Friedensverträge mit einer ganzen Reihe von Staaten hilfreich gewesen wären. Heute, da jeder Zwerg uns schmähen und treten kann, liegen die Dinge anders."
Im übrigen stellte Dr. Frey im nämlichen Beitrag ebenfalls treffend fest: "Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen entgegen manchen Hoffnungen von Deutschfeinden festgestellt: Durch die Kapitulation der deutschen Wehrmacht ist Deutschland als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen. Vielmehr existiert das Deutsche Reich in der mit ihm identischen Bundesrepublik weiter."
Diese Feststellungen wurden auch schon im Parlamentarischen Rat (PR) von den profundesten Sachkennern daselbst festgestellt (siehe weiter unten). Etwa von Prof. Dr. Carlo Schmid, Vorsitzender des Hauptausschusses des PR.
(Quelle zu den Frey-Zitaten: Dr. Gerhard Frey, "Was ist das Grundgesetz wert? - Eine Analyse zum 60-jährigen Besten der Verfassung / 2. Folge", National-Zeitung Nr. 18 vom 24. April 2009, Seite 4. Die erste Folge des Beitrages wurde in der NZ Nr. 17 abgedruckt.)
Teil III:
Leider hört man öfters auch von bewährten Nationalpatrioten: "Wir haben keine Verfassung." Nun, ich kann mir gut vorstellen und nachempfinden, was da bei dieser Aussage so alles mitschwingt oder impliziert wird - immerhin sind wir Jahrzehnte lang als nationale Opposition immer nur in die Gosse der Sozialunwirksamkeit getreten worden. Auch haben wir uns zu sehr aus eigener Unbedarftheit dorthin befördern lassen, was wir nun langsam, wenn es sein muß: unter allen Umständen, nicht mehr hinnehmen werden. Aber ich warne dennoch davor, mit zu viel purer fundamentaloppositioneller Negation und brachial-ideologischer Verirrung schaden wir dem Aufbau einer auch erfolgreichen deutschen Rechten, die internalisiert demokratisch und seriös sein muß, mehr als das wir dieser nützen. Aber hierauf käme es in unserer Lage entscheidend an: politisch und nicht unpolitisch, produktiv und nicht kontraproduktiv der deutschen Rechten, der nationalen Opposition und dem nationalen Widerstand endlich zum Erfolg und Durchbruch zu verhelfen - Emanzipation und Partizipation in einer auch wirklich funktionierenden Demokratie. Und es sollte uns nicht kalt lassen, in die vom politischen Gegner immer wieder aufgeklappten offenen Messer zu rennen um fortgesetzt in der Sozialunwirksamkeit zu verharren. Warum? Weil wir nicht daran glauben mögen, daß die Demokratie letztlich nur eine Illusion oder eine Fata Morgana sein wird. Und weil wir die folgende internationale Analyse und Rüge an unsere herrschende politische Klasse endlich überwinden wollen und müssen:
"Es ist offensichtlich, daß Deutschlands Aktionskurs den Entschluß widerspiegelt, Gruppen an den Rand zu drängen oder AUSZULÖSCHEN, die als extremistisch oder als Bedrohung für die bestehende Ordnung empfunden werden." So treffend das
Washingtoner Büro der KSZE (OSZE)-Menschenrechtskommission, 1993 in seiner Rüge an die damalige Bundesregierung Kohl.
(In: Implementation of the Helsinki Accords Human Rights and Democratization in unified Germany; 1993)
Weil wir ganz einfach diesen "EMPFINDUNGEN" einer real existierenden Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung - die eine real existierende skrupellose Demokratur ist - so sehr mißtrauen. Weil dies die politische Unfreiheit eines Drittels unseres Volkes bedeutet! Einer ganzen (!) politischen Strömung. Weil wir nicht von Demokratieverfälschern regiert werden wollen. Weil eine real existierende politische und soziale Zweidrittelgesellschaft nur der Ausdruck einer Demokratur, einer verfälschten Demokratie sein kann! Weil wir eine solide Verfassung haben, aber keine politische Freiheit. Weil nicht die Demokratie der Fehler ist, sondern die verfälschte Demokratie der Fehler ist!
Weil eine auch wirklich funktionierende Demokratie sogar mehr ist als nur eine Verfassung zu haben; weil die Demokratie sich durch einen auch wirklich freiheitlichen demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß überhaupt ERST KONSTITUIERT.
Die Falschbehauptung "Wir haben keine Verfassung", wird damit begründet, schon der Name Grundgesetz manifestiere das Gegenteil.
Und sie wird damit begründet, es hätte weder eine Verfassunggebende Versammlung noch eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Es fehle also die Rechtsgültigkeit. Was es damit auf sich hat, wurde bereits oberhalb dargelegt und wird weiter unten noch etwas vertiefter dargelegt.
Jedoch ist zunächst schon hier zur abzulehnenden generellen Fragwürdigkeitserklärung gegenüber dem Grundgesetz festzustellen, daß dieses sowohl bei der Wiedervereinigung mit dem Saarland als auch bei der Wiedervereinigung mit der DDR hervorragend funktionierte. So hervorragend funktionierte, daß 1. die Mitteldeutschen im Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 für die Übernahme des Grundgesetzes als Staatsverfassung plädierten und mit uns, den Schwestern und Brüdern aus dem Westen, in Übereinstimmung gerieten, und das 2. trotz der vielen Widerstände im In- und Ausland das Grundgesetz stets den Wiedervereinigungsanspruch aufrecht erhalten konnte, und dies solange "bis die innerdeutsche und die weltpolitische Lage die Wiedervereinigung mit friedlichen Mitteln zugelassen hat". Was alles exakt dem letztlich in Erfüllung gegangenen Konzept Dr. Konrad Adenauers entsprach (und ich komme darauf zurück). Aber vielfach ist ein derartiges, uns alle immer wieder tief diskreditierendes Gerede: wir hätten keine Verfassung, nur Ausdruck einer puren Unbedarftheit und Kenntnislosigkeit; einer brachial-ideologischen Verbohrtheit. Und was wichtiger und zentral ist: Der Ausgangspunkt zu falschen politischen Positionierungen: notwendige erfolgreiche politische Positionierungen werden erst gar nicht erkannt. Was aber ganz entscheidend für unseren Kampf wäre. Energie wird auf falschen und unbedeutenden Kriegsschauplätzen regelrecht verschleudert. In Gefechten, die ganz einfach nicht zu gewinnen sind.
Wer nach einer Verfassungsreform (im Sinne einer anderen Verfassung und eines anderen Staates) genereller Art ruft, der will eine Staatsreform erreichen. Aber die politische Unfreiheit der Rechten überwinden wir nicht in einer Staatsreform (weil die deutsche Rechte generell staatstreu und verfassungstreu ist und für das Große und Ganze steht! - Dafür ist sie die deutsche Rechte und allen anderen überlegen), sondern nur in einer Demokratiereform; nicht im Kampf gegen das Verfassungsrecht, sondern allein im Kampf gegen die Verfälschung dieses Verfassungsrechtes durch eine real existierende Demokratur. Ihm, diesem Kritiker, eignet mitunter auch das vollkommen kontraproduktive und unpolitische Gerede vom "System"; und dies gerade aus dem Lager kommend, was ohnehin bezüglich der Zeitgeschichte stets wie mit Argusaugen beobachtet und angeprangert wird. Dies nicht zu wissen ist so unpolitisch wie kaum etwas unpolitisch und somit kontraproduktiv sein kann. Auch der vermeintliche Effekt der Provokation im Ringen um Öffentlichkeitswirksamkeit ist letztlich irrig und fehlspekulativ, wie er vor allem verräterisch unsolidarisch ist; es bringt eindeutig mehr Schaden als Nutzen. Mit der schier unglaublichen und schier verwerflichen und unerträglichen Spitze: "Das System hat keine Fehler, das System ist der Fehler." Wo es einzig und allein nur richtigerweise und sozial verantwortbar lauten kann: Die Demokratie hat keine Fehler, die verfälschte Demokratie ist der Fehler! (Und dies sind Unterschiede von eminenter strategischer Bedeutung; eine Frage von Erfolg und Mißerfolg.) Wer also derart unverantwortlich vom, für zahllose Leute und Beobachter derart in Verruf gebrachten Terminus "System" (mit einem eindeutigen Bezug) und den damit verbundenen negativen, und auf die nationale politische Strömung bezogen verheerenden Konnotationen mit sofort auf dem Fuße folgenden schwer treffenden öffentlichkeitswirksamen Diskreditierungen redet oder schwadroniert, der birgt die Gefahr in sich und ruft diese eminent hervor, daß bei einem entsprechenden Handeln auf der Basis solcher brachial-ideologischen fundamentaloppostionellen Vorstellungen, unser Volk vom Regen in die Traufe kommt. Dies darf nie geschehen, daß dieses unser Volk auch noch vom Regen in die Traufe kommt! Dem ist unter allen Umständen und mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Solange eine überzeugende Begründung für eine bessere und brauchbarere Ordnung, wie der heutige im Grundgesetz vorliegende generell alternativlose demokratische Systemtypus, der über 2500 Jahre lang in der abendländischen Geistesgeschichte und Praxis herangereift ist (wir kommen darauf zurück), der sowohl als brauchbarer Staat mit einer auch wirklich funktionierenden Verfassung sowohl im Individualinteresse als auch im Allgemeininteresse liegt (von der Ergänzungsnotwendigkeit war schon die Rede!), nicht geboten werden kann, solange sollte man schweigen. Will man nicht fortgesetzt Elefant im Porzellanladen sein und die brotnotwenige Anhängerschaft verschrecken und verscheuchen. Und dies ist der Punkt. Denn was ist eine Partei ohne Anhängerschaft? Eine Splittergruppierung.
Klar ist im übrigen auch, daß die Demokratie kein Selbstmordvertrag ist noch sein kann! Freiheit und Wohl des Großen und Ganzen (was eigentlich die Kurzdefinition für Rechts ist: stets und unbestechlich im Dienst am Großen und Ganzen zu stehen und der Sache des Volkes, des Souveräns zu dienen!) kann nicht X-beliebig zur Disposition gestellt werden. Was sich auch als Nationalpatriot per se verbietet: außerhalb des Allgemeininteresses zu handeln - was auch innerparteilich zu gelten hat. Und hier besonders. Aber eine Demokratie hat auch die Kraft, genau zu erkennen, daß es Leute gibt, die die Freiheiten der Demokratie solange gebrauchen möchten, bis sie stark genug sind die Freiheiten der Demokratie abzuschaffen. Dafür kann es kein Pardon geben!
Zur hier vorliegenden Problematik hat der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), in seiner Rede vom 8. September 1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates folgendes ausgeführt: "Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden müssen. Ich für meinen Teil bin der Meinung, daß es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, daß sie selber die Voraussetzung für ihre Beseitigung schafft.
Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen." (aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8 ff.)
Die sogenannten Grundgesetzmütter und Grundgesetzväter haben auch folglich unsere Demokratie als eine wehrhafte Demokratie begriffen und ausgestattet. Als eine kämpferische Demokratie gegen die Feinde der Freiheit. Und dies auch in der Verfassung verankert. Dies gilt!
Als Kritiker hat man sozial verantwortbare und brauchbare Alternativen zu bieten. Aber nicht mit der puren Methode der brachial-ideologischen fundamentaloppositionellen Negation daher zu kommen. Wer eine andere Staatsreform will, der hat aber auch zu begründen, warum er eine andere Staatsform will. Wer die Legitimation und den Inhalt des Grundgesetzes prinzipiell in Frage stellt, hat auch dies zu begründen. Brauchbar zu begründen: Inhaltlich, sachlich und sozial verantwortbar. Weil er dies dem Allgemeininteresse, dem Wohl von Volk und Vaterland ganz einfach schuldig ist! Wo da die besseren Alternativen liegen sollen ist mir jedoch völlig schleierhaft! Man hat genau zu trennen zwischen einer nicht funktionierenden Verfassung und einer nicht funktionierenden Demokratie. Weil die Verfassung nicht zu verantworten hat, wenn das Verfassungsrecht durch eine skrupellos herrschende politische (mediale und kulturelle) Klasse in der Verfassungswirklichkeit, in der Verfassungspraxis verfälscht wird. Man hat genau einerseits das Verfassungsrecht und andererseits die Verfassungspraxis, die Umsetzung der Verfassung, klar auseinander zu halten. Die Verfassung selbst und die Verfassungswirklichkeit. Denn dafür haben die Völker für die grundsätzliche demokratische Freiheit zu lange und blutig gekämpft; über Jahrhunderte hinweg!
Und wenn Demokratieverfälschung feststellbar ist, und sie ist zweifellos in der real existierenden BRD-Demokratur feststellbar und nachweisbar!, und hieraus resultiert auch politische Unfreiheit und Unterdrückung gegen die deutsche Rechte, dann hat man aber dennoch immer sozial verantwortbar zu fragen: liegt das wirklich an der Verfassung. Oder woran liegt es sonst? Es liegt eindeutig nicht an der Verfassung!
Wenn die Infragestellung des Grundgesetzes der Motivation einer inneren Distanz zu diesem Staat oder einer prinzipiellen Ablehnung dieses nach dem Grundgesetz verfaßten Staates sein soll, auch dies würde ich entschieden ablehnen, so ist darzulegen, was denn eine bessere Staatsvorstellung sei. Auch dies bleiben die Kritiker schuldig. Wo sie es aus dem Sektierer- oder Nischenmilieu heraus präsentieren ist es ohne jede tiefere Stichhaltigkeit für mehr Freiheitlichkeit und sozialer Verantwortung; weil ein weniger derselben letztlich dabei herauskommen würde. Der Souverän, der in der Demokratie so wie sie hier vertreten wird, nur das Volk sein kann und darf, weiß dies von Bundestagswahl zu Bundestagswahl sehr gut zu bewerten. Weil sich ihm eben noch keine nationalpatriotische Akteure gezeigt haben, denen er, in Veränderung seines bisherigen Verhaltens, sein Vertrauen entgegenbringt. Und dies liegt an der Argumentation, an der Programmatik, an den politischen Positionierungen. An der Art und Weise. Und nur um dieses Vertrauen geht es. Die Fähigkeit dieses Vertrauen zu gewinnen. Vertrauen gewinnt man nur in der UNBESTECHLICHKEIT und in der sozialen Verantwortung; mit den politischen Positionierungen die auch wirklich weiter tragen und automatisch auch Vertrauen bekommen werden, wenn sie sozial verantwortbar sind. Dies ist doch die eigentliche und unausrottbare Chance der deutschen Rechten, eines Tages zu politischen Positionierungen der sozialen Verantwortung und des Vertrauens vorzustoßen, wo die herrschende Mitte-Links-Staatsideologie durch Demokratieverfälschung derart ins Hintertreffen gerät, daß das Volk sein bisheriges Vertrauen zu unseren Gunsten korrigiert. Die deutsche Rechte ist entweder staatstreu und verfassungstreu oder sie wird nicht sein! Dazu sind die Erfahrungen zu groß, die im 20. Jahrhundert mit dem Totalitarismus beider Spielarten gemacht werden mußten. Zu tief ist dies im Volksbewußtsein eingebrannt. Denn auch die Niederlage fiel nicht ganz einfach so und von alleine vom Himmel - ohne jedes eigene fehlerhafte Hinzutun. Sich zu behaupten, darauf kommt es letztlich an!
Dazu ist auch die Erkenntnis zu groß, das der "Weltgeist" (Hegel) der allgemeinen unrevidierbaren Entwicklung in entscheidenden Dingen, wie etwa in der Frage des Systemtypus!, weiter fortgeschritten ist und niemals in einen vorherigen Systemtypus zurückkehrt - es sei denn kurzfristig und in Ausnahmefällen; diese Gelegenheiten sind jedoch wie praktisch nicht vorhanden. Es wird beispielsweise keine Rückkehr in die Zeiten der Herrschaft von Thron und Altar mehr geben. Nicht in einem freiheitlichen Entwicklungsprozeß!
Und die Dinge müssen immer primär vom Großen und Ganzen aus betrachtet werden; wo es immer noch übergelagerte und höherwertigere Fragestellungen gibt und geben muß. Die grundsätzliche Verteidigung der Demokratie ist eine solche übergelagerte und höherwertigere Fragestellung. Deshalb ist auch das Grundsätzliche von Kräften aller Lager oder Weltanschauungen im Interesse des Grundsätzlichen zu verteidigen. Und wir auch selbst in der Verteidigung des Grundsätzlichen unsere höchste Verpflichtung sehen müssen! Es geht um die UNBESTECHLICHKEIT, ohne die Freiheit und Würde letztlich nicht möglich oder zu erringen ist. Es muß einen demokratischen Grundkonsens geben. Alleine dies ist schon des Kampfes um die Anhänger des nicht preiszugebenden Grundsätzlichen, die Verteidiger der Demokratie als solche und an sich, des Schweißes der Edlen wert. Weil man sie damit auch für die eigene nationalpatriotische Weltanschauung gewinnen kann.
Zweitens: "Wir haben keine Verfassung"? Ganz im Gegenteil, das Grundgesetz ist heute eine der besten Verfassungen der Welt! Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium oder Transistorium gedacht und ist heute die ernsthaft unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes.
Die im Grundgesetz angelegte >Freiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO)< ist weit und breit ohne jede brauchbare Alternative; wie es auch zur Demokratie keine zur Zeit denkbare und brauchbare Alternative gibt. Niemand korrigiert die durch den "Weltgeist" (Hegel) hervorgerufenen unrevidierbaren Entwicklungen, niemand dreht die Zeiger der Uhren zurück; so war etwa mit Napoleon endgültig der Systemtypus der Herrschaft von Thron und Altar beseitigt. Was dennoch da war und noch verblieb, waren letzte Gefechte eines bereits generell unterlegenen Systemtypus.
Es entspricht der deutschen Verfassungsgeschichte und Verfassungsentwicklung: Die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 und 1849, als das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland, die Paulskirchen Verfassung enthielt einen Grundrechtskatalog und war Vorbild und Weiterentwicklung für die Verfassung von 1919 und 1949. Das Grundgesetz entspricht einer 2500-jährigen abendländischen geistesgeschichtlichen, politisch-philosophischen Entwicklung in Fragen der Verfassung und des Verfassungsrechtes, der deutschen Verfassungstradition; der jahrtausendelang refelektierten Zentral-Frage: was ist eine sinnvolle und gerechte Staatsordnung. Wo sich mit dieser Frage eine große Anzahl von größten abendländischen politischen Denkern und Philosophen damit auseinandergesetzt haben. Von Platon und Aristoteles angefangen. Darauf griffen, ob nun mehr bewußt oder mehr unbewußt - weil die fortschreitenden Erkenntnisse der politischen abendländischen Philosophie so unausrottbar sind wie die naturwissenschaftlichen, wo jede Generation darauf aufbaut!, auch die Mütter und Väter bei der Schaffung des Grundgesetzes, der unabdingbar notwendigen Schaffung einer neuen politischen Ordnung aus einer verheerenden Niederlage, aus Schutt und Trümmern heraus, und wir waren eben die Besiegten von 1945, ebenfalls zurück.
Insofern konnten die Alliierten, die Besatzungsmächte oder Sieger von 1945, uns nichts aufzwingen, was nicht vorher schon hervorragende und herausragende und vor allem auch deutsche Tradition war. Nichts aufzwingen: Nicht einem Volk der Dichter und Denker - seinerzeit nicht und heute nicht. (Betrachte man nur, was die Deutschen sich in ihrer rasenden Uneinigkeit selbst aufzwingen und verursachen! Dann hat man auch das richtige sogenannte Feindbild - auch im nationalen Freiheitskampf!) Auch in den irgendwann zu bewerkstellingenden Demokratieerneuerungen und Demokratievervollkommnungen nicht: In der unabdingbar notwendigen Angleichung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, in der unabdingbar auch notwendigen Verfassungsergänzung durch soziale und nationale Grundrechte.
Der Fahrkartenschalter nach Canossa muß nun endlich wieder geschlossen werden! Dieses hündische Kriechen in einer nie enden wollenden nationalen Würdelosigkeit; dieser Wahnsinn die ganze deutsche Geschichte fortgesetzt zu kriminalisieren. (Zitat Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt: "Es ist mit Erfolg gelungen, aus der ganzen deutschen Geschichte ein Verbrecheralbum zu machen.") Völlig verquere und falsch verstandene und falsch betriebene Vergangenheitsbewältigung wurde nun langsam genug betrieben.
Niemand hat der Welt mehr gegeben als die Deutschen. Darum läßt sich unserem Volk letztlich auch nichts aufzwingen, was wir uns nicht SELBST aufnötigen und aufzwingen: Durch unseren leider gravierendsten Webfehler im Nationalcharakter, dieser immer auch präsenten verheerenden Uneinigkeit innerhalb unseres Volkes; wo wir uns selbst um einer Parole willen gegenseitig den Schädel einschlagen und an die Gurgel gehen - und dabei auch noch glauben unsere Pflicht zu tun. Weil der Deutsche sich letztlich nur durch sich selbst bezwingen kann! Deshalb steht auch der wirklich ernst zu nehmende politische Gegner und Feind, der letztlich unser Unglück ist, und heute ist die Linke unser Unglück! (und dies ist nicht überspitzt, sondern nur gelinde ausgedrückt!!), nur mitten unter uns, nur in unseren eigenen Reihen innerhalb des deutschen Volkes selbst. Und dieser muß bezwungen werden um unser nationales Elend zu bezwingen; unsere Demokratiezerstörung, um unsere politische Unfreiheit und Unterdrückung zu beenden.
Niemand hat der Welt mehr gegen als die Deutschen, dieses Volk der Dichter und Denker. Gar keine Frage! Der Geist weht mitunter wo er will, und dringt mitunter zu den höchsten Höhen der unbestechlichen Wahrheitsbezeugung vor. Sei es auch im Lager des ehemaligen politisch-militärischen Feindes. So schrieb Sumner Welles, amerikanischer Diplomat und Schriftsteller, seit 1915 im diplomatischen Dienst in Japan und Südamerika, 1937 bis 30. 9. 1943 Unterstaatssekretär im Außenministerium, also Mitglied der Regierung F. D. Rosevelts, im Jahre 1944 über den Kriegsgegner, über das deutsche Volk: "Es ist eine einzig dastehende Tatsache, daß kein Volk mehr zum philosophischen, wissenschaftlichen, literarischen und musikalischen Erbe der modernen Kultur beitrug."
Das deutsche Demokratieverständnis greift somit auch viel tiefer, ist perfekter, als das der US-Amerikaner oder der Engländer; der Angloamerikaner. Gar keine Frage! Denn es gehören nicht nur die Freiheitsrechte des Einzelnen dazu, sondern es umfaßt auch unabdingbar gleichbedeutend die ehernen Rechte des Großen und Ganzen, des Allgemeinwohls: Volk und Nation. Weil beides sich ergänzen muß, weil beides untrennbar zusammengehört. Denn der brauchbare und gerechte Staat erweist sich an der Freiheit des Einzelnen UND gleichbedeutend an der Sicherung des Wohls der Gesamtheit.
Nicht nur die Freiheit des Einzelnen, sondern auch die soziale Gerechtigkeit für den Einzelnen - und dann auch wiederum des authochtonen Kollektivs im Ganzen. So wäre etwa das Recht eines jeden Deutschen, unter der Maxime >Deutsche Arbeitsplätze zuerst für Deutsche<, also das Recht auf Arbeit verfassungsmäßig abzusichern. So wie dies einmal Reichskanzler Bismarck vor hatte und dann von den sogenannten Liberalen im Reichstag daran gehindert wurde. Nämlich auch das Recht auf Arbeit in der Verfassung fest zu schreiben - als auch ein soziales Grundrecht. [So wie dies im übrigen auch die Gewerkschaften, so Hans Böckler in einem Schreiben an den PR, bei den Verfassungsberatungen 1948/49 durch den Parlamentarischen Rat forderten: das Streikrecht sowie ein Grundrecht auf Arbeit in der Verfassung zu verankern; und in der seinerzeitigen SPD-Fraktion im PR leider keine Unterstützung oder Bündnispartner fand.] Um diese zweite Säule des Großen und Ganzen, der Rechte und das Wohl der Gesamtheit von Volk und Nation, als nationale Grundrechte, und um die Präzisierung der ersten Säule, der Hinzufügung der sozialen Grundrechte, muß unser Grundgesetz, als die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes, in der Tat noch ergänzt und vervollkommnet, verbessert werden. Zu den individuellen freiheitlichen und (noch einzufügenden) sozialen Grundrechten gehören auch die nationalen Grundrechte, die Grundrechte für Volk und Nation insgesamt. Der auch nationalen Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, der Behauptung auch der eignen national-kulturellen Identität, des WirSelbst. Vor allem der Schutz vor dem vernichtenden Vielvölkerchaos. Deutschland kann und darf kein Einwanderungsland sein.
Eine dann perfektere Verfassung wird den Entartungen und der Hauptgefahr für die Demokratie, denn auch diese trägt leider einen Todeskeim in sich!, die alles zersetzende und alles auflösende Diktatur des Libertinismus und Nihilismus, entscheidend entgegentreten können. Oder die Völker werden keine freiheitliche Zukunft haben. Auch werden sie keine Zukunft haben, wenn nicht als Folge, und somit als zweites erkannt wird, daß die Völker, und zwar jedes einzelne Volk für sich, nicht in der Völkervermischung, nicht im Völkerchaos, nicht im Multi-Kulit-TuttiFrutti-Vielvölkergulasch der Überfremdung (des sozialen und kulturellen Krebsgeschwürs unseres heutigen Niederganges!), sondern nur in der Konzeption des Ethnopluralismus, also der ralativen ethnischen Homogenität, ihre je eigenen Identität und Souveränität, sich im 21. Jahrhundert behaupten können. Eine Vermischung der Völker, eine Zersetzung der Vielfalt der Völker, ist das Ende jeder tragfähigen und lebensfähigen Kultur. Die Verfassung in der Vervollkommnung und Ergänzung muß auch dies einmal ganz klar widerspiegeln. Deutschland den Deutschen. Wie es auch selbstverständlich ist: Frankreich den Franzosen, England den Engländern, Europa den Europäern. Afrika den Afrikaner. Was denn sonst! Ethnopluralismus - um der Freiheit, der Identität und Souveränität aller Völker willen! Damit nicht die Verschiedenartigkeit der Völker, der eigentliche Reichtum der Welt, die Unterschiedlichkeit der Völker als die Gedanken Gottes, nicht in einen Hexenkessel der Vermischung und Vermengung, die unabdingbar die Zersetzung aller hervorruft und zu unserer aller verheerenden Schaden wird, hinabsinkt.
... Fortsetzung, Teil II, siehe unterhalb.