Interessengemeinschaft Hundehalter

 
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Hundesteuer

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Beiträge: 18
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 27.03.09, 21:21  Betreff: Hundesteuer  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Die Hundesteuer in Zeiten leerer Staatskassen ...

... ist
gar nicht so unbedeutend: Es kommen bundesweit knapp 200 Millionen
Euro pro Jahr zusammen. Sie gehen an die insgesamt etwa 13.400
Kommunen (St�dte und Gemeinden) in Deutschland. Die H�he der Steuer
wird von den Kommunen selbst bestimmt.


Hund ist nicht gleich Hund ...

... und im Steuerrecht schon
gar nicht. Wie viel Steuer f�r einen Hund f�llig wird, h�ngt ganz
davon ab, wo Halter und Hund ihren Wohnsitz haben. Tendenziell teuer
wird es in Gro�st�dten und Ballungsgebieten, g�nstiger wird es
h�ufig in kleineren St�dten und eher l�ndlichen Gebieten.

So
verlangt zum Beispiel die Stadt Essen im Jahr 141,12 Euro f�r einen
Hund und die Stadt D�sseldorf 96 Euro, w�hrend derselbe Hund in
W�rzburg gehalten nur 50 Euro an Steuer kosten w�rde und in Stendal
bei Magdeburg nur 42 Euro. Nat�rlich gibt es auch Ausnahmen von
dieser Tendenz, also kleinere Kommunen, die recht hohe Hundesteuern
erheben, und Gro�st�dte, die keinen ganz so hohen Satz
haben.

Mengenrabatt gibt es nicht! Im Gegenteil: Wer mehrere
Hunde h�lt, zahlt dann in vielen Gemeinden f�r jeden der Hunde
mehr, als er f�r einen einzeln gehaltenen Hund zahlen m�sste. Um
noch einmal auf das Beispiel Essen zur�ckzukommen: Dort werden
141,12 Euro berechnet � f�r einen einzeln gehaltenen Hund. H�lt
man zwei, zahlt man f�r jeden Hund 171,84 Euro und bei drei Hunden
pro Hund 202,44 Euro.
Ferner gilt in Essen wie auch in einigen
anderen Gemeinden die Regelung, dass f�r so genannte �gef�hrliche
Hunde� (Listenhunde) eine grunds�tzlich h�here Steuer erhoben
wird. In Essen sind es 846,72 Euro.

Die Hundesteuer hat eine
lange Tradition

Fr�he Formen der Hundesteuer gab es schon im
sp�ten Mittelalter und seitdem immer mal wieder mit
unterschiedlicher Begr�ndung. Die heutige Hundesteuer in Deutschland
l�sst sich u.a. auf Vorl�ufer in Preu�en zur�ckf�hren. Die
Begr�ndung war einfach: Damals gab es kaum Haustiere im heutigen
Sinn. Tiere brauchte man zur Arbeit, auf dem Feld und auf dem Hof �
sie waren Nutztiere.



Tierhaltung nur zum Vergn�gen
galt als Luxus, und deshalb wurde die Haltung verschiedener Haustiere
mit einer �Luxussteuer� belegt. Diese Idee liegt im Kern auch
heute noch der Hundesteuer zugrunde.



Hunde als
Luxustiere?

Im offiziellen Text des Finanzministeriums ist
heute allerdings nicht mehr die Rede von Luxus, sondern von
�Aufwand�. So hei�t es: �Steuerpflichtig ist der Halter,
dessen Aufwand f�r die Haltung von der Steuer getroffen werden
soll.�
�bersetzt bedeutet das: Einem Hundehalter wird dadurch,
dass er ja offenbar in der Lage ist, sich zu seinem Vergn�gen einen
Hund zu halten, eine gewisse finanzielle Leistungsf�higkeit
unterstellt. Weil er die vermutlich hat, wird er besteuert.

Das
l�sst sich sehr kontrovers diskutieren und ist sicher nicht gerade
zeitgem��, denn heute gibt es � anders als fr�her � viele
andere und geeignetere Anzeichen f�r Wohlstand als die Haltung eines
Hundes: zum Beispiel teure Hobbys, Reisen, teure Autos oder Schmuck.

Wer heute einen Hund hat, ist nicht automatisch reich � im
Gegenteil, der Hund ist in unserer Gesellschaft f�r viele nicht
beg�terte Menschen das Einzige, was ihnen Halt gibt. Der Hund macht
das Leben lebenswert, zum Beispiel f�r so manchen �lteren,
alleinstehenden und nicht wohlhabenden Menschen.



Hundehaufen
als �Gegenleistung� hinterlassen ...

... ist streng
verboten. Auch wenn manche das annehmen: Die Hundesteuer berechtigt
niemanden, seinen Hund einfach irgendwo einen Haufen hinsetzen zu
lassen. Das ist � ganz unabh�ngig von der Steuerzahlung � eine
Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden: in K�ln zum Beispiel
bis zu 250 Euro Verwarnungsgeld. Durch die Zahlung der Hundesteuer
erwirbt der Hundehalter kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die
Einnahmen werden � was f�lschlicherweise oft angenommen wird �
auch nicht zweckgebunden f�r die Stra�enreinigung eingesetzt. Sie
gehen einfach in die allgemeine kommunale Haushaltskasse.

Dennoch
gibt es einen � finanztheoretischen � Zusammenhang zwischen
Hundedreck und Hundesteuer, aber die Logik ist etwas anders: Weil
Hunde meist irgendwie und irgendwo Schmutz machen, wird ihre Haltung
besteuert. So soll verhindert werden, dass die Zahl der Hunde weiter
w�chst. Dieses Argument ist, neben dem Luxusargument, eine zweite
Begr�ndung f�r die Erhebung der Hundesteuer. Der K�lner
Finanzwissenschaftler Prof. Clemens Fuest dr�ckt es in unserem
Beitrag so aus: �Die Hundesteuer kann man so begr�nden, dass durch
die Hundehaltung eine gewisse Belastung f�r die Allgemeinheit
entsteht, das hei�t, die Stra�en werden m�glicherweise
verunreinigt, und dadurch entsteht eine gewisse Belastung f�r die
Allgemeinheit, insofern hat die �ffentlichkeit ein Interesse, die
Zahl der Hunde zu begrenzen.�



Steuerfreie
(Tierheim-)Hunde?

Einige Kommunen gew�hren, zumindest f�r
eine befristete Zeit, Steuerfreiheit f�r Tierheimhunde. Die Stadt
Essen geh�rt auch dazu. Hier bleiben Hunde, die aus dem Tierheim
Essen vermittelt werden, ein halbes Jahr lang steuerfrei. Dieser
Ansatz ist aus Tierschutzsicht begr��enswert und auch f�r die
Kommune selbst nicht ganz nutzlos: Denn jeder, der ein �Fundtier�
aufnimmt, erspart dem Tierheim und damit indirekt auch der Kommune
(die Zusch�sse ans Tierheim zahlt) Kosten.

Ansonsten gibt es
kaum Beispiele f�r komplette Hundesteuerfreiheit. Je nach Kommune
werden allerdings wohl Erm��igungen in unterschiedlicher H�he f�r
Sozialhilfeempf�nger gew�hrt. Auch behinderte oder schwer
behinderte Menschen k�nnen teilweise mit Verg�nstigungen rechnen
(zum Beispiel in D�sseldorf f�r bestimmte Behinderungsgrade:
B/AG/H). Das gilt auch f�r Blinden- und Behindertenbegleithunde. In
allen solchen F�llen lohnt sich im Einzelfall die konkrete Nachfrage
bei der jeweiligen Kommune!

Und unter den etwa 13.400 Kommunen
ist zumindest eine, die ganz auf die Hundesteuer verzichtet: das
hessische Eschborn � allerdings weniger aus theoretischen
�berlegungen heraus, sondern schlicht, weil die Einnahmen so gering
waren, dass sie die Kosten der Erhebung nicht einmal deckten. Eine
absolute Ausnahme � andere Gemeinden sind schon vor Jahren dazu
�bergegangen, Hundefahnder mit dem Aufsp�ren �schwarz�
gehaltener Hunde zu beauftragen.



Die deutsche
Hundesteuer einsam auf weiter europ�ischer Flur

Deutschland
steht innerhalb der europ�ischen Union mit der Hundesteuererhebung
inzwischen recht allein da: Andere L�nder, die auch eine sehr gro�e
Hundetradition haben � wie England oder Frankreich �, haben die
Steuer l�ngst abgeschafft.

Hundesteuerinformationen kompakt
und kontrovers
Einen �berblick �ber die Steuererhebung,
-begr�ndung und -geschichte finden Sie auf der Homepage des
Bundesfinanzministeriums unter:
www.bundesfinanzministerium.de/.../Hundesteuer.htm

Die
Zukunft der Hundesteuer ...

... ist aber wohl, um es einmal
ironisch auszudr�cken, auch weiter gesichert, denn:

Die
Finanznot vieler Kommunen l�sst wohl erwarten, dass man die
Hundesteuer auch k�nftig als ergiebige Einnahmequelle nutzen
wird.
Eine einmal eingef�hrte Steuer wird eben nicht so leicht
wieder abgeschafft; in der Finanzwissenschaft gibt es dazu folgenden
Spruch: �Alte Steuer, gute Steuer.�






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lizzi0815
Mitglied

Beiträge: 12
Ort: Mettmann

New PostErstellt: 28.03.09, 15:41  Betreff: Re: Hundesteuer  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Nach meinem Daf�rhalten sollte vor dem EUGH geklagt werden. Nach dem, was ich gerade gelesen habe, scheint die "alte gute Steuer" dann ja wohl gegen EU-Recht zu verstossen.

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