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SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
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feger 123
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Erstellt: 07.11.10, 12:23 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführt |
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Geschichtliche Entwicklung der Rauchfangkehrerzunft in Österreich:
Sehr bald erkannte man, dass die Gefahren und Hauptursachen für die Brände von den verschmutzten Rauchfängen ausgingen, und wie lebensnotwendig es war, diese zu reinigen. Die Kehrung der "Feuerstätten und Kamine" wurde das erste Mal im Jahre 1221 vom Babenbergerherzog Leopold II. per Edikt anbefohlen. Kein Wunder also, dass gerade der heilige Florian, der Helfer in Feuersnöten, zum Schutzpatron des Rauchfangkehrerberufs auserkoren wurde. Zum ersten Mal als Mitglied der "Feuerbeschau" wird der Rauchfangkehrer bereits 1462 in einem bayrischen Dokument erwähnt. Der Berufsstand Rauchfangkehrer ist bis heute ein "Ordnungs- und Sicherheitsberuf". Kaiser Maximilian I. veranlaßte am 19. Oktober 1512, dass der erste Rauchfangkehrer in Wien ansässig wurde. Etwa zur gleichen Zeit erhielt ein Schlotfeger in Frankfurt am Main die vertragliche Zusicherung, dass ihm bei seiner anbefohlenen Berufsausübung kein Fremder hinderlich sein durfte - der erste geschützte Kehrbezirk entstand. In Wien gab es im Jahre 1654 bereits sieben Rauchfangkehrermeister, die 1664 eine Eingabe zur Verleihung einer Ordnung an den Magistrat machten. Diese Ordnung wurde am 8. Juli 1673 von Kaiser Leopold bestätigt, somit war die Zunft der Rauchfangkehrer unter dem Zunftältesten Matheo Batz geboren. Die Leopoldinische Feuerordnung vom Jahre 1688 brachte hinsichtlich vorbeugenden Brandschutz die ersten, auch heute noch gesetzlich einzuhaltenden Auflagen: Verbot der Einmauerung von Holzteilen in Rauchfängen Regelmäßige Reinigung Eine vierteljährliche Feuerbeschau Die Leopoldinische Feuerordung wurde im Jahre 1759 von der Theresianischen Feuerordnung abgelöst. Weiters wurde unter der Regentschaft von Kaiserin Maria Theresia 1759 die erste Gewerbeordnung erlassen. Im Jahre 1817 wurde eine neue Feuerordnung für Wien proklamiert. 1829 gab es die erste Bauordnung für Wien und deren Vorstädte. 1883 mußte im Falle einer gebietsweisen Abgrenzung auf einen im Kehrgebiet ansässigen Rauchfangkehrer zurückgegriffen werden. 1840 wurden die zuvor meldepflichtigen engen Rauchfänge, auch russische Fänge genannt, das erste Mal zugelassen.
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