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Antifaschisten werden jetzt von der Justiz verfolgt
Gast
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Erstellt: 25.11.05, 11:18 Betreff: scheisse ist das "KOTZ"
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Hakenkreuz ist auch auf einem Verbotsschild verboten
Tübinger Amtsgericht: Das Nazisymbol darf grundsätzlich nicht verwendet werden - Student zu Bußgeld verurteilt
TÜBINGEN. Ein Tübinger Student hat mit einem kleinen durchgestrichenen Hakenkreuz an seinem Rucksack gegen Rechtsextremismus demonstriert. Das Amtsgericht hat ihn deshalb gestern zu einer Geldbuße verurteilt.
Von Michael Petersen
Fast jedem Betrachter ist sofort klar, dass dieser Anstecker gegen den Nationalsozialismus gerichtet ist: ein Hakenkreuz, das rot umrandet und rot durchgestrichen ist wie ein Auto auf einem Parkverbotsschild. Doch wegen des Tragens eines solchen Buttons verhängte die Tübinger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 200 Euro. Ober ihn hatte das Tübinger Amtsgericht zu befinden.
Der Anstecker ist unter jugendlichen weit verbreitet. Er ist über das Internet zu beziehen und auch in einigen Geschäften. Ein 21-jähriger Student der Geschichte und der Politikwissenschaft trug dieses Zeichen in der Größe eines Zwei-Euro-Stücks schon seit Jahren am Rucksack.
So auch in der Nacht zum 1. Mai bei einer Demonstration gegen das umstrittene Maieinsingen von Tübinger Burschenschaften in der Doblerstraße. Laut Polizeiangaben sind dabei einige Knallkörper in Richtung der 150 teils farbentragenden Studenten geflogen. Polizisten kontrollierten die Personalien von einigen der gut 1500 Gegendemonstranten und durchsuchten auch Rucksäcke. Verdächtige Objekte wurden darin nicht gefunden. Aber einem der Polizisten stach der Button am Rucksack des Studenten ins Auge. Er nahm in ab, um ihn der Staatsanwaltschaft zur Begutachtung vorzulegen, mit dem Resultat, dass ein Strafbefehl wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen nach Paragraf 86 a Strafgesetzbuch verhängt wurde.
Vor Gericht gestand der zuständige Oberstaatsanwalt durchaus ein, dass man über die Legalität des Abzeichens diskutieren könne.
"Wir werden immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert und wollen nun Rechtssicherheit", betonte er. Seiner Ansicht nach geht es dem Gesetzgeber um eine so genannte formale Tabuisierung. Ein Hakenkreuzsymbol soll grundsätzlich nicht verwendet werden, unabhängig davon, ob es als Meinungsäußerung für oder gegen den Nationalsozialismus eingesetzt wird. Etwas überspitzt formulierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche Gedanken den Gesetzgeber zu dieser engen Auslegung bewogen haben könnten: "Stellen Sie sich vor, ein japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird."
Der Anwalt des Beschuldigten hält das Tragen des Buttons für nicht strafbar. Es sei ausgeschlossen, dass nationalsozialistische Ideen damit unterstützt würden. Der Sticker solle dem Beschuldigten zurückgegeben werden, damit dieser weiter ein Zeichen setzen könne. Der Student selbst betonte vor Gericht mehrfach, dass er doch nur gegen Antisemitismus, Rassismus und Nationalsozialismus habe Position beziehen wollen.
Das wurde nicht bestritten, auch nicht von der Tübinger Amtsrichterin. "Ich gebe zu, dass Ihre Schuld nicht besonders hoch ist und die Motive billigenswert sind", erklärte sie. Dennoch fällte sie einen Schuldspruch wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Wie, der Staatsanwalt interpretiert sie den Gesetzgeber so, dass auch beim Widerstand gegen Rechtsradikalismus keine Kennzeichnen der Nationalsozialisten verwendet werden dürfen. Der Student muss nun 50 Euro Bußgeld an einen gemeinnützigen Träger bezahlen und erhält eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt über zehn Tagessätze zu je 15 Euro. Das bedeutet, dass der Tübinger Student diese 150 Euro nur bezahlen muss, wenn er sich noch etwas in diesem Zusammenhang zuschulden kommen lässt. Sein Anwalt will Berufung einlegen
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Alex
Mitglied
Beiträge: 420
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Erstellt: 25.11.05, 15:28 Betreff: Re: scheisse ist das "KOTZ"
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Jawoul! Antifaschisten werden wegen Protest gegen Faschismus verurteilt! Du bist Doitschland!!! Man was für ein toller Staat...
[editiert: 25.11.05, 15:29 von Alex]
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Bernhard
Administrator
Beiträge: 735
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Erstellt: 26.11.05, 12:08 Betreff: Re: scheisse ist das "KOTZ"
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sagte nicht Hitler einst
Nicht der Staat....
____________________ wyciwyg://3/http://www.carookee.com/forum/stempel-forum/edit/15412917/15396005.0.30115.html
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Jan vW
Gast
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majo
Mitglied
Beiträge: 852
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Erstellt: 11.01.07, 08:49 Betreff: Re: scheisse ist das "KOTZ"
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wenigstens ist der staat einmal konsequent, leider immer bei den falschen sachen
____________________ "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!" (-Kristian Wilson, Nintendo Inc., 1989) ------------------------------------------------------------------------ Meine Meinung ist gefestigt. Belästigt mich nicht mit Tatsachen.
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