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Bundesgesetzblatt für Deutschland

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Ret Law

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Beiträge: 722
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New PostErstellt: 28.06.07, 10:34  Betreff: Bundesgesetzblatt für Deutschland  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1

III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern

Auf Grund des § 32 n Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBI Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage ob sich die Haltung eines Mannes überhaupt noch lohnt.
Ein brauchbares Exemplar sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten Vorraussetzungen erfüllen.
§ 1: Abs. 1 Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und im Bett gut zu gebrauchen)
Abs. 2 Er soll herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden wenn § 2

§ 2: Er ist reich !

§ 3: Anschaffung
Gehen Sie bei der Auswahl Ihres Männchens sorgfältig vor und lassen Sie sich genügend Zeit um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu überzeugen.

Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollen-verhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später.

In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 3 sollte daher sorgfältig geprüft werden.

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes (siehe auch § 5). So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus.

Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an Ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.

§ 4: Ernährung
Der Mann ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen sollte man Ihm neben dem Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse oder Salat vorsetzen. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten gilt im wesentlichen das Gleiche. Vorsicht vor Überfütterung. Bedenken Sie, daß ein fetter Mann schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushalt
nicht mehr so leistungsfähig ist.

§ 5: Artgerechte Haltung
Was die Unterbringung angeht so ist der Mann relativ anspruchslos.
Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher.

Bei Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Man sollte Ihn nicht den ganzen Tag einsperren,
da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht.

Für die allgemeine Beweglichkeit und eine regelmäßige Sauerstoffzufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt. Außerdem sollte man ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, ihn immer an der langen Leine zu lassen.

§ 6: Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Ein gelegentlicher Haarschnitt ist ebenfalls zu empfehlen. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmäßig gegen neue aus.

§ 7: Männerkrankheiten
Der Mann im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine Veranlagung
zum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältung ist leichte Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den Heilungsverlauf positiv beeinflussen.

Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung vorliegen, empfiehlt es sich einen Arzt hinzuzuziehen.

Manche Männchen neigen zu übermäßigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit meist nicht und ist daher unbedenklich.

§ 8: Ausbildung
Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie " Fuß, Platz, kusch und hol's" beherrschen die meisten bei regelmäßigem Training und einer Belohnung durch Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen.

Bei der Ausbildung ist es unerlässlich die Schwiegermutter miteinzubeziehen und klare Regeln für die Erziehung aufzustellen.

§ 9: Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend.
Ein in diesem Zusammenhang geäußerter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu genießen da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.



"Ihr solltet nicht so harte Spielchen spielen, sonst fängt noch jemand an zu weinen…" (Mr. Blonde - Reservoir Dogs)


[editiert: 28.06.07, 10:42 von Ret Law]
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Ret Law

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New PostErstellt: 28.06.07, 10:35  Betreff: Re: Bundesgesetzblatt für Deutschland  drucken  weiterempfehlen

Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1

III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen

Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet :

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften aufweisen :

§ 1: Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ...)
Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.

§ 2: Sie ist reich.

Artikel 2 - Artgerechte Haltung

§ 3 :
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.

Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur Unansehlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.

Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf daß die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. daß sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.

Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.



"Ihr solltet nicht so harte Spielchen spielen, sonst fängt noch jemand an zu weinen…" (Mr. Blonde - Reservoir Dogs)


[editiert: 28.06.07, 10:40 von Ret Law]
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