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Autor Thomas Kujawa
Datum 09.08.04, 17:15
Betreff Kinderzuschlag macht 150.000 Kinder unabhängig von Arbeitslosengeld II


Hartz IV schafft mit Kinderzuschlag erstmals Instrument gegen Kinderarmut

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt,
erklärt anlässlich der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum
Anstieg
der Sozialhilfeempfänger unter Kindern und Jugendlichen:

''Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass immer mehr
Kinder und Jugendliche auf Sozialhilfe angewiesen sind, ihre Zahl ist im
Jahr 2003 um rund sechs Prozent gestiegen. Deshalb ist es so wichtig, dass
wir
mit dem Kinderzuschlag einkommensschwache Familien gezielt unterstützen. Mit
dem
Kinderzuschlag, der mit dem Hartz IV-Gesetz Anfang 2005 in Kraft tritt,
haben wir
erstmals ein ausbaufähiges Instrument geschaffen, mit dem wir die Armut von
Kindern und ihren Familien gezielt bekämpfen können, nachdem die
Vorgängerregierungen jahrzehntelang untätig waren. Mit dem Kinderzuschlag
werden
in einem ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig von
Arbeitslosengeld II (ALG II) - und wir geben den Familien mit Hartz IV
gleichzeitig einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Damit wachsen diese Kinder
nicht
in Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge auf - was eines der zentralen
familienpolitischen Anliegen der Agenda 2010 ist.''

Mit dem In-Kraft-Treten des Hartz IV Gesetzes Anfang 2005 wird es erstmals
eine
gezielte Förderung für gering verdienende Familien geben. Der so genannte
Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich je Kind soll gezielt Eltern
unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, nicht aber für
ihre
Kinder aufkommen können. Dank des Kinderzuschlags sind diese Eltern nicht
auf das
ALG II angewiesen. Mit dieser neuen familienpolitischen Leistung sollen in
einem
ersten Schritt 150.000 Kinder aus dem ALG II-Bezug (bisher Sozialhilfe)
geholt
werden.

Der Kinderzuschlag soll noch in dieser Legislaturperiode zu einem verstärkt
wirkenden Instrument weiterentwickelt werden. Dies war ein zentrales
Ergebnis der
Kabinettsklausur in Neuhardenberg im Juli 2004. Im Auftrag des
Bundeskanzlers
wird Bundesministerin Renate Schmidt die Umsetzung in der Praxis in den
folgenden
Jahren realisieren und die Weiterentwicklung vorantreiben.

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail:
Internet: http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr




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