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Beitrag 16 von 912 (2%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
05.11.04, 08:38
Betreff
WG: Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Spielball werden / ...
Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Spielball werden / AWO appelliert an
Föderalismuskommission
31.10.2004 - 12:20 Uhr, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Berlin (ots) -
Arbeiterwohlfahrt Bundeskonferenz Bremen 29.10. - 31.10.2004
Die Kinder- und Jugendhilfe darf nicht zum Spielball der
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in der Föderalismuskommission
werden. Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat in einem
Leitantrag vor der Verlagerung der Zuständigkeit bei der Kinder- und
Jugendhilfe vom Bund auf die Länder eindringlich gewarnt. Eine
solche Kompetenzverlagerung verstößt nach Ansicht der AWO gegen das
Verfassungsprinzip, einen gleichen Lebensstandard in ganz Deutschland
zu garantieren. Die AWO befürchtet, dass damit die Kinder- und
Jugendhilfe je nach Haushaltslage der Länder gestaltet wird.
Statt eines Bundesministeriums würden 16 neue Landesministerien
entstehen - statt Entflechtung und Vereinfachung entstünden gewaltige
neue Bürokratien. Die Zersplitterung des Kinder- und
Jugendhilferechts hätte einschneidende Folgen zum Nachteil von
Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Es darf nicht sein, dass in
einem Bundesland Hilfen zur Erziehung, wie Heimunterbringung oder
sozialpädagogische Familienhilfe gewährt und im anderen verweigert
werden. Dies ist vor allem angesichts der geforderten Mobilität etwa
bei der Arbeitsplatzsuche der Eltern nicht nach zu vollziehen.
Eine Zersplitterung ist auch angesichts einer immer stärkeren
Entscheidungsbefugnis der Europäischen Union im Kinder- und
Jugendhilfebereich nicht zu verstehen. Wie schwierig eine Einigung
von 16 Länderregierungen ist, beweist die zunehmende Uneinigkeit in
der Kultusministerkonferenz.
Mit 450.000 Mitgliedern, 145.000 Beschäftigten und rund 100.000
Ehrenamtlichen gehört die AWO zu den großen Wohlfahrtsverbänden und
sozialen Dienstleistungsträgern in Deutschland.
Der vollständige Wortlaut der Anträge unter:
www.awo.org
- Button:
Bundeskonferenz.
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