Home
/
Ein Leipziger Elterntreff
/
Presseschau
Infos
|
Features
|
Gold-Edition
|
Kundenservice
leipzig
Übersicht
Forum
Alles Allgemeine zum Forum
-
Forum-Regeln
-
Fragen zum Forum
-
PC & Internet
Eltern im Netz
-
Suche / Biete KiTa-...
-
Presseschau
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Mitteilungen
-
Grüße
-
Umfragen
Mitglieder und Gäste
-
Mitglieder und Gäste
-
Webseiten der Mitgl...
-
Foren der Mitglieder
LOGIN
User oder E-Mail
Passwort
·
Passwort vergessen
·
Kostenlos anmelden
Information
Demo
Features
Im Vergleich
Anmeldung
SUCHE
Beiträge, Foren oder Verfasser finden:
Kundenservice
Impressum
Datenschutz
AGB
Status
3.690 User online
1 User eingeloggt
Beiträge
Alles Allgemeine zum Forum
Forum-Regeln
Fragen zum Forum
PC & Internet
Eltern im Netz
Fragen rund um Leipziger KiTa's
Beispielhaftes und Missstände
Fragen rund um KiTa's im Landkreis
Suche / Biete KiTa- o. Betreuungsplatz
Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern ...
Modellprojekte von Stadt, Kreis, Land und Bund
So ist es woanders ?
Presseschau
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Grundlegendes
Alles rund um Gesundheit, Medizin etc.
Rund ums Essen, Ernährung und Hygiene
Familienbibliothek
Mitteilungen
Diverses
Grüße
Umfragen
Mitglieder und Gäste
Mitglieder und Gäste
Webseiten der Mitglieder
Foren der Mitglieder
Kalender
Gesamtdarstellung
Detaildarstellung
Einzeldarstellung
Threaddarstellung
Beitrag 85 von 912 (9%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
09.07.04, 16:06
Betreff
Bundesrat billigt Arbeitsmarktreform
_____
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand
Artikel
Agenda 2010
Bundesrat billigt Arbeitsmarktreform
Veröffentlicht am: 09.07.2004
_____
Das Arbeitslosengeld II kommt: Die Bundesregierung sieht in dieser
Arbeitsmarktreform die Möglichkeit, die sich seit Jahrzehnten verfestigende
Sockelarbeitslosigkeit aufzubrechen. Sie erwartet einen deutlichen Rückgang
der Arbeitslosigkeit als Folge.
Der Bundesrat hat am 9. Juli das Kommunale Optionsgesetz verabschiedet und
damit ein Kernstück der wichtigsten Arbeitsmarktreform (Hartz IV) der
Bundesregierung gebilligt. Die ostdeutschen Bundesländer stimmten gegen das
Gesetz oder enthielten sich.
Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kommunen, wenn
zum 1. Januar 2005 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen
Arbeitslosengeld II zusammen gelegt werden. Das Arbeitslosengeld II ersetzt
die derzeitige Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Arbeitslosengeld II: Keine unzumutbaren Einschnitte
Das Arbeitslosengeld II ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine
Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte
Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich deshalb am Bedarf
der Empfänger und nicht am letzten Nettolohn.
Auch für diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe beziehen, ergeben sich
dadurch keine unzumutbaren Einschnitte. Der Grund: Das neue System bietet
gezieltere Fördermöglichkeiten und höhere Vermittlungschancen.
Grundsatz: "Fördern und fordern"
Wichtigstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es,
Langzeitarbeitslosigkeit - und damit Hilfsbedürftigkeit - mit intensiver
Betreuung zu überwinden. Wer Hilfe braucht, soll seinen Lebensunterhalt
möglichst bald wieder ganz oder zumindest zum Teil selbst verdienen können.
Beim neuen Arbeitslosengeld II wird die Aufnahme von Arbeit nicht nur
gefordert, sondern auch gefördert. Wer mit Erwerbstätigkeit etwas verdient,
kann davon mehr behalten als bislang die Empfänger von Sozialhilfe.
Soziale Gerechtigkeit ist keine Einbahnstraße
So gilt zum Beispiel für Familien: Erst ab einem Zuverdienst von monatliche
1.501 Euro brutto wird jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet. (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab
monatlichem Bruttolohn von 691 Euro).
Wer arbeitet, und sei es auch nur in einem Mini-Job, hat so künftig auf
jeden Fall mehr in der Tasche als jemand, der keine Eigeninitiative zeigt.
Umgekehrt gilt: Wer keine eigenen Anstrengungen unternimmt, kann nicht auf
Kosten der Gemeinschaft leben.
>> Wie
g.htm> hoch ist das Arbeitslosengeld II?
>> Arbeitslosengeld
n.htm> II - wer ist anspruchsberechtigt?
Leistungen aus einer Hand
Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende verbessert für Menschen, die auf
staatliche Unterstützung angewiesen sind sowohl die Betreuung als auch ihre
Chancen für eine schnelle Vermittlung in Arbeit. Bislang wurden Arbeits- und
Hilfsbedürftige von verschiedenen Stellen betreut: den Agenturen für Arbeit
oder den Sozialämtern. Diese Strukturen sind ineffizient und zu teuer
geworden und werden deshalb geändert.
Die Kommunen und die regionalen Agenturen für Arbeit werden künftig in
Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten. Das bringt Einsparungen für den Bund
und die Kommunen. 69 Städte und Gemeinden haben daneben die so genannte
kommunale Option, das heißt die Möglichkeit, die Betreuung
Langzeitarbeitsloser ganz in Eigenregie zu übernehmen.
>> Arbeitsteilung
u.htm> zwischen Bund und Kommunen
Finanzhilfen für die Kommunen
Wie von der Bundesregierung zugesagt, werden die Kommunen zum 1. Januar 2005
um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Um dies sicher zu stellen, erhalten die
Kommunen vom Bund, vor allem wegen der höheren Unterkunftskosten für
Empfänger des Arbeitslosengelds II, Finanzhilfen in Höhe von 3,2 Milliarden
Euro. Halbjährliche Abrechnungen sorgen dafür, dass es bei einer
tatsächlichen Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bleibt.
Kontext
>> Hartz IV: Startschuss für den Ausbau der
Kinderbetreuung
>> Datenerhebung für Arbeitslosengeld II beginnt Mitte
nt?navId=219&category=presse_info&docId=49230&rqc=2&ls=false&ut=0> Juli
>> Ausbau
t.htm> der Kinderbetreuung ist gesichert
_____
Impressum
·
Datenschutz
·
AGB
·
Infos
·
Presse
Ein modernes Forum:
teamturn.com