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Autor Thomas Kujawa
Datum 14.07.04, 18:37
Betreff WG: BMFSFJ E-Mail-Abonnement - Pressemitteilungen: Bessere


Bundesministerin Renate Schmidt legt Tagesbetreuungsausbaugesetz vor

Die Kinderbetreuung in Deutschland, insbesondere die für unter Dreijährige,
wird
bis zum Jahr 2010 bedarfsgerecht ausgebaut. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf
von Bundesministerin Renate Schmidt hat das Bundeskabinett heute
beschlossen. Das
Tagesbetreuungsausbaugesetz
=19224.html> (TAG)
sieht vor, dass die für Kinderbetreuung zuständigen Länder und Kommunen ihre
Angebote an Krippenplätzen und in der Tagespflege für die unter Dreijährigen
ab
2005 so erweitern, dass sie dem Bedarf von Eltern und ihren Kindern
entsprechen.
Der Bund entlastet Länder und Kommunen durch die Zusammenlegung von
Arbeitslosen-
und Sozialhilfe, sodass ihnen für den Ausbau der Kinderbetreuung jährlich
1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

''Unser Ziel ist es, Elternschaft und Familien zu stärken, die frühkindliche
Förderung zu verbessern und junge Menschen in ihren vorhandenen
Kinderwünschen zu
unterstützen. Dies ist Grundlage für die Innovationsfähigkeit unserer
Gesellschaft. Bis 2010 wollen wir das Angebot an Kinderbetreuung für die
unter
Dreijährigen quantitativ und qualitativ an den westeuropäischen Standard
heranführen. In einem ersten Schritt sollen bis Sommer 2006 die Plätze in
Tageseinrichtungen und Tagespflege in Westdeutschland verdoppelt werden'',
erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Renate
Schmidt. ''Junge Menschen entscheiden sich oft spät oder nie für Kinder,
weil
ihre beruflichen und persönlichen Lebenswünsche nicht überein gehen. Wir
wollen
mit einem flexiblen Angebot an Kinderbetreuung die Entscheidung für Kinder
erleichtern. Die Ausbauoffensive für die Kleinsten ist dringend notwendig,
damit
Eltern die Berufstätigkeit mit Familienpflichten vereinbaren können und
Kinder
von Anfang an optimal gefördert werden.''

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
=19224.html>
wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)
geändert.
Das 1991 eingeführte Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich bewährt, soll
aber
dem Wandel von Lebenslagen und Lebensplänen junger Menschen und den neuen
Bedingungen der Arbeitswelt Rechnung tragen. Im Zentrum steht der
bedarfsgerechte
und qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für die unter
Dreijährigen. Die bislang bestehende Verpflichtung über ein
?bedarfsgerechtes
Angebot? wird konkretisiert, denn sie hat nicht dazu beigetragen, das
Angebot in
den alten Bundesländern zu verbessern. Derzeit steht in Westdeutschland für
2,7 Prozent der Kleinsten ein Krippenplatz zur Verfügung; in Ostdeutschland
liegt
das Angebot bei 37 Prozent. Künftig sollen für Kinder im Alter unter drei
Jahren
Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden, deren Eltern erwerbstätig
sind
bzw. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, oder für Kinder,
deren
Wohl ohne diese Leistung nicht gewährleistet ist. Das Angebot soll bis zum
Jahr
2010 überall dem örtlichen Bedarf entsprechend ausgestaltet sein; die Zahl
der
Betreuungsplätze für unter Dreijährige soll in Westdeutschland von derzeit
rund
60.000 auf 120.000 im Jahr 2006 und auf rund 230.000 neue Plätze im Jahr
2010
anwachsen. Qualitätsmerkmale für Tageseinrichtungen und Tagespflege zu
Bildung,
Erziehung und Betreuung sollen sicherstellen, dass das qualifizierte frühe
Förderungsangebot am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Dazu sollen die
Träger der
Einrichtungen pädagogische Konzepte und Evaluationen vorweisen. Die
Tagespflege
wird u.a. durch bessere Qualifizierung und soziale Absicherung von
Tagesmüttern
und -vätern zu einer gleichrangigen Alternative in der Tagesbetreuung
ausgestaltet. Das Gesetz sieht ferner vor, dass die Kommunen ab dem Jahr
2005
jährlich ihre Ausbauplanung und -fortschritte darlegen.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
=19224.html>
werden gleichfalls Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz zum besseren
Schutz des Kindeswohls und zur Stärkung der Kompetenz der Jugendämter
vorgenommen. Die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz der
Jugendämter wird gestärkt; sie sollen die Letztentscheidung über Leistungen
der
Jugendhilfe treffen. Außerdem wird die Gefahrenabwehr durch die Jugendämter
bei
Kindeswohlgefährdungen konkreter gefasst. Intensivpädagogische Maßnahmen im
Ausland werden ebenfalls zur Ausnahme. Einkommensstarke Eltern und junge
Menschen
sollen sich künftig noch stärker an den Kosten für stationäre Leistungen
beteiligen; schon heute gibt es nach Höhe des Einkommens gestaffelte
Beiträge.
Personen mit bestimmten Vorstrafen wie sog. Pädophile wird eine Tätigkeit in
allen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe verboten.

Links:
Weitere Informationen
Tagesbetreuungsausbaugesetz Überblick
gen/tagesbetreuungsausbaugesetz,property=pdf.pdf>
A bis Z zum Tagesbetreuungsausbaugesetz
gen/a-bis-zum-tagesbetreuungsausbaugesetz,property=pdf.pdf>

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail:
Internet: http://www.bmfsfj.de




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