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Beitrag 39 von 912 (4%) |<   <   >   >|

Autor Karen Cakovic
Datum 02.10.03, 11:40
Betreff AW: [] Gericht stärkt Elternrechte


Das ist wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber leider
geht es hier um Zuschüsse zum Elternbeitrag und nicht um den Ausschluss vom
Angebot. Wir müssen also alle zusammen weiter kämpfen!


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jens Rehde [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 2. Oktober 2003 01:30
An:
Betreff: [Kinderlobby Leipzig] Gericht stärkt Elternrechte

Gericht stärkt Elternrechte
Arbeitslose haben Anspruch auf Zuschuss für Hortbetreuung
----------------------------------------------------------------------------
----


Quelle:
www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/SACHSEN/HP_SACHSEN/TEXTE/687213.html
.html>


Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Rechte arbeitsloser Eltern
gestärkt: Der Vogtlandkreis muss einer erwerbslosen Mutter für eines ihrer
vier Kinder Zuschüsse für die Hortbetreuung zahlen, entschieden die Richter
(Aktenzeichen: 5 K 2113/00). Das Landratsamt hatte die Zahlung unter Hinweis
auf eine seiner Verwaltungsvorschriften verweigert, die besagt, dass sich
arbeitslose Eltern selbst um ihre Kinder kümmern könnten. Die Frau klagte
und setzte sich nach fast dreijähriger Verfahrensdauer durch. Das Urteil ist
bereits rechtskräftig, da der Vogtlandkreis den Richterspruch akzeptierte:
Jetzt sei Rechtssicherheit für Eltern und Behörden geschaffen, erklärte das
Jugendamt. Der Evangelische Schulverein Vogtland, der die Mutter auf dem
Instanzenweg begleitet hatte, sieht das Urteil als Präzedenzfall für Sachsen
an. Es sei ein Unding, Kinder von sozialen Einrichtungen auszuschließen. Das
Urteil beseitige diese Benachteiligung.




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