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siggi_siggi_siggi
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Beiträge: 645
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Erstellt: 19.12.06, 08:08 Betreff: Re: Gehalt und Abfindung |
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Hallo,
Zur Beachtung: Eine Freistellung des Arbeitslohnes kann nur dann erfolgen, wenn man sich mehr als 183 Tage im Ausland aufhält. Einfach im DBA nachlesen.
Der Besteuerungsanspruch von D hängt nicht davon ab, wieviel Steuern der andere Staat nimmt. Es gibt zwar Gesetze, die besondere Steueransprüche in D entstehen lassen, wenn der andere Staat ein Gebiet mit niedriger Besteuerung ist, aber die Regelungen des DBAs haben Vorrang vor den nationalen Gesetzen.
Gruß Siggi
[editiert: 19.12.06, 08:11 von siggi_siggi_siggi]
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