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Küstenschutzabgabe: Solidarprinzip oder Einzelabgabe? WZ vom 03.01.2011

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 03.01.11, 19:23  Betreff: Küstenschutzabgabe: Solidarprinzip oder Einzelabgabe? WZ vom 03.01.2011  drucken  weiterempfehlen

Küstenschutz: SPD-Mann fordert Solidarprinzip – CDU-Chef verteidigt Abgabe
Pinneberg/Kiel /thk

Die von der Landesregierung geplante Einführung einer
Küstenschutzabgabe, die auch zahlreiche Menschen aus den Kreisen
Pinneberg, Steinburg – insbesondere in den Marschgebieten – sowie
Dithmarschen treffen wird, stößt landesweit entlang der Westküste auf
Widerstand. Jetzt meldete sich auch der Pinneberger SPD-Kreisverband
zu Wort. „Wir lehnen die Abgabe, die nur Bürger in Sturmflut
gefährdeten Gebieten zusätzlich belasten soll, ab“, sagte Thomas Hölk,
Mitglied des Kreisvorstands und ehemaliger Landtagsabgeordneter.


Aufgrund der Klimaveränderungen stiegen die notwendigen Aufwendungen
für den Küstenschutz in den nächsten Jahren stetig, so Hölk.
Küstenschutz sei gemäß dem Schleswig-Holsteinischen Wassergesetz eine Landesaufgabe, die aber künftig nicht mehr von Schleswig-Holstein
allein bewältigt werden könne. „Die weltweiten Ursachen für den
Klimawandel und die Folgen sind gesamtgesellschaftlich zu tragen und
dürfen nicht einseitig den Bewohnern der Festlandküsten, der Inseln und
Halligen aufgebürdet werden“, sagte der Sozialdemokrat.


Nach Auffassung des SPD-Kreisverbandes
Pinneberg handelt es sich beim Küstenschutz um eine klassische
Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land. „Die Aufgabe, den Schutz von
300 000 Menschen und einem Viertel des Landes vor Überflutungen
sicherzustellen, ist eine nationale Angelegenheit, die nur
gesamtstaatlich gelöst werden kann“, forderte der ehemalige
Landtagsabgeordnete. Das Verursacherprinzip könne nicht einfach außer
Kraft gesetzt werden, indem man Küsten-, Insel- und Halligbewohner
einseitig belastet. Die Menschen dürften nicht alleingelassen werden,
das Solidarprinzip müsse weiterhin gelten, so Hölk.


Außerdem mahnte er: Viele Bewohner und landwirtschaftliche Betriebe
in den Küstenschutzregionen würden mit der Einführung der
Küstenschutzsteuer doppelt belastet, da sie als Mitglieder in den Siel-,
Wasser- und Bodenverbänden bereits Gebühren für den Hochwasserschutz
bezahlen.


Der aus Appen stammende CDU-Landtagsfraktionschef
Christian von Boetticher hatte jüngst die Steuer für Küstenbewohner in
einem Interview verteidigt. Das Land sei auf die zusätzlichen Einnahmen
angewiesen. Um Küstenschutzmittel von Bund und EU zu bekommen, müsse
Schleswig-Holstein selbst etwa fünf Millionen Euro beisteuern.


„Land darf keine Küstensteuer erheben“

Die Küstenschutzabgabe sei nicht für Unterhalt und Ausbau der Deiche,
sondern für eine strukturell neuartige Verstärkung der Schutzwälle
bestimmt. Zwar könne er die Proteste verstehen. „Wir als Land dürfen nun
einmal keine Küstenschutzsteuer für alle erheben“, sagte von
Boetticher. Die Abgabe sei allerdings so gestaltet, dass die Last auf
möglichst viele Schultern verteilt werde. Auch Gebiete in der Geest –
wie seine Heimatgemeinde Appen – seien betroffen. Von Boetticher verwies
zudem darauf, dass an der Ostküste und im Elberaum bereits eine
ähnliche Abgabe existiere. „Dort wird die erste Deichlinie nicht als
Landesschutzdeich vom Land unterhalten“, sagte der CDU-Landtagsfraktionschef.



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