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Forum der BiGKU
Bürgerinitiative Gesundheit u. Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel
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Claudia
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Erstellt: 15.06.13, 00:29 Betreff: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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Pressemitteilung von Brokdorf-akut vom 14.06.2013:
Prozess um das Zwischenlager Brunsbüttel vor dem OVG Schleswig - Wird das Gericht dem Druck verschiedener Lobby-Gruppen standhalten?
Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.
Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.
Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.
Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit einer atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)
Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:
1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.
Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.
2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS "erbeten" worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn - von kleineren späteren Veränderungen abgesehen - lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 konkrete Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.
Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.
Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstesBeispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)
3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Verschließen von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.
4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.
Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.
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Claudia
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BI Teilnehmernummer: 106
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Erstellt: 19.06.13, 00:11 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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WZ vom 18.06.2013:
Richter prüfen Sicherheit von Castor-Lager in Brunsbüttel Hält das Atommüll-Zwischenlager einem A 380-Absturz stand? Das Gericht muss ohne geheime Akten entscheiden Schleswig Sie kämpfen aus Überzeugung und sind bereit, dafür zu bezahlen. Verlieren Anke Dreckmann (70) und ihr Ehemann diesen Prozess, dann kommen die Rechnungen: Von der Riege der Vattenfall-Anwälte, den Sachverständigen des Bundesamts für Strahlenschutz und den Rechtsanwälten der Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Verfahren die Beklagte ist. All das ficht die Rentnerin aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) nicht an. „Zu sehen, wie wir unsere Erde kaputt machen, ist nur schwer zu ertragen“, sagt sie in einer Verhandlungspause. Vor mehr als sechs Jahren hatte ihr Ehemann, der mittlerweile erkrankt ist, gegen das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel geklagt. Peter Dreckmann argumentierte: Bei dessen Genehmigung sei der absichtliche Absturz des Riesen-Airbus A 380 oder der Beschuss der Castoren mit modernen panzerbrechenden Waffen der dritten Generation nicht berücksichtigt worden. Die erste Runde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig ging 2007 verloren – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kassierte die Entscheidung jedoch ein Jahr später wieder ein. Seit gestern wird neu verhandelt. „Der Senat befindet sich in einem Dilemma“, erklärt der Vorsitzende Richter Dierk Habermann zu Verhandlungsbeginn. „Wir sollen prüfen, ob die Genehmigung zu Recht erteilt wurde, kennen aber die Grundlagen der Entscheidung nicht.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen großen Teil der vom Gericht angeforderten Akten nicht herausgerückt, beruft sich auf Geheimhaltung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das für rechtmäßig. Habermann: „Wir stochern daher mit einer Stange im Nebel herum.“ Trotzdem schlägt er Pflöcke ein. Die Genehmigung für das Zwischenlager erfolgte 2003. Zuvor war ein Gutachten zu den Folgen von Abstürzen verschiedener Passagierjets erstellt worden. Der A 380 allerdings fehlte – denn damals gab es den Riesen-Flieger nur auf dem Papier. Doch Richter Habermann sagt: „Der A 380 hätte berücksichtigt werden müssen.“ Unruhiges Herumrutschen auf den Plätzen der Bundesrepublik. Der Richter: „Ich sehe entsetzte Gesichter. Ja, es war ein Fehler, ihn gar nicht zu beachten.“ Er folgt damit der Argumentation der Kläger. Die hatten belegt, dass Konstruktionsdaten zum A 380 bereits 2003 veröffentlicht worden waren – in Fachmagazinen und Zeitschriften. Der Richter will wissen: „Warum reichte das 2003 abrufbare Wissen über den A 380 für eine grobe Beurteilung der Absturzfolgen nicht aus?“ Hartmut Gaßner, Sprecher der Rechtsanwälte der Bundesrepublik, und seine Sachverständigen brauchen eine Weile, um sich zu sortieren. Dann sagen sie: „Aus Presseberichten schreibt man keine Gutachten. Nur die Angaben des Herstellers sind für eine naturwissenschaftliche Analyse zu gebrauchen.“ Und diese Daten habe man erst im Jahr 2005 bekommen. Ulrich Wollenteit, Anwalt des Ehepaares Dreckmann, entgegnet: „Das Gutachten zeigt die Auswirkungen eines Boing 747-Absturzes. Der A 380 ist größer, hätte berücksichtigt werden müssen.“ Die Kläger kritisieren ferner, dass die Angaben zur Verstrahlung nach einem Anschlag kleingerechnet worden seien. „Da wurden typische Wetterlagen der Küste nicht berücksichtigt.“ Zudem seien die angedachten Dekontaminationsmaßnahmen unrealistisch. Zum A 380 wurde 2010 nachträglich ein Gutachten erstellt. Doch das liegt dem Gericht nicht vor. Der Leiter des Zwischenlagers erklärt jedoch, Terroristen könnten Brunsbüttel „für einen gezielten Treffer“ gar nicht anfliegen. An den Windrädern und Freileitungen würden sie „hängenbleiben“. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Eckard Gehm
Hamburger Abendblatt-online vom 18.06.2013:
Prozess in Schleswig:
Anwalt: Zwischenlager Brunsbüttel ist "nicht sicher"
Im Rechtsstreit um die Genehmigung des atomaren Zwischenlagers ging es am Dienstag auch um die geplante Nachrüstung. Die derzeitigen Maßnahmen reichten laut Klägern als Schutz gegen Terroranschläge nicht aus.
Schleswig.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig ist am Dienstag die Verhandlung über eine Klage gegen die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel fortgesetzt worden. Am zweiten Prozesstag ging es um Risiken bei einem angenommenen Angriff mit panzerbrechenden Waffen auf das Lager sowie um eine Nachrüstung des Zwischenlagers.
Kläger ist ein Anwohner, der Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen fürchtet. Bei der 2003 erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sind nach Ansicht des Klägers Risiken wie der gezielte Absturz eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Das der Genehmigung zugrundeliegende Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen "ist dem Senat nur lückenhaft bekannt", gab der Vorsitzende Richter Dierk Habermann zu Protokoll. Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt, dass wichtige Akten aus Geheimhaltungsgründen für das Gericht nicht einsehbar gewesen seien. Auch am Dienstag erklärte der Vertreter des beklagten Bundesamts für Strahlenschutz, es sei ein Angriff mit mehreren Tätern und mehreren Treffern untersucht worden, der Rest unterliege aber der Geheimhaltung. Auch ein Sachverständiger sagte: "Ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass ich mich hier wirklich auf einem schmalen Grat bewege."
"Brunsbüttel ist nicht ausreichend geschützt"
Auch über eine geplante bauliche Nachrüstung des atomaren Zwischenlagers wurde gesprochen. Eine neue Bewertung einer möglichen Zusammenwirkung von Täter und Tatmittel mache diese erforderlich, so der Vertreter des Bundesamtes, das stellvertretend für die Bundesrepublik Deutschland beklagt ist. Temporäre Maßnahmen wie eine Personalaufstockung dienten zur Überbrückung. Der Anwalt des Klägers wertete dies als Beweise dafür, dass das Zwischenlager derzeit nicht sicher sei, sondern genehmigungsrechtlich nicht den erforderlichen Schutz vor "Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter" aufweise. Es sei "eine Schutzlücke, die offenkundig besteht. Brunsbüttel ist derzeit nicht ausreichend geschützt".
Der Vertreter des Bundesamtes hielt dagegen, es sei nicht zutreffend, dass die temporären Maßnehmen als Schutz nicht ausreichten. Ausdrücklich verwahrte er sich gegen den Vorwurf, dass der Kläger und seine Frau durch das Bundesamt etwa als Hypochonder dargestellt würden. Die Eheleute seien im Gegenteil zu loben, sie "machen sich verdient um das Rechtssystem".
Diskutiert wurden unter anderem auch die Durchschlagskraft und Verfügbarkeit von panzerbrechenden Waffen sowie die Energiefreisetzung bei einfachem oder doppeltem Beschuss. Eine Entscheidung soll am Mittwoch mitgeteilt werden.
Quelle: http://www.abendblatt.de/region/article117249900/Anwalt-Zwischenlager-Brunsbuettel-ist-nicht-sicher.html
[editiert: 19.06.13, 00:33 von Claudia]
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Claudia
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BI Teilnehmernummer: 106
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Erstellt: 19.06.13, 00:13 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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WZ vom 19.06.2013:
Atomlager Brunsbüttel: Debatte um Waffenrisiko
Schleswig /lno/sh:z
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig ist gestern die Verhandlung über eine Klage gegen die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel fortgesetzt worden. Am zweiten Prozesstag ging es um Risiken durch einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen gegen das Lager. Kläger ist der Brunsbütteler Anwohner Peter Dreckmann, der wegen Krankheit inzwischen von seiner Frau Anke (70) vertreten wird (wir berichteten). Beide fürchten Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen. Bei der 2003 erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager des Kernkraftwerkes sind nach Ansicht des Klägers Gefahren wie der gezielte Absturz eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen nicht hinreichend berücksichtigt worden. Das der Genehmigung zugrundeliegende Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen „ist dem Senat nur lückenhaft bekannt“, gab der Vorsitzende Richter Dierk Habermann zu Protokoll. Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt, dass wichtige geheime Akten für das Gericht nicht einsehbar gewesen seien.
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Claudia
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Erstellt: 20.06.13, 23:49 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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Focus-online vom Mittwoch, 19.06.2013 um 20:07 Uhr:
http://www.focus.de/politik/deutschland/atommuell-endlagersuche-erschwert-brunsbuettel-darf-kein-atomares-zwischenlager-bleiben_aid_1020381.html
Atommüll-Endlagersuche erschwert - Brunsbüttel darf kein atomares Zwischenlager bleiben
Das atomare Zwischenlager Brunsbüttel darf nicht weiter genutzt werden – offenbar wegen Fehlern der Genehmigungsbehörde. Das hat ein Gericht in Schleswig entschieden. Das Urteil dürfte die Suche nach einem atomaren Endlager erschweren.
Die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel ist aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig gab am Mittwoch der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung statt (Az.: 4 KS 3/08). Der Kläger hatte Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet. Die Entscheidung dürfte die Suche von Bund und Ländern nach einem atomaren Endlager erschweren.
Ende vergangenen Jahres lagerten sechs Castorbehälter in Brunsbüttel. Das Lager ist neben dem baden-württembergischen Philippsburg als Aufnahmeort für Atommüll im Gespräch, der künftig aus der Wideraufbereitung im Ausland zurückkehrt.
Mögliche Folgen von Airbus-380-Absturz wurden nicht geprüft
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten der Genehmigungsbehörde. So habe es das Bundesamt unter anderem versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten.
Ob die Ermittlungsdefizite durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden seien, ließ das Gericht offen. Gegen das Urteil kann Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Boyens Zeitungen online vom 19.06.2013 um 17:30 Uhr:
Gericht hebt Genehmigung für Brunsbütteler Zwischenlager auf
Von: Michael Behrendt
Brunsbüttel (beh) Paukenschlag in Schleswig: Das dortige Oberverwaltungsgericht hat heute die Genehmigung für das Standortzwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel aufgehoben.
Ein Anwohner hatte gegen die 2003 erteilte Genehmigung geklagt, da das Gebäude nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei. So war seinerzeit der Bau des Airbus A380 nicht in die Sicherheitskonzepte einbezogen worden.
Damit sind auch die Pläne von Bundesumweltminister Altmaier erst einmal hinfällig: Das Zwischenlager war als Aufnahmeort für Atommüll im Gespräch, der künftig aus der Wiederaufbereitung im Ausland zurückkehrt.
[editiert: 21.06.13, 00:14 von Claudia]
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Claudia
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BI Teilnehmernummer: 106
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Erstellt: 20.06.13, 23:55 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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WZ vom 20.06.2013:
Seite 1:
Atom-Zwischenlager Brunsbüttel illegal
Gericht hebt Genehmigung auf / Nicht ausreichend gegen Terrorangriffe geschützt
Schleswig /ge
Das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel ist nicht sicher. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig gestern entschieden und die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung von Castoren aufgehoben. Eine Revision gegen das Urteil (Az: 4 KS 3/08) ist nicht zugelassen.
„Das Gericht hat sich im Wesentlichen unserer Auffassung angeschlossen“, sagte Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt des Klägers. Ein Rentner aus Brunsbüttel hatte, unterstützt von seiner Ehefrau, gegen die Genehmigung gekämpft. Er hielt das Zwischenlager für nicht ausreichend gegen Terroranschläge geschützt. Wollenteit: „Die Freude, dass er nach zehn Jahren endlich Recht bekommen hat, ist groß.“
Neun Castoren stehen derzeit in Brunsbüttel. Müssen sie jetzt sofort abtransportiert werden? „Was das Urteil für die bereits eingelagerten Castoren bedeutet, wird die Atomaufsicht sorgfältig prüfen“, erklärte Umweltminister Robert Habeck (Grüne). So lange es nicht rechtskräftig sei, ergebe sich für die Castoren im Zwischenlager keine atomrechtliche Konsequenz.
Eine Revision ist zwar nicht zugelassen, doch der Betreiber, die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, die zum Konzern Vattenfall gehört, kann innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben. Rechtsanwalt Wollenteit: „Ich denke, dass der Betreiber diesen Weg wählen wird, um Zeit zu gewinnen.“
Scheitert Vattenfall auch damit, sind zwei Szenarien denkbar: Eine neue Genehmigung wird beantragt. „Ein solches Verfahren wird zwei bis drei Jahre dauern“, schätzt Wollenteit. „Castoren dürfen während dieser Zeit in Brunsbüttel nicht gelagert werden.“ Die zweite Möglichkeit wäre, das Zwischenlager ganz aufzugegeben. Diese Entscheidung würde den Plan des Kieler Umweltministers, in Brunsbüttel einen Teil der 26 Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen einzulagern, unmöglich machen.
Das Anti-Atombündnis „ausgestrahlt“ sieht eine bundesweite Signalwirkung des Urteils. Sprecher Jochen Stay sagte: „Deutschland hat für hochradioaktiven Atommüll praktisch keine legalen Lagerstätten mehr, denn die anderen 16 Hallen für Castoren sind weitgehend baugleich mit dem Zwischenlager Brunsbüttel.“ Der Bund-Länder-Kompromiss im Rahmen der bundesweiten Atommüll-Endlagersuche sei hinfällig. Habeck stellte sich gestern auf die Seite der Atomgegner. „Einmal mehr wird deutlich, in welch elende Lage uns die Atomkraft geführt hat: Wir produzieren Atommüll und wissen nicht, wohin damit“, erklärte er.
Seite 3:
Castoren sind in Brunsbüttel nicht sicher
Gericht: Vor entschlossenen Tätern ist das Zwischenlager nicht ausreichend geschützt
Schleswig /ge
Das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel steht ohne Betriebserlaubnis da. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat die Genehmigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 2003 erteilt hat, aufgehoben. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende des 4. Senats, Dierk Habermann: „Das Bundesamt hat es versäumt, die Folgen des gezielten Absturzes eines Airbus A 380 zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen.“ Ein weiteres Defizit ergibt sich nach Ansicht des Senats bei der Prüfung zum Beschuss der Castoren mit Panzerfäusten. Dabei sei nur ein Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden, obwohl modernere Waffen eine größere Zerstörungskraft hätten und schneller nachgeladen werden könnten, was für die Trefferzahl von Bedeutung sein könne.
Den Hinweis der Genehmigungsbehörde, es seien bis zur geplanten Nachrüstung „ausreichende temporäre Maßnahmen“ wie die Personalaufstockung zum Schutz des Zwischenlagers getroffen worden, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir konnten nicht nachvollziehen, warum das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein sollte“, so Habermann. Versäumt worden sei ferner, zu ermitteln, ob durch die Angriffsszenarien der Strahlenwert, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig macht, überschritten werden würde. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter wollte sich gestern noch nicht zur Sache äußern. Mit dem Urteil endet ein Rechtsstreit, der fast ein Jahrzehnt gedauert hat. 2004 hatte ein Anwohner seine Klage eingereicht, die vom OVG 2007 zunächst abgewiesen worden war. Dieses Urteil war aber 2008 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und zurück nach Schleswig verwiesen worden.
Kommentar von Seite 2:
Pragmatisch weitermachen Zwischenlager für Atommüll: Jetzt sind die anderen Länder gefordert Helge Matthiesen Gerade war es gelungen, ein wenig Bewegung in die festgefahrene Suche nach einem atomaren Endlager zu bringen. Gerade freuten sich alle, dass es wenigstens eine Zwischenlösung geben könnte, die einer endgültigen Regelung den Weg ebnet. Da holen die Schleswiger Richter mit ihrer Entscheidung, dem Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung zu entziehen, alle auf den Boden der Tatsachen zurück. So schnell wie von einigen erhofft, wird es keine Castoren im Atomkraftwerk an der Elbe geben. Erstmal muss überprüft werden, ob das Lager auch einem Terrorangriff mit modernen panzerbrechenden Waffen standhalten würde, ob es den Absturz eines A-380 aushalten könnte. Damit wird das grundsätzliche Problem der Endlagersuche noch einmal klar herausgearbeitet. Der Atommüll muss sehr lange sicher gelagert werden. Der Maßstab dafür, was Sicherheit bedeutet, verschiebt sich jedoch mit der technischen Entwicklung. Sicherheitsstandards ständig auf der notwendigen Höhe zu halten, ist am Ende eine schwer lösbare Aufgabe. Doch es wäre zu früh, die Bemühungen von Umweltminister Altmaier und seiner Kollegen in den Ländern für gescheitert zu erklären. Der grundsätzliche Gedanke, dass die Energiewende nur dann vollständig funktioniert, wenn auch die Frage des Atommülls gelöst wird, ist inzwischen aus dem ideologischen Streit ein Stück weit herausgewachsen. Es ist ein bisschen Pragmatismus eingekehrt. Den gilt es jetzt zu erhalten. Wenn das Zwischenlager Brunsbüttel nicht zur Verfügung steht, muss eine andere Möglichkeit gefunden werden, die Castoren für einen überschaubaren Zeitraum abzustellen. Jetzt sind die anderen Länder gefragt – wie übrigens vorher auch schon. Nur dann wird es ein Ergebnis geben, mit dem alle einigermaßen leben können. Mehr ist ohnehin nicht zu erwarten.
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Claudia
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BI Teilnehmernummer: 106
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Erstellt: 22.06.13, 23:17 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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WZ vom 21.06.2013:
Seite 1:
Castoren bleiben in Brunsbüttel
Kiel/Berlin /kim
Das Bundesamt für Strahlenschutz hält die deutschen Atommüll-Zwischenlager auch nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig für sicher genug. Die Zwischenlager seien mittlerweile ausreichend gegen Flugzeugabstürze geschützt. Zwar hat das Gericht die Genehmigung für das Lager Brunsbüttel aufgehoben, die eingelagerten Castoren bleiben aber auf dem AKW-Grundstück. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) warnte vor voreiligen Schlüssen: „Wir werden die Konsequenzen dieses Urteils in Ruhe prüfen“. Er erwartet, dass das Gesetz für eine bundesweite Endlagersuche wie geplant nächste Woche im Bundestag und am 5. Juli vom Bundesrat verabschiedet werden kann. Auch aus den Ländern und von SPD und Grünen im Bund kamen keine gegenteiligen Signale. Der Kieler Umweltminister Robert Habeck (Grüne) befürchtet jedoch, dass die Akzeptanz von Atommülllagern durch die neu entfachte Sicherheitsdiskussion weiter geschmälert wird.
Seite 4:
Bundesamt: Atomlager sicher Nach dem Urteil gegen die Castoren in Brunsbüttel gehen die Beteiligten von Einspruch aus Kiel/Berlin Am Tag nach der Urteilsverkündung in Schleswig erwacht die Politik aus der Schockstarre und sucht händeringend nach Lösungen. Dass die Richter des Oberverwaltungsgerichtes am Mittwoch die Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel aufhoben, weil der Schutz gegen terroristische Panzerfaustangriffe und Flugzeugabstürze nicht ausreichend belegt wurde, sei keine Ohrfeige für Schleswig-Holstein, stellte der für die Atomaufsicht zuständige grüne Energieminister Robert Habeck in Kiel klar. Beklagte war vielmehr die Bundesrepublik, konkret das Bundesamt für Strahlenschutz (BSI), das nach Meinung eines Brunsbütteler Bürgers die Genehmigung des Zwischenlagers zu Unrecht erteilt hat. Das Amt war gestern bemüht, Sorgen der Bevölkerung zu zerstreuen. Die Zwischenlager seien inzwischen auch ausreichend sicher gegen A 380-Abstürze, sagte ein Sprecher. „Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“ Zwar wurde zunächst das damals gültige Regelwerk herangezogen, das sei jedoch später im Lichte der Terroranschläge vom 11. September angepasst worden. Auch auf die Katastrophe im japanischen Fukushima wurde reagiert: 20 Zwischenlager und weitere Atom-Einrichtungen in Deutschland wurden einem Stresstest unterzogen und auf den Schutz vor Erdbeben, Flugzeugabstürzen, Hochwasser, Explosionen, Stromausfällen und Bränden überprüft. In einigen Fällen werden Zwischenlager nachgerüstet, etwa durch eine Härtung von Mauern. Die Richter monierten vor allem, dass ein Teil dieser Prüf-Unterlagen unter Berufung auf eine Geheimhaltung nicht vorgelegt worden sei. Auf der politischen Bühne werden die Karten jetzt neu gemischt. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sei „gut beraten, so schnell wie möglich“ sein ursprünglich für Anfang 2014 vorgesehenes Konzept für die Zwischenlagerung des Atommülls vorzulegen, sagte Niedersachsen Ministerpräsident Weil – möglichst schon vor dem Jahreswechsel. Für den Atommüll in Brunsbüttel ändert sich zunächst nichts. Die Castoren mit den abgebrannten Brennelementen bleiben auf dem AKW-Gelände. „Wo soll der Müll denn hin, wir können ihn doch nicht auf die Straße stellen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden – momentan gehen alle davon aus, dass Einspruch gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben wird – müssten Altmaier und das BSI die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine erneute Genehmigung zur Zwischenlagerung schaffen. Ein aufwendiges Verfahren, wie Fachleute meinen: Dann seien neue Gutachten nötig, und der heutige Stand von Wissenschaft und Technik müsse berücksichtigt werden, der gegenüber 2003 weit fortgeschritten sei. Unklar ist, ob das Endlagersuche -Gesetz ist, das nächste Woche im Bundestag und am 5. Juli vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Es sieht vor, die Unterbringung der 26 noch aus der Wiederaufarbeitung zurückkommenden Castoren bis 2014 zu klären. Margret Kiosz
„Formal ändert sich nichts“ Energieminister Robert Habeck zu den Auswirkungen des Schleswiger Zwischenlager-Urteils Ändert das Urteil etwas an ihrem Angebot, Castoren in Brunsbüttel zu lagern? Habeck: Formal ändert sich an diesem Angebot nichts. Die politische Bereitschaft muss bestehen bleiben, weil die aktuelle Diskussion uns erneut vor Augen führt, dass wir diesen Müll haben und nicht wissen, wohin damit. Wir brauchen also ein sicheres Endlager, da sind alle in der Pflicht. Die politische Diskussion wird aber nicht mehr so stark auf Brunsbüttel fokussiert sein wie vor diesem Urteil. Dafür wird an anderen betroffenen Standorten die Debatte angeheizt. Akzeptanz bei der Bevölkerung zu finden, wird nach diesem Urteil noch schwerer sein. Die Richter bemängeln, dass Unterlagen unter Verschluss gehalten werden. Woran hapert es, an der Sicherheit, oder am Beweis der Sicherheit? Die Krux liegt darin, dass das BfS nicht alle Unterlagen offenlegen darf, weil wir dann möglicherweise Terroristen Hinweise geben würden, und das Zwischenlager würde weniger sicher werden. Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. In der Realität bleibt immer ein letztes Risiko. Konkret hat auch das Gericht keine Sicherheitsdefizite festgestellt, sondern bemängelt, dass für das Gericht Sicherheitsabwägungen nicht nachvollziehbar waren. Mein Fazit: Wir müssen raus aus dieser Atomtechnik.
Wohin mit den Castoren, die schon in Brunsbüttel sind? Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, dann haben wir eine Situation, die wir so noch nie gehabt haben: Das Zwischenlager wäre nicht mehr genehmigt, aber Castoren sind schon drin. Wir müssten dann eine atomrechtliche Anordnung erlassen, um überhaupt vorläufig einen rechtlichen Rahmen zu setzen,bis das BfS eine neue Genehmigung erteilt hat. Solange es noch kein Endlager gibt, müssen die abgebrannten Brennelemente in den Castoren auf den Geländen der AKWs gelagert werden, das schreibt das Atomgesetz so vor. Wir können also die vorhandenen Castoren aus Brunsbüttel nicht einfach nach Krümmel oder Brokdorf bringen lassen.
Anwohner prüfen Klagen gegen Lager in Krümmel und Brokdorf
Brokdorf/Krümmel/ky
Sie sind baugleich: Die Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten Krümmel und Brokdorf ähneln dem in Brunsbüttel. „Und damit sind sie genau so unsicher“, sagt Atomkraftgegner Karsten Hinrichsen aus Brokdorf, der juristische Schritte prüft. „Eine Klage gegen das Zwischenlager in Brokdorf müsste rechtlich höhere Hürden nehmen, könnte aber zum Erfolg führen“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. Anders als in Brunsbüttel haben Anwohner bislang nicht bis zur letzten Instanz gegen die Genehmigung des Zwischenlagers gekämpft.
Eine Klage gegen ein genehmigtes Zwischenlager sei aber schwieriger, so Dirk Seifert von Robin Wood. Hinrichsen meint jedoch, dass ein unsicheres Zwischenlager an einem laufenden Atomkraftwerk den Entsorgungsnachweis, den der Betreiber für den anfallenden Atommüll bringen muss, mit dem Schleswiger Urteil in Frage steht. „Brokdorf muss deshalb sofort vom Netz.“ Wenn eine Klage gegen das Zwischenlager Erfolg habe, hätte das weitreichende Konsequenzen für den Betrieb in Brokdorf, sagt Smital. Bei Betreiber Eon Kernkraft bleibt man gelassen. Das Zwischenlager am Kernkraftwerk Brokdorf sei sicher und der Konzern habe „eine bestandskräftige Aufbewahrungsgenehmigung“, so Sprecherin Petra Uhlmann.
„Atommüll-Ausnahmezustand“ So bleibt der Atommüll, wo er ist – auch in Krümmel. Und in Brunsbüttel passiert zunächst auch nicht viel. „Wir haben noch eine Genehmigung und die gilt bis zum Ende des Rechtsverfahrens“, so die Sprecherin des Betreibers Vattenfall, Sandra Kühberger. Es liegt also in den Händen des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Atomaufsicht in Kiel, was sie an zusätzlichen Sicherheitsstandards einfordern. Wo der Atommüll hin soll, bleibt unklar. Dirk Seifert sagt: „Wir haben einen Atommüll-Ausnahmezustand.“
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Claudia
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Erstellt: 16.07.13, 23:58 Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013
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WZ vom 16.07.2013:
Leserbrief:
Geheimniskrämerei Zu „Zwischenlager: Alles bleibt offen“ (NR vom 10. Juli 2013): Verwundern musste, dass sich niemand der etablierten Politiker und der ebenfalls anwesenden Firmenvertreter in der Veranstaltung zu Wort gemeldet hat. Der Bundesumweltminister hat die Diskussion sachkundig gemeistert. Dass er den Satz „Wir leben in einem Rechtsstaat“ so oft sagte, hatte natürlich einen Grund: Er wird alles versuchen, damit das Urteil gegen das Zwischenlager in Brunsbüttel wieder aufgehoben wird. Und wer beim Prozess in Schleswig mit dabei war, hat dort miterleben können, wie das dem Umweltminister unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz alles versucht hat, um das Gericht unter Druck zu setzen. Es hat für die Urteilsfindung benötigte Unterlagen nicht herausgegeben, und andere Dokumente wurden teilweise geschwärzt, so dass dem Gericht gar nichts anderes übrig blieb, als die Klage abzuweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat sich immer wieder hinter „Geheimnisbedürftigkeit“ versteckt. Die Anwälte von Vattenfall gingen noch einen Schritt weiter: Sie wollten dem Gericht einreden, dass es zum Wohle des Klägers sei, wenn die zur Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen nicht vorgelegt würden, weil diese ja Terroristen Hinweise für Angriffe geben könnten. Wenn das Zwischenlager wirklich so gefährlich ist, sollte nicht noch mehr Atommüll dort eingelagert und mit der weiteren Produktion von weiterem Atommüll schleunigst Schluss gemacht werden. Karsten Hinrichsen, Brokdorf
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