20.02.2009
Ab 2013 Strom von Brunsbüttel
Als Aktionärin der SN Energie AG beteiligt sich Arbon Energie AG am Kohlekraftwerk Brunsbüttel und wird von dieser Anlage Strom beziehen.
Ein Kontingent von rund 13,5 GWh wird Arbon Energie AG von der Beteiligung der SN Energie AG zugewiesen. Das entspricht etwa 9 Prozent des Gesamtbedarfs der benötigten Strommenge, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage im Stadtparlament von Erica Willi-Castelberg (SP).
Es sei eine der Aufgaben der Elektrizitätsgesellschaften, langfristige Strategien zur Energiebeschaffung zu entwickeln. Für die Arbon Energie AG (vormals Stadtwerke Arbon AG) übernehme dies ihr Stromlieferant, die SN Energie AG. Neben dem Bau und Ausbau von Wasserkraftanlagen gehöre dazu auch die Beteiligung an der Südweststrom AG.
Dieses Unternehmen plant, in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) ein 800-MW-Kohlenkraftwerk zu errichten. Aufgrund ihres Bedarfs beteiligt sich daran die SN Energie AG mit 20 MW, schreibt der Arboner Stadtrat.
Kunde kann wählen
Auf die Frage von Erica Willi, ob der Stadtrat diese Beteiligung mit dem moralischen Auftrag der weltweiten CO2-Verminderung vereinbaren könne, bemerkt der Stadtrat: «Der Endkunde kann seinen Strommix individuell bei Arbon Energie bestellen; Aquapower und Sonnenenergie bieten hier Alternativen.» Im weitern beruft sich der Stadtrat auf den gesetzlichen Versorgungsauftrag.
Beim Anteil der SN Energie an Brunsbüttel handle es sich um eine geringe Beteiligung, die sie zur breiten Abstützung ihres Energiemixes beziehe. Frühestens 2013 geht das Kohlekraftwerk im Norden Deutschlands ans Netz. Wie schon erwähnt, wird das von Arbon Energie AG bezogene Kontingent etwa 9 Prozent des in vier Jahren geschätzten Strombedarfs umfassen. In seiner Schlussbemerkung stellt der Stadtrat fest: «Je mehr Wärmepumpen für die Wärmeversorgung in Betrieb genommen werden, desto höher wird auch der Strombedarf zu liegen kommen.»
Im Verwaltungsrat vertreten
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats der SN Energie AG, dem ein Vertreter des Verwaltungsrats von Arbon Energie angehört, seien rechtsverbindlich. Die Stadt nehme als Eigentümerin ihren Einfluss über die Generalversammlung und den Leistungsvertrag wahr, stellt der Stadtrat fest. Entscheidungen, wie die Beteiligung am Kohlekraftwerk in Brunsbüttel, könne sie erst im nachhinein zur Kenntnis nehmen «oder dem Verwaltungsrat einen entsprechenden Auftrag für die Zukunft erteilen.»
Quelle: http://www.tagblatt.ch/lokales/thurgau/tb-ob/Ab-2013-Strom-von-Brunsbuettel;art205,1265650