CO2-Speichergesetz erneut vertagt
Berlin /dpa
Im Bund-Länder-Streit über unterirdische Kohlendioxid-Speicher
ist eine Einigung ungewiss. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat vertagte gestern Abend erneut eine Entscheidung über das
Gesetz zur Abscheidung und Verpressung von Kohlendioxid (CO2) in den Untergrund. Mit dem Gesetz soll bis 2017 die CCS-Technologie in Deutschland erprobt werden. Dabei soll bei Kohlekraftwerken und in der Industrie der Klimakiller CO2
nicht mehr in die Atmosphäre geblasen, sondern abgetrennt und
unterirdisch gespeichert werden. Besonders strittig sind
Ausstiegsklauseln für einzelne Länder wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Speicher so bei sich verhindern können. Die EU-Kommission
hat wegen der noch nicht gefundenen Lösung ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU
fordert von jedem Mitglied eine gesetzliche Regelung zu CCS. Möglich ist
aber auch ein genereller Ausschluss. Diese Option hatte Österreich
gewählt.