Braunkohletagebau: Enteignungen gebilligt
Karlsruhe /epd
Die Umsiedlung ganzer Ortschaften und die Enteignung von Grund und Boden
zur Gewinnung von Braunkohle sind verfassungskonform. Die „Versorgung
des Marktes mit Rohstoffen“ sei ein Gemeinwohlziel im Sinne des
Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern in zwei
Urteilen zum umstrittenen Braunkohlentagebau Garzweiler II bei Köln (AZ:
1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08). Es wies die Verfassungsbeschwerde
eines Anwohners gegen seine Enteignung als unbegründet zurück. Der
Umweltverband BUND bekam zwar Recht, erhält seine Obstwiese aber dennoch
nicht zurück.