Claudia
Beiträge: 4532
BI Teilnehmernummer: 106
|
Erstellt: 12.04.15, 23:45 Betreff: Windenergie: Kreis unterstützt Land. WZ vom 11.04.2015
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Windenergie: Kreis unterstützt Land Heide /ala
Die Landesregierung hat Rechtsmittel gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein eingelegt. Das Gericht hatte im Januar die Windenergie-Eignungsgebiete der Regionalplanung für zwei der fünf Planungsräume im Land für unwirksam erklärt.
„Wir haben nach einer ersten Prüfung der Urteilsbegründung fristwahrend Rechtsmittel eingelegt, weil wir die Möglichkeit einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht offen halten wollen“, sagte dazu Ministerpräsident Torsten Albig. Das entspreche dem breiten Konsens und der Erwartungshaltung aller Beteiligten.
Auch in Dithmarschen ein Thema, das mit Spannung verfolgt wird. Betroffen ist die Region zurzeit zwar noch nicht. Aber Landrat Dr. Jörn Klimant ist überzeugt, dass dies nur eine Frage der Zeit ist. Vor allem, weil mehr als 30 Klagen aus der Geest noch nicht entschieden sind, die den Passus des „charakteristischen Landschaftsraums“ als ungerecht ansehen und ebenfalls etwas vom Kuchen der regenerativen Energien abhaben wollen. Zudem haben Planungsbüros und Projektentwickler für Windenergieanlagen mit dem OVG-Urteil Morgenluft geschnuppert und stehen bereits in den Startlöchern.
Der Landrat ist alles andere als glücklich über die Entscheidung des OVG. Denn damit wird Tür und Tor für noch mehr Windenergie in Dithmarschen geöffnet. Laut dem bisherigen Regionalplan werden in Dithmarschen bereits 4654 Hektar für insgesamt 858 Windenergieanlagen mit einer Leistung von fast 1700 Megawatt ausgewiesen. Aus Sicht von Klimant sind damit die „Möglichkeiten der Windenergie im Hinblick auf das Landschaftsbild ausgeschöpft“. Die Reaktion der Landesregierung unterstützt er daher: „Die Bedeutung des Themas zwingt gerade dazu, den Rechtsweg auszuschöpfen. Alles, was helfen kann, um den Ausbau der Windkraft planvoll zu gestalten, ist zu begrüßen. Dazu gehört auch die Ausschöpfung des Rechtswegs.“
|
|