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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Berthold Röth
Beiträge: 9
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Erstellt: 04.08.04, 11:05 Betreff: Stilblüten aus der gegenwärtigen Praxis |
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Hallo,
folgendes gehört nicht wirklich hier rein, aber ich war heute morgen auf einer Infoveranstaltung des hiesigen Arbeitsamtes zum ALG II und manche der Informationen und "Stilblüten" mag ich euch dennoch mal hier weiterreichen:
Informationsveranstaltung der Bundesagentur für Arbeit Zum Antrag Arbeitslosengeld II Mittwoch, 4.8.2004, 8 Uhr im Arbeitsamt
Erinnerungsprotokoll
Auf das eigentlich bekannte verzichte ich in diesem Protokoll und erwähne nur mir unklar gewesene Punkte oder interessante "neu" Informationen.
Referent: jemand vom Innovationsprojekt der Caritas Worms.
Außerdem anwesend: eine Beschäftigte des Arbeitsamtes Worms
Subtiler Eindruck: Caritas-Referent vertritt eher die "Täter"-Seite
Arbeitsamtsvertreterin eher engagiert für die "Opfer"-Seite (mit
etwas Naivität meines Erachtens)
Es werden Listen verteilt mit Angabe von Name und Unterschrift. Kein Wohnort etc.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass das für die Caritas ist um von den Kirchen pro Kopf Teilnahmegelder zusätzlich erhalten zu können.
Anträge Zur Hilfe für das Ausfüllen der Anträge findet am 11.August
um 9.30 Uhr bei der Caritas eine Beratung und
Durchführung in Kleingruppen statt.
Derzeit ist es noch so, dass gar keine Anträge abgegeben
werden können. Das Arbeitsamt verweigert immer noch die
Annahme. Auf Anfrage stehen auch noch keine zusätzlich
benötigten Formulare für die Anträge der "Angehörigen" der
Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung. Man erhält keine beim
Arbeitsamt. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass aber recht
bald die Anträge entgegengenommen werden können. Mitte
September steht erst die benötigte Software für die Bearbei-
tung der Anträge zur Verfügung und diese werden dann ab
Oktober eingespeist. Ansonsten wird gebeten, die Anträge
rasch abzugeben (entgegen den Verlautbarungen die in
lokaler Zeitung in Worms zu lesen waren). Die Anträge sind
bei der Leistungsabteilung zu stellen, nicht beim Arbeitsver-
mittler. Bis Ende 2004 werden die Anträge nicht bearbeitet
und kein auszuzahlender Betrag ermittelt. Die Bearbeiter,
die diese entgegennehmen prüfen lediglich die Vollständig-
keit der Angaben. Es erfolgt noch keine Bedarfsberechnung.
Dies machen erst die ab 1.1.05 eingesetzten "Fallmanager",
welche dann die Anträge richtig prüfen und bearbeiten.
Es gibt momentan ein Service-Telefon-Info zum ALG II -
01801/012-012 - , faktisch ist das aber überlastet, denn es
gehen zu viele Anrufe ein (bis zu 20.000).
Empfehlung Um dem ganzen Wirrwarr des komplizierten Antragsstellens
zu entgehen wird empfohlen in die Selbstständigkeit zu
gehen. Das sei auch das eigentliche Ziel dieser Reform.
Arbeitsverpflichtung Im Einzelfall kann auch Arbeit ohne Entlohnung zur Einglie-
derung angeordnet werden. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als
zumutbar. Alle Tarifbestimmungen sind für ALG II-
Bezieher aufgehoben. Etwas sarkastisch: Wenn jemand
nicht über entsprechendes Studium verfügen würde müsse
die Stelle des Bankdirektors sicher nicht angenommen
Werden.
Bedarfsgemeinschaft: alle im Haushalt. Wohngemeinschaften werden allerdings als
solche nicht gerechnet. Dabei ist der derzeitige Stand, dass
noch keine wirklichen Vorgehensgaben existieren. Diese
werden aktuell noch genauer abgegrenzt.
Einkommen Fallbeispiel 19jähriger Gymnasiast. Er hat Anspruch auf die
Regelleistung. Da Kindergeld (154 Euro) und eventuelle
Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende angerechnet
werden besteht z.B. bei einer Unterhaltszahlung von 180
Euro kein Bedarf mehr und es wird nichts ausgezahlt.
Berechnungsneuigkeiten Wenn die Differenz zwischen früherem Arbeitslosenhilfe-
Bezug und dem ALG II zu ungünstig für den Bezieher
ausfällt gibt es prozentual zeitlich kürzend einen
Zuschlag. Dieser gilt für 2 Jahre - allerdings mit Stich-
Datum des letzten regulären Arbeitslosengeldes.
Unter Mehrbedarf zählt z.B. auch die schwangere Frau
ab der 13.Schwangerschaftswoche. Kommentiert wird
das vom Referenten auch sehr sarkastisch. "Das käme
deswegen weil nach gesetzlicher Regelung dann keine
Schwangerschaftsabbrüche mehr stattfinden dürften".
Vermögen Die Frage nach dem "geduldeten" Vermögen blieben unbe-
friedigend beantwortet. Gelten die ca. 4000 Euro oder die
200 Euro pro Lebensjahr, was bei älteren Beziehern ja er-
heblich mehr ausmacht. Oder gilt gar Regelsumme plus
Pauschale für Lebensalter ?
Wohnung Es gelten sehr strenge Regeln für angemessenen
Wohnraum. Nach einer geduldeten Übergangszeit ist man
verpflichtet auszuziehen. Die Wohnungsvermittlung bei
Umzugsverpflichtung gehört in Fällen, wo das selbstständig
nicht gelingt zu den Aufgabenbereichen des künftigen "Fall-
Managers".
Sozialamt Anspruch auf Sozialhilfe wird es für erwerbsfähige generell
nicht mehr geben. Das Sozialamt wird umbenannt in
"Amt für Grundsicherung" und das Amt wird erheblich kleiner
werden, da es nur noch für nicht erwerbsfähige zuständig ist.
Wie der Wert eines Autos, das man besitzt eingeschätzt
werden wird, weiß momentan noch niemand bei der Arbeits-
Agentur.
Datenschutz Auch wenn nicht generell die Miete direkt an den Vermieter
überwiesen wird besteht in der Antragsausfüllung die Ver-
pflichtung dessen Bankkontonummer anzugeben. Geht das
noch konform mit Datenschutz ? Antwort: alle Kritik an
Datenschutzverstößen sei generell unbegründet.
Auffallend am Rande Der Referent gehört nicht zur Bundesagentur der Arbeit,
sondern zur Caritas (Innovationsprojekt). Dort scheint er
allerdings ebenso Beratungen und Seminare für Arbeitslose
abzuhalten. Es scheint ratsam ihm nicht zu viel
anzuvertrauen. Er brüstet sich z.B. damit, dass er die
Bemerkung eines "Klienten" für 9 Euro Lohn nicht arbeiten
zu wollen natürlich sofort der Arbeitsagentur gemeldet hätte.
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