Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Berthold Röth

Beiträge: 9

New PostErstellt: 04.08.04, 11:05     Betreff: Stilblüten aus der gegenwärtigen Praxis

Hallo,

folgendes gehört nicht wirklich hier rein, aber ich war heute morgen auf einer Infoveranstaltung des hiesigen Arbeitsamtes zum ALG II und manche der Informationen und "Stilblüten" mag ich euch dennoch mal hier weiterreichen:

Informationsveranstaltung der Bundesagentur für Arbeit
Zum Antrag Arbeitslosengeld II Mittwoch, 4.8.2004, 8 Uhr im Arbeitsamt


Erinnerungsprotokoll


Auf das eigentlich bekannte verzichte ich in diesem Protokoll und erwähne nur mir unklar gewesene Punkte oder interessante "neu" Informationen.



Referent: jemand vom Innovationsprojekt der Caritas Worms.

Außerdem anwesend: eine Beschäftigte des Arbeitsamtes Worms



Subtiler Eindruck: Caritas-Referent vertritt eher die "Täter"-Seite

Arbeitsamtsvertreterin eher engagiert für die "Opfer"-Seite (mit

etwas Naivität meines Erachtens)





Es werden Listen verteilt mit Angabe von Name und Unterschrift. Kein Wohnort etc.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass das für die Caritas ist um von den Kirchen pro Kopf Teilnahmegelder zusätzlich erhalten zu können.





Anträge Zur Hilfe für das Ausfüllen der Anträge findet am 11.August

um 9.30 Uhr bei der Caritas eine Beratung und

Durchführung in Kleingruppen statt.



Derzeit ist es noch so, dass gar keine Anträge abgegeben

werden können. Das Arbeitsamt verweigert immer noch die

Annahme. Auf Anfrage stehen auch noch keine zusätzlich

benötigten Formulare für die Anträge der "Angehörigen" der

Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung. Man erhält keine beim

Arbeitsamt. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass aber recht

bald die Anträge entgegengenommen werden können. Mitte

September steht erst die benötigte Software für die Bearbei-

tung der Anträge zur Verfügung und diese werden dann ab

Oktober eingespeist. Ansonsten wird gebeten, die Anträge

rasch abzugeben (entgegen den Verlautbarungen die in

lokaler Zeitung in Worms zu lesen waren). Die Anträge sind

bei der Leistungsabteilung zu stellen, nicht beim Arbeitsver-

mittler. Bis Ende 2004 werden die Anträge nicht bearbeitet

und kein auszuzahlender Betrag ermittelt. Die Bearbeiter,

die diese entgegennehmen prüfen lediglich die Vollständig-

keit der Angaben. Es erfolgt noch keine Bedarfsberechnung.

Dies machen erst die ab 1.1.05 eingesetzten "Fallmanager",

welche dann die Anträge richtig prüfen und bearbeiten.

Es gibt momentan ein Service-Telefon-Info zum ALG II -

01801/012-012 - , faktisch ist das aber überlastet, denn es

gehen zu viele Anrufe ein (bis zu 20.000).



Empfehlung Um dem ganzen Wirrwarr des komplizierten Antragsstellens

zu entgehen wird empfohlen in die Selbstständigkeit zu

gehen. Das sei auch das eigentliche Ziel dieser Reform.



Arbeitsverpflichtung Im Einzelfall kann auch Arbeit ohne Entlohnung zur Einglie-

derung angeordnet werden. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als

zumutbar. Alle Tarifbestimmungen sind für ALG II-

Bezieher aufgehoben. Etwas sarkastisch: Wenn jemand

nicht über entsprechendes Studium verfügen würde müsse

die Stelle des Bankdirektors sicher nicht angenommen

Werden.



Bedarfsgemeinschaft: alle im Haushalt. Wohngemeinschaften werden allerdings als

solche nicht gerechnet. Dabei ist der derzeitige Stand, dass

noch keine wirklichen Vorgehensgaben existieren. Diese

werden aktuell noch genauer abgegrenzt.



Einkommen Fallbeispiel 19jähriger Gymnasiast. Er hat Anspruch auf die

Regelleistung. Da Kindergeld (154 Euro) und eventuelle

Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende angerechnet

werden besteht z.B. bei einer Unterhaltszahlung von 180

Euro kein Bedarf mehr und es wird nichts ausgezahlt.



Berechnungsneuigkeiten Wenn die Differenz zwischen früherem Arbeitslosenhilfe-

Bezug und dem ALG II zu ungünstig für den Bezieher

ausfällt gibt es prozentual zeitlich kürzend einen

Zuschlag. Dieser gilt für 2 Jahre - allerdings mit Stich-

Datum des letzten regulären Arbeitslosengeldes.



Unter Mehrbedarf zählt z.B. auch die schwangere Frau

ab der 13.Schwangerschaftswoche. Kommentiert wird

das vom Referenten auch sehr sarkastisch. "Das käme

deswegen weil nach gesetzlicher Regelung dann keine

Schwangerschaftsabbrüche mehr stattfinden dürften".



Vermögen Die Frage nach dem "geduldeten" Vermögen blieben unbe-

friedigend beantwortet. Gelten die ca. 4000 Euro oder die

200 Euro pro Lebensjahr, was bei älteren Beziehern ja er-

heblich mehr ausmacht. Oder gilt gar Regelsumme plus

Pauschale für Lebensalter ?



Wohnung Es gelten sehr strenge Regeln für angemessenen

Wohnraum. Nach einer geduldeten Übergangszeit ist man

verpflichtet auszuziehen. Die Wohnungsvermittlung bei

Umzugsverpflichtung gehört in Fällen, wo das selbstständig

nicht gelingt zu den Aufgabenbereichen des künftigen "Fall-

Managers".



Sozialamt Anspruch auf Sozialhilfe wird es für erwerbsfähige generell

nicht mehr geben. Das Sozialamt wird umbenannt in

"Amt für Grundsicherung" und das Amt wird erheblich kleiner

werden, da es nur noch für nicht erwerbsfähige zuständig ist.





Wie der Wert eines Autos, das man besitzt eingeschätzt

werden wird, weiß momentan noch niemand bei der Arbeits-

Agentur.



Datenschutz Auch wenn nicht generell die Miete direkt an den Vermieter

überwiesen wird besteht in der Antragsausfüllung die Ver-

pflichtung dessen Bankkontonummer anzugeben. Geht das

noch konform mit Datenschutz ? Antwort: alle Kritik an

Datenschutzverstößen sei generell unbegründet.



Auffallend am Rande Der Referent gehört nicht zur Bundesagentur der Arbeit,

sondern zur Caritas (Innovationsprojekt). Dort scheint er

allerdings ebenso Beratungen und Seminare für Arbeitslose

abzuhalten. Es scheint ratsam ihm nicht zu viel

anzuvertrauen. Er brüstet sich z.B. damit, dass er die

Bemerkung eines "Klienten" für 9 Euro Lohn nicht arbeiten

zu wollen natürlich sofort der Arbeitsagentur gemeldet hätte.
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