|
|
Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
|
|
|
Autor |
Beitrag |
Helmut Pelzer
Beiträge: 19
|
Erstellt: 18.08.04, 17:20 Betreff: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulm |
|
|
Liebe Mitstreiter,
Ernst Ullrich Schultz hat in seiner Mail an Wolfgang Strengmann vom 12. August, letzter Absatz, unser aller Anliegen auf den Punkt gebracht. Ich
möchte, bevor ich selbst in der Flut der Mailingliste ertrinke, noch einen eigenen Beitrag einbringen, der eine solche „realistische Strategie“ erlaubt bzw. zum Ziel hat. Was ich hier in der gebotenen Kürze beschreibe, ist ein Ergebnis der nun schon über 8-jährigen Arbeit am Zentrum für allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) der Universität Ulm zum Thema Bürgergeld / Grundeinkommen. Die hier nun kurz
berichteten Rechnungen und Rechenergebnisse sind Teil einer größeren Arbeit mit Frau Dr. Ute Fischer, Universität Dortmund, die in Kürze veröffentlicht wird, voraussichtlich im Internet.
In unserer Ulmer Arbeitsgruppe gilt die Devise der Wissenschaftlichkeit:
stets sachlich, ideologiefrei, möglichst emotionslos, keine parteipolitische Bindung. Dazu immer das Ziel vor Augen, eine größtmögliche Akzeptanz in der breiten Bevölkerung und damit beim Gesetzgeber (Parlament) zu erreichen.
Wer von Ihnen / Euch Fragen hat, bitte ich diese über das Netzwerk an mich zu richten, damit alle anderen Teilnehmer davon erfahren und sich an einer eventuellen Diskussion beteiligen können.
Es grüßt Euch Helmut Pelzer, Universität Ulm 4 erwachsene Kinder
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE): Finanzierung aus einer leicht veränderten Einkommensteuer.
Im Folgenden wird Einigkeit darüber vorausgesetzt, dass das BGE pauschaliert, d.h. für jede(n) Erwachsene(n) in dem betreffenden Land (Gebiet, Region) gleich hoch ist. Kinder unter 18 Jahren sollen zunächst
der Einfachheit halber das bisherige Kindergeld (bzw. die Steuerbefreiung bei den Eltern) als BGE für Kinder erhalten. „Kinder“ über 18 Jahre gelten als Erwachsene, bekommen daher das BGE in voller Höhe, dafür aber weder Kindergeld noch die Steuerbefreiung der Eltern.
Für Überlegungen zur Finanzierung eines BGE ist dessen Höhe (Euro / Monat / Erwachsener) von ausschlaggebender Bedeutung. Sie ist seit jeher
der Ausgangspunkt hitziger Debatten, und es wäre vermessen zu glauben, jemand hätte eine diesbezüglich optimale Lösung anzubieten. Zu viele Faktoren spielen hier mit herein. Um sich dennoch zumindest einen groben
Überblick zu verschaffen, was ein BGE unterschiedlicher Höhe kosten würde und wie es zu finanzieren sei, haben wir ein Rechenmodell entwickelt, das in jedem PC mit dem Rechenprogramm Excel nachvollzogen werden kann. Als Zahlenmaterial für die Berechnungen wird eine möglichst
detaillierte Auflistung der Bruttoeinkommens-Verteilung in dem betreffenden Land (z.B. Deutschland) benötigt. Für unsere bisherigen Berechnungen stellte uns das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Datensammlung über die Verteilung aller Bruttoeinkommen im Jahr 1998 (in
DM) zur Verfügung. Eine neuere, die für 2003 (in Euro), kann erst Ende 2004 geliefert werden. Erst diese Zahlen werden dann, eingesetzt in unser Rechenmodell, ein einigermaßen genaues Bild für die Gegenwart ergeben.
Zunächst jedoch zu den Kosten eines BGE: In der Bundesrepublik leben z.Z. etwa 82 Mill. Menschen, davon 16 Mill. Kinder unter 18 und 66 Mill.
Erwachsene. Geht man davon aus, dass alle diese Erwachsenen BGE-berechtigt wären, dann sind dies jährliche Kosten bei einem BGE von 500 Euro / Monat 66 Mill. · 500 · 12 = 396 Mrd. von 600 Euro / Monat 66 Mill. · 600 · 12 = 475 Mrd. von 900 Euro / Monat 66 Mill. · 900 · 12 = 713 Mrd.
Diese Summen müssten von den Einwohnern (Bürgern?) zur Finanzierung eines BGE für alle aufgebracht werden. Wir wollten wissen, ob und gegebenenfalls wie dieses Ziel über die Lohn–/ Einkommensteuer zu erreichen ist, da für diesen Zweck andere Geldquellen kaum zur Verfügung
stehen,
Um der unergiebigen Diskussion über die optimale Höhe des BGE auszuweichen (sie wäre ohnehin Sache des Gesetzgebers), setze ich in die
Rechnungen als erstes ein BGE in Höhe des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ein, der bekanntlich 1992 vom Bundesverfassungsgericht definiert worden ist. Ich bezeichne ihn als das „steuerliche Existenzminimum (EM)“. Es betrug 1998 für Erwachsene monatlich 1000,- DM, im Jahr 2003 monatlich 603 Euro, im Jahr 2004 sind es 639 Euro.
In unserem Rechenmodell spielt die Transfergrenze eine zentrale Rolle („Transfergrenzen-Modell“). Sie ergibt sich aus der Höhe des BGE und dem
erhöhten Steuersatz (BGE-Abgabe), der auf alle Bruttoeinkommen / -löhne (Zuverdienst) inklusive Vermögenserträge (nicht Vermögen!) zusätzlich zur üblichen, dann verminderten Steuer abverlangt werden müsste. Das BGE
selbst bleibt bis zum steuerlichen EM steuer- und abgabefrei. An der Transfergrenze sind BGE und Basissteuer gleich, sie heben sich gegenseitig auf. Darunter ist der Saldo positiv (Nettoempfänger), darüber negativ (Nettozahler).
Unsere Ergebnisse mit den Daten vom Statistischen Bundesamtes zeigen: Um
ein BGE für alle Erwachsenen in Höhe des steuerlichen EM auf diese Weise
finanzieren zu können, hätten 1998 für monatlich 1000 DM und einer Transfergrenze bei 2000 DM die Nettoempfänger eine Basissteuer von konstant 50 % zahlen müssen. Für alle Nettozahler von mtl. 2001 DM an aufwärts bis zum hochdotierten Topmanager wäre eine BGE-Abgabe von 50 % degressiv bis etwa 2 % erforderlich gewesen. Rechnet man von diesen Prozenten jeweils die als BGE erhaltenen 1000 DM ab, ergibt sich für die
Nettozahler eine BGE-Abgabe (Basissteuer) von gleichbleibend etwa 2 % des Bruttoeinkommens. Beiträge zu den Sozialversicherungen sind hier noch nicht berücksichtigt, ihre Einbeziehung in das Rechenmodell ist kompliziert. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie das genannte Gesamtergebnis nur unwesentlich verändern.
Die Rechnungen zu anderen BGE-Beträgen und unterschiedlichen „Basissteuer“-Sätzen sind mit unserem Rechenmodell im PC äußerst einfach durchzuführen. Ergebnisse werden in der oben angekündigten Veröffentlichung enthalten sein. Nur eines schon vorweg: Ein BGE in Höhe des „soziokulturellen Existenzminimums“ (1998 bei 1600 DM mtl.) oder höher wird nach diesen Berechnungen politisch wohl kaum durchsetzbar sein.
Zu einer praktischen Erprobung dieses Konzepts in kleinen Schritten siehe Pelzer Helmut (2002): „Basisgeld statt Kombilohn für den Niedriglohnbereich. Ein erster Schritt zum garantierten Grundeinkommen“ Shaker-Verlag Aachen, 41 Seiten
|
|
nach oben |
|
|
|
|