Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
"Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO .
Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten.
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Autor Beitrag
Helmut Pelzer

Beiträge: 19

New PostErstellt: 18.08.04, 17:20     Betreff: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulm

Liebe Mitstreiter,

Ernst Ullrich Schultz hat in seiner Mail an Wolfgang Strengmann vom 12.
August, letzter Absatz, unser aller Anliegen auf den Punkt gebracht. Ich

möchte, bevor ich selbst in der Flut der Mailingliste ertrinke, noch
einen eigenen Beitrag einbringen, der eine solche „realistische
Strategie“ erlaubt bzw. zum Ziel hat. Was ich hier in der gebotenen
Kürze beschreibe, ist ein Ergebnis der nun schon über 8-jährigen Arbeit
am Zentrum für allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) der
Universität Ulm zum Thema Bürgergeld / Grundeinkommen. Die hier nun kurz

berichteten Rechnungen und Rechenergebnisse sind Teil einer größeren
Arbeit mit Frau Dr. Ute Fischer, Universität Dortmund, die in Kürze
veröffentlicht wird, voraussichtlich im Internet.

In unserer Ulmer Arbeitsgruppe gilt die Devise der Wissenschaftlichkeit:

stets sachlich, ideologiefrei, möglichst emotionslos, keine
parteipolitische Bindung. Dazu immer das Ziel vor Augen, eine
größtmögliche Akzeptanz in der breiten Bevölkerung und damit beim
Gesetzgeber (Parlament) zu erreichen.

Wer von Ihnen / Euch Fragen hat, bitte ich diese über das Netzwerk an
mich zu richten, damit alle anderen Teilnehmer davon erfahren und sich
an einer eventuellen Diskussion beteiligen können.

Es grüßt Euch
Helmut Pelzer,
Universität Ulm
4 erwachsene Kinder



Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE): Finanzierung aus einer leicht
veränderten Einkommensteuer.

Im Folgenden wird Einigkeit darüber vorausgesetzt, dass das BGE
pauschaliert, d.h. für jede(n) Erwachsene(n) in dem betreffenden Land
(Gebiet, Region) gleich hoch ist. Kinder unter 18 Jahren sollen zunächst

der Einfachheit halber das bisherige Kindergeld (bzw. die
Steuerbefreiung bei den Eltern) als BGE für Kinder erhalten. „Kinder“
über 18
Jahre gelten als Erwachsene, bekommen daher das BGE in voller Höhe,
dafür aber weder Kindergeld noch die Steuerbefreiung der Eltern.

Für Überlegungen zur Finanzierung eines BGE ist dessen Höhe (Euro /
Monat / Erwachsener) von ausschlaggebender Bedeutung. Sie ist seit jeher

der Ausgangspunkt hitziger Debatten, und es wäre vermessen zu glauben,
jemand hätte eine diesbezüglich optimale Lösung anzubieten. Zu viele
Faktoren spielen hier mit herein. Um sich dennoch zumindest einen groben

Überblick zu verschaffen, was ein BGE unterschiedlicher Höhe kosten
würde und wie es zu finanzieren sei, haben wir ein Rechenmodell
entwickelt, das in jedem PC mit dem Rechenprogramm Excel nachvollzogen
werden kann. Als Zahlenmaterial für die Berechnungen wird eine möglichst

detaillierte Auflistung der Bruttoeinkommens-Verteilung in dem
betreffenden Land (z.B. Deutschland) benötigt. Für unsere bisherigen
Berechnungen stellte uns das Statistische Bundesamt eine umfangreiche
Datensammlung über die Verteilung aller Bruttoeinkommen im Jahr 1998 (in

DM) zur Verfügung. Eine neuere, die für 2003 (in Euro), kann erst Ende
2004 geliefert werden. Erst diese Zahlen werden dann, eingesetzt in
unser Rechenmodell, ein einigermaßen genaues Bild für die Gegenwart
ergeben.

Zunächst jedoch zu den Kosten eines BGE: In der Bundesrepublik leben
z.Z. etwa 82 Mill. Menschen, davon 16 Mill. Kinder unter 18 und 66 Mill.

Erwachsene. Geht man davon aus, dass alle diese Erwachsenen
BGE-berechtigt wären, dann sind dies jährliche Kosten bei einem BGE
von 500 Euro / Monat 66 Mill. · 500 · 12 = 396 Mrd.
von 600 Euro / Monat 66 Mill. · 600 · 12 = 475 Mrd.
von 900 Euro / Monat 66 Mill. · 900 · 12 = 713 Mrd.

Diese Summen müssten von den Einwohnern (Bürgern?) zur Finanzierung
eines BGE für alle aufgebracht werden. Wir wollten wissen, ob und
gegebenenfalls wie dieses Ziel über die Lohn–/ Einkommensteuer zu
erreichen ist, da für diesen Zweck andere Geldquellen kaum zur Verfügung

stehen,

Um der unergiebigen Diskussion über die optimale Höhe des BGE
auszuweichen (sie wäre ohnehin Sache des Gesetzgebers), setze ich in die

Rechnungen als erstes ein BGE in Höhe des Grundfreibetrags der
Einkommensteuer ein, der bekanntlich 1992 vom
Bundesverfassungsgericht definiert worden ist. Ich bezeichne ihn als
das „steuerliche Existenzminimum (EM)“. Es betrug 1998 für Erwachsene
monatlich 1000,- DM, im Jahr 2003 monatlich 603 Euro, im Jahr 2004 sind
es 639 Euro.

In unserem Rechenmodell spielt die Transfergrenze eine zentrale Rolle
(„Transfergrenzen-Modell“). Sie ergibt sich aus der Höhe des BGE und dem

erhöhten Steuersatz (BGE-Abgabe), der auf alle Bruttoeinkommen / -löhne
(Zuverdienst) inklusive Vermögenserträge (nicht Vermögen!) zusätzlich
zur üblichen, dann verminderten Steuer abverlangt werden müsste. Das BGE

selbst bleibt bis zum steuerlichen EM steuer- und abgabefrei. An der
Transfergrenze sind BGE und Basissteuer gleich, sie heben sich
gegenseitig auf. Darunter ist der Saldo positiv (Nettoempfänger),
darüber negativ (Nettozahler).

Unsere Ergebnisse mit den Daten vom Statistischen Bundesamtes zeigen: Um

ein BGE für alle Erwachsenen in Höhe des steuerlichen EM auf diese Weise

finanzieren zu können, hätten 1998 für monatlich 1000 DM und einer
Transfergrenze bei 2000 DM die Nettoempfänger eine Basissteuer von
konstant 50 % zahlen müssen. Für alle Nettozahler von mtl. 2001 DM an
aufwärts bis zum hochdotierten Topmanager wäre eine BGE-Abgabe von 50 %
degressiv bis etwa 2 % erforderlich gewesen. Rechnet man von diesen
Prozenten jeweils die als BGE erhaltenen 1000 DM ab, ergibt sich für die

Nettozahler eine BGE-Abgabe (Basissteuer) von gleichbleibend etwa 2 %
des Bruttoeinkommens. Beiträge zu den Sozialversicherungen sind hier
noch nicht berücksichtigt, ihre Einbeziehung in das Rechenmodell ist
kompliziert. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie das
genannte Gesamtergebnis nur unwesentlich verändern.

Die Rechnungen zu anderen BGE-Beträgen und unterschiedlichen
„Basissteuer“-Sätzen sind mit unserem Rechenmodell im PC äußerst
einfach durchzuführen. Ergebnisse werden in der oben angekündigten
Veröffentlichung
enthalten sein. Nur eines schon vorweg: Ein BGE in Höhe des
„soziokulturellen Existenzminimums“ (1998 bei 1600 DM mtl.) oder höher
wird nach diesen Berechnungen politisch wohl kaum durchsetzbar sein.

Zu einer praktischen Erprobung dieses Konzepts in kleinen Schritten
siehe
Pelzer Helmut (2002): „Basisgeld statt Kombilohn für den
Niedriglohnbereich.
Ein erster Schritt zum garantierten Grundeinkommen“ Shaker-Verlag
Aachen, 41 Seiten
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