Forum Grundeinkommen Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" * 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO. Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
Ernst Ullrich Schultz hat in seiner Mail an Wolfgang Strengmann vom 12. August, letzter Absatz, unser aller Anliegen auf den Punkt gebracht. Ich
möchte, bevor ich selbst in der Flut der Mailingliste ertrinke, noch einen eigenen Beitrag einbringen, der eine solche „realistische Strategie“ erlaubt bzw. zum Ziel hat. Was ich hier in der gebotenen Kürze beschreibe, ist ein Ergebnis der nun schon über 8-jährigen Arbeit am Zentrum für allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) der Universität Ulm zum Thema Bürgergeld / Grundeinkommen. Die hier nun kurz
berichteten Rechnungen und Rechenergebnisse sind Teil einer größeren Arbeit mit Frau Dr. Ute Fischer, Universität Dortmund, die in Kürze veröffentlicht wird, voraussichtlich im Internet.
In unserer Ulmer Arbeitsgruppe gilt die Devise der Wissenschaftlichkeit:
stets sachlich, ideologiefrei, möglichst emotionslos, keine parteipolitische Bindung. Dazu immer das Ziel vor Augen, eine größtmögliche Akzeptanz in der breiten Bevölkerung und damit beim Gesetzgeber (Parlament) zu erreichen.
Wer von Ihnen / Euch Fragen hat, bitte ich diese über das Netzwerk an mich zu richten, damit alle anderen Teilnehmer davon erfahren und sich an einer eventuellen Diskussion beteiligen können.
Es grüßt Euch Helmut Pelzer, Universität Ulm 4 erwachsene Kinder
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE): Finanzierung aus einer leicht veränderten Einkommensteuer.
Im Folgenden wird Einigkeit darüber vorausgesetzt, dass das BGE pauschaliert, d.h. für jede(n) Erwachsene(n) in dem betreffenden Land (Gebiet, Region) gleich hoch ist. Kinder unter 18 Jahren sollen zunächst
der Einfachheit halber das bisherige Kindergeld (bzw. die Steuerbefreiung bei den Eltern) als BGE für Kinder erhalten. „Kinder“ über 18 Jahre gelten als Erwachsene, bekommen daher das BGE in voller Höhe, dafür aber weder Kindergeld noch die Steuerbefreiung der Eltern.
Für Überlegungen zur Finanzierung eines BGE ist dessen Höhe (Euro / Monat / Erwachsener) von ausschlaggebender Bedeutung. Sie ist seit jeher
der Ausgangspunkt hitziger Debatten, und es wäre vermessen zu glauben, jemand hätte eine diesbezüglich optimale Lösung anzubieten. Zu viele Faktoren spielen hier mit herein. Um sich dennoch zumindest einen groben
Überblick zu verschaffen, was ein BGE unterschiedlicher Höhe kosten würde und wie es zu finanzieren sei, haben wir ein Rechenmodell entwickelt, das in jedem PC mit dem Rechenprogramm Excel nachvollzogen werden kann. Als Zahlenmaterial für die Berechnungen wird eine möglichst
detaillierte Auflistung der Bruttoeinkommens-Verteilung in dem betreffenden Land (z.B. Deutschland) benötigt. Für unsere bisherigen Berechnungen stellte uns das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Datensammlung über die Verteilung aller Bruttoeinkommen im Jahr 1998 (in
DM) zur Verfügung. Eine neuere, die für 2003 (in Euro), kann erst Ende 2004 geliefert werden. Erst diese Zahlen werden dann, eingesetzt in unser Rechenmodell, ein einigermaßen genaues Bild für die Gegenwart ergeben.
Zunächst jedoch zu den Kosten eines BGE: In der Bundesrepublik leben z.Z. etwa 82 Mill. Menschen, davon 16 Mill. Kinder unter 18 und 66 Mill.
Erwachsene. Geht man davon aus, dass alle diese Erwachsenen BGE-berechtigt wären, dann sind dies jährliche Kosten bei einem BGE von 500 Euro / Monat 66 Mill. · 500 · 12 = 396 Mrd. von 600 Euro / Monat 66 Mill. · 600 · 12 = 475 Mrd. von 900 Euro / Monat 66 Mill. · 900 · 12 = 713 Mrd.
Diese Summen müssten von den Einwohnern (Bürgern?) zur Finanzierung eines BGE für alle aufgebracht werden. Wir wollten wissen, ob und gegebenenfalls wie dieses Ziel über die Lohn–/ Einkommensteuer zu erreichen ist, da für diesen Zweck andere Geldquellen kaum zur Verfügung
stehen,
Um der unergiebigen Diskussion über die optimale Höhe des BGE auszuweichen (sie wäre ohnehin Sache des Gesetzgebers), setze ich in die
Rechnungen als erstes ein BGE in Höhe des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ein, der bekanntlich 1992 vom Bundesverfassungsgericht definiert worden ist. Ich bezeichne ihn als das „steuerliche Existenzminimum (EM)“. Es betrug 1998 für Erwachsene monatlich 1000,- DM, im Jahr 2003 monatlich 603 Euro, im Jahr 2004 sind es 639 Euro.
In unserem Rechenmodell spielt die Transfergrenze eine zentrale Rolle („Transfergrenzen-Modell“). Sie ergibt sich aus der Höhe des BGE und dem
erhöhten Steuersatz (BGE-Abgabe), der auf alle Bruttoeinkommen / -löhne (Zuverdienst) inklusive Vermögenserträge (nicht Vermögen!) zusätzlich zur üblichen, dann verminderten Steuer abverlangt werden müsste. Das BGE
selbst bleibt bis zum steuerlichen EM steuer- und abgabefrei. An der Transfergrenze sind BGE und Basissteuer gleich, sie heben sich gegenseitig auf. Darunter ist der Saldo positiv (Nettoempfänger), darüber negativ (Nettozahler).
Unsere Ergebnisse mit den Daten vom Statistischen Bundesamtes zeigen: Um
ein BGE für alle Erwachsenen in Höhe des steuerlichen EM auf diese Weise
finanzieren zu können, hätten 1998 für monatlich 1000 DM und einer Transfergrenze bei 2000 DM die Nettoempfänger eine Basissteuer von konstant 50 % zahlen müssen. Für alle Nettozahler von mtl. 2001 DM an aufwärts bis zum hochdotierten Topmanager wäre eine BGE-Abgabe von 50 % degressiv bis etwa 2 % erforderlich gewesen. Rechnet man von diesen Prozenten jeweils die als BGE erhaltenen 1000 DM ab, ergibt sich für die
Nettozahler eine BGE-Abgabe (Basissteuer) von gleichbleibend etwa 2 % des Bruttoeinkommens. Beiträge zu den Sozialversicherungen sind hier noch nicht berücksichtigt, ihre Einbeziehung in das Rechenmodell ist kompliziert. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie das genannte Gesamtergebnis nur unwesentlich verändern.
Die Rechnungen zu anderen BGE-Beträgen und unterschiedlichen „Basissteuer“-Sätzen sind mit unserem Rechenmodell im PC äußerst einfach durchzuführen. Ergebnisse werden in der oben angekündigten Veröffentlichung enthalten sein. Nur eines schon vorweg: Ein BGE in Höhe des „soziokulturellen Existenzminimums“ (1998 bei 1600 DM mtl.) oder höher wird nach diesen Berechnungen politisch wohl kaum durchsetzbar sein.
Zu einer praktischen Erprobung dieses Konzepts in kleinen Schritten siehe Pelzer Helmut (2002): „Basisgeld statt Kombilohn für den Niedriglohnbereich. Ein erster Schritt zum garantierten Grundeinkommen“ Shaker-Verlag Aachen, 41 Seiten
Erstellt: 18.08.04, 18:17 Betreff: Re: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulmdruckenweiterempfehlen
Frage: Soll nach diesem Modell Geld an jeden ausgezahlt werden? Um wieviel steigt das Steueraufkommen, wenn sog. Nettozahlern (also gut-besser Verdienende) das Grundeinkommen als zu versteuerndes Einkommen zugerechnet wird? Was bleibt Nettozahlern unterm Strich von der GE-Zahlung?
Läßt sich das "Problem", das Grundeinkommen bedingungslos allen zur Verfügung zu stellen, anders lösen, als jedem das GE auszuzahlen, selbst denen, deren Steuerschuld weit höher ist, als das GE?
Eine Regel, die für alle gleichermaßen gilt: "Steuerschuld minus Grundeinkommen" bei einem konstanten Steuersatz für alle, würde allen Bürgern gleichermaßen und bedingungslos das Grundeinkommen garantieren. Der tatsächlich als Steuer zu entrichtende Anteil vom Einkommen (nach Abzug des GE) würde mit zunehmenden Einkommen steigen, da bei Spitzenverdienern, relativ betrachtet, das Grundeinkommen die Steuerschuld viel weniger reduziert als bei niedrig- oder normal- Verdienern.
Dann müßte eine Berechnung darüber angestellt werden, an wie viele Nettoempfänger im durchschnitt welches Grundeinkommen gezahlt werden muß. Die Zahlung des vollen GE-Satzes beträfe nur noch Menschen ohne Einkommen (ohne Steuerschuld). Damit werden die Zahlen nicht mehr ganz so hoch und muten nicht mehr so 'unrealistisch' an. Defacto handelt es sich hier auch um ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, da jeder das GE von seiner Steuerschuld abziehen darf und selbst entscheiden darf, ob und wann er aktiv werden will, um Erwerbsarbeiten zu gehen und in welchem Ausmaß. Oder bin ich hier einer 'unserer Idee feindlich gesonnenen Ideologie' aufgesessen?
Erstellt: 18.08.04, 21:15 Betreff: Re: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulmdruckenweiterempfehlen
Alles viel zu kompliziert. Schaut Euch mal meinen Ansatz in "Konkrete Eckdaten zum Grundeinkommen" ein. 2003 wurden in der BRD für Sozialleistungen, einschließlich Krankengeld und Pflegeversicherung 685 Mia Euro aufgebracht. Das Geld ist also schon fast da. Unter der Voraussetzung und in der Hoffnung, dass nach Einführung des Grundeinkommens noch einige Arbeiten gehen wollen (Man weiß ja nie!) haben die Arbeitgeber nur noch vergleichsweise einen niedrigen Lohn drauf zu zahlen. Das Schlaraffenland, der Turbokommunismus, ist nahe. Vielen reicht das Grundeinkommen und die paar Unternehmer sparen immens Lohn und Gehalt für die eigene Tasche, denn Grundeinkommen kriegen ja alle, egal ob sie arbeiten oder nicht. Die Bürokratie ist faktisch aufgelöst. Keiner stellt mehr Anträge, fast keiner schreibt Steuererklärungen. Da redet ihr euch noch die Köpfe heiß ob Ideologie oder nicht. Blanker Pragmatismus ist das. Wann geht das endlich los. Un mit 4 Kindern bist Du dann fein raus. Wolfgang Schlenzig.
----- Original Message ----- From: Helmut Pelzer To: Sent: Wednesday, August 18, 2004 5:20 PM Subject: [Mailingliste-Grundeinkommen:] Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulm
Liebe Mitstreiter,
Ernst Ullrich Schultz hat in seiner Mail an Wolfgang Strengmann vom 12. August, letzter Absatz, unser aller Anliegen auf den Punkt gebracht. Ich
möchte, bevor ich selbst in der Flut der Mailingliste ertrinke, noch einen eigenen Beitrag einbringen, der eine solche "realistische Strategie" erlaubt bzw. zum Ziel hat. Was ich hier in der gebotenen Kürze beschreibe, ist ein Ergebnis der nun schon über 8-jährigen Arbeit am Zentrum für allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) der Universität Ulm zum Thema Bürgergeld / Grundeinkommen. Die hier nun kurz
berichteten Rechnungen und Rechenergebnisse sind Teil einer größeren Arbeit mit Frau Dr. Ute Fischer, Universität Dortmund, die in Kürze veröffentlicht wird, voraussichtlich im Internet.
In unserer Ulmer Arbeitsgruppe gilt die Devise der Wissenschaftlichkeit:
stets sachlich, ideologiefrei, möglichst emotionslos, keine parteipolitische Bindung. Dazu immer das Ziel vor Augen, eine größtmögliche Akzeptanz in der breiten Bevölkerung und damit beim Gesetzgeber (Parlament) zu erreichen.
Wer von Ihnen / Euch Fragen hat, bitte ich diese über das Netzwerk an mich zu richten, damit alle anderen Teilnehmer davon erfahren und sich an einer eventuellen Diskussion beteiligen können.
Es grüßt Euch Helmut Pelzer, Universität Ulm 4 erwachsene Kinder
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE): Finanzierung aus einer leicht veränderten Einkommensteuer.
Im Folgenden wird Einigkeit darüber vorausgesetzt, dass das BGE pauschaliert, d.h. für jede(n) Erwachsene(n) in dem betreffenden Land (Gebiet, Region) gleich hoch ist. Kinder unter 18 Jahren sollen zunächst
der Einfachheit halber das bisherige Kindergeld (bzw. die Steuerbefreiung bei den Eltern) als BGE für Kinder erhalten. "Kinder" über 18 Jahre gelten als Erwachsene, bekommen daher das BGE in voller Höhe, dafür aber weder Kindergeld noch die Steuerbefreiung der Eltern.
Für Überlegungen zur Finanzierung eines BGE ist dessen Höhe (Euro / Monat / Erwachsener) von ausschlaggebender Bedeutung. Sie ist seit jeher
der Ausgangspunkt hitziger Debatten, und es wäre vermessen zu glauben, jemand hätte eine diesbezüglich optimale Lösung anzubieten. Zu viele Faktoren spielen hier mit herein. Um sich dennoch zumindest einen groben
Überblick zu verschaffen, was ein BGE unterschiedlicher Höhe kosten würde und wie es zu finanzieren sei, haben wir ein Rechenmodell entwickelt, das in jedem PC mit dem Rechenprogramm Excel nachvollzogen werden kann. Als Zahlenmaterial für die Berechnungen wird eine möglichst
detaillierte Auflistung der Bruttoeinkommens-Verteilung in dem betreffenden Land (z.B. Deutschland) benötigt. Für unsere bisherigen Berechnungen stellte uns das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Datensammlung über die Verteilung aller Bruttoeinkommen im Jahr 1998 (in
DM) zur Verfügung. Eine neuere, die für 2003 (in Euro), kann erst Ende 2004 geliefert werden. Erst diese Zahlen werden dann, eingesetzt in unser Rechenmodell, ein einigermaßen genaues Bild für die Gegenwart ergeben.
Zunächst jedoch zu den Kosten eines BGE: In der Bundesrepublik leben z.Z. etwa 82 Mill. Menschen, davon 16 Mill. Kinder unter 18 und 66 Mill.
Erwachsene. Geht man davon aus, dass alle diese Erwachsenen BGE-berechtigt wären, dann sind dies jährliche Kosten bei einem BGE von 500 Euro / Monat 66 Mill. · 500 · 12 = 396 Mrd. von 600 Euro / Monat 66 Mill. · 600 · 12 = 475 Mrd. von 900 Euro / Monat 66 Mill. · 900 · 12 = 713 Mrd.
Diese Summen müssten von den Einwohnern (Bürgern?) zur Finanzierung eines BGE für alle aufgebracht werden. Wir wollten wissen, ob und gegebenenfalls wie dieses Ziel über die Lohn-/ Einkommensteuer zu erreichen ist, da für diesen Zweck andere Geldquellen kaum zur Verfügung
stehen,
Um der unergiebigen Diskussion über die optimale Höhe des BGE auszuweichen (sie wäre ohnehin Sache des Gesetzgebers), setze ich in die
Rechnungen als erstes ein BGE in Höhe des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ein, der bekanntlich 1992 vom Bundesverfassungsgericht definiert worden ist. Ich bezeichne ihn als das "steuerliche Existenzminimum (EM)". Es betrug 1998 für Erwachsene monatlich 1000,- DM, im Jahr 2003 monatlich 603 Euro, im Jahr 2004 sind es 639 Euro.
In unserem Rechenmodell spielt die Transfergrenze eine zentrale Rolle ("Transfergrenzen-Modell"). Sie ergibt sich aus der Höhe des BGE und dem
erhöhten Steuersatz (BGE-Abgabe), der auf alle Bruttoeinkommen / -löhne (Zuverdienst) inklusive Vermögenserträge (nicht Vermögen!) zusätzlich zur üblichen, dann verminderten Steuer abverlangt werden müsste. Das BGE
selbst bleibt bis zum steuerlichen EM steuer- und abgabefrei. An der Transfergrenze sind BGE und Basissteuer gleich, sie heben sich gegenseitig auf. Darunter ist der Saldo positiv (Nettoempfänger), darüber negativ (Nettozahler).
Unsere Ergebnisse mit den Daten vom Statistischen Bundesamtes zeigen: Um
ein BGE für alle Erwachsenen in Höhe des steuerlichen EM auf diese Weise
finanzieren zu können, hätten 1998 für monatlich 1000 DM und einer Transfergrenze bei 2000 DM die Nettoempfänger eine Basissteuer von konstant 50 % zahlen müssen. Für alle Nettozahler von mtl. 2001 DM an aufwärts bis zum hochdotierten Topmanager wäre eine BGE-Abgabe von 50 % degressiv bis etwa 2 % erforderlich gewesen. Rechnet man von diesen Prozenten jeweils die als BGE erhaltenen 1000 DM ab, ergibt sich für die
Nettozahler eine BGE-Abgabe (Basissteuer) von gleichbleibend etwa 2 % des Bruttoeinkommens. Beiträge zu den Sozialversicherungen sind hier noch nicht berücksichtigt, ihre Einbeziehung in das Rechenmodell ist kompliziert. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie das genannte Gesamtergebnis nur unwesentlich verändern.
Die Rechnungen zu anderen BGE-Beträgen und unterschiedlichen "Basissteuer"-Sätzen sind mit unserem Rechenmodell im PC äußerst einfach durchzuführen. Ergebnisse werden in der oben angekündigten Veröffentlichung enthalten sein. Nur eines schon vorweg: Ein BGE in Höhe des "soziokulturellen Existenzminimums" (1998 bei 1600 DM mtl.) oder höher wird nach diesen Berechnungen politisch wohl kaum durchsetzbar sein.
Zu einer praktischen Erprobung dieses Konzepts in kleinen Schritten siehe Pelzer Helmut (2002): "Basisgeld statt Kombilohn für den Niedriglohnbereich. Ein erster Schritt zum garantierten Grundeinkommen" Shaker-Verlag Aachen, 41 Seiten
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Erstellt: 19.08.04, 07:55 Betreff: Re: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulmdruckenweiterempfehlen
> Alles viel zu kompliziert. > Das > Schlaraffenland, der Turbokommunismus, ist nahe. Vielen reicht das > Grundeinkommen und die paar Unternehmer sparen immens Lohn und Gehalt > für die eigene Tasche, denn Grundeinkommen kriegen ja alle, egal ob > sie arbeiten oder nicht. Die Bürokratie ist faktisch aufgelöst. Keiner > stellt mehr Anträge, fast keiner schreibt Steuererklärungen. Da redet > ihr euch noch die Köpfe heiß ob Ideologie oder nicht. Blanker > Pragmatismus ist das. Wann geht das endlich los. Un mit 4 Kindern bist > Du dann fein raus. Wolfgang Schlenzig.
Genau. Und damit sind wir dann endlich genau da angelangt, wie Otto Nomalbürger über das Thema bedingungsloses Grundeinkommen heute denkt. Polemische Diskussion auf Kneipenniveau. Nur nicht drüber nachdenken, sondern druffhauen.
Also Leute, dann mal raus mit den Ideen, wie ihr Normalbürger wie den lieben Herrn Schlenzig, der hier sicher völlig typisch reagiert, davon überzeugen wollt, daß ein bedingungsloses Grundeinkommen Sinn macht. Das ist der Punkt, um den es hier im Netzwerk gehen sollte. Das stand von Anfang an auf dem Plan.
Dazu sehe ich hier aber noch keine einzige Idee! Stattdessen wird nur über die Höhe und die Ausgestaltung des Schlaraffenlands für die Faulen diskutiert. Darüber lacht sich Otto Normalbürger allenfalls tot und antwortet: "Ich bin doch nicht blöd und finanziere die faulen Säcke mit meiner Arbeit." Und die Bildzeitung unterstützt ihn in dieser Auffassung mit Sicherheit!
Erstellt: 19.08.04, 09:00 Betreff: Re: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulmdruckenweiterempfehlen
Lieber Wolfgang Schlenzig:
>>2003 wurden in der BRD für Sozialleistungen, einschließlich Krankengeld und Pflegeversicherung 685 Mia Euro aufgebracht. Das Geld ist also schon fast da.
Dem ist so.
>>Unter der Voraussetzung und in der Hoffnung, dass nach Einführung des Grundeinkommens noch einige Arbeiten gehen wollen (Man weiß ja nie!) haben die Arbeitgeber nur noch vergleichsweise einen niedrigen Lohn drauf zu zahlen.
Aha darum geht es also. Das GE ist der Vorwand für niedrige Löhne. Schön das es mal einer so offen ausspricht!.
>>Das Schlaraffenland, der Turbokommunismus, ist nahe.
Em es ist wohl der Turbokapitalismus gemeint - oder?
>>Vielen reicht das Grundeinkommen und die paar Unternehmer sparen immens Lohn und Gehalt für die eigene Tasche, denn Grundeinkommen kriegen ja alle, egal ob sie arbeiten oder nicht.
Kann man es noch deutlicher sagen, wer vom GE profitieren soll?
<mehr Anträge, fast keiner schreibt Steuererklärungen. Da redet ihr euch noch die Köpfe heiß ob Ideologie oder nicht. Blanker Pragmatismus ist das.
Nein das ist auch nur eine andere "Ideologie". Aber offensichtlich eine solche die dem Schreiber nicht bewußt ist.
Erstellt: 24.08.04, 18:22 Betreff: Re: Eigener Beitrag von Helmut Pelzer, Ulmdruckenweiterempfehlen
Lieber Herr Pelzer,
Ihrer Aussage: "Ein BGE in Höhe des `soziokulturellen Exsistenzminimums` (1998 bei 1600 DM mtl.) oder höher wird nach diesen Berechnungen politisch wohl kaum durchsetzbar sein." muß ich zustimmen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Statistisches Jahrbuch 2003, S. 673, verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept)) verfügten alle deutschen Privathaushalte im Jahre 2002 über ein Einkommen von 1369 Mrd. € / Jahr. Davon wurden 1242 Mrd. € für Konsumausgaben verwendet, 144 Mrd. € (abzüglich 17 Mrd. € für Zunahme betriebl. Versorgungsansprüche) wurden gespart (Anleihen, Aktien, Lebensversicherungen usw.). In diesem Ausgabenkonzept werden die nichtmonetären Sozialleistungen des Staates an die Bürger nicht berücksichtigt (beispielsweise Dienstleistungen durch das staatlichen Lehr- und Erziehungswesen, Jugendhilfe, öffentliche Bibliotheken, Polizei, Feuerwehr, Gerichtswesen, Arbeitsamt, Bundeswehr etc.). Diese nichtmonetären Leistungen des Staates an die Bürger betrugen im Jahr 2002 403 Mrd. €. Durch unser gesetzliches Gesundheitswesen erhalten die Bürger ferner noch 237 Mrd. € an nichtmonetären sozialen Sachleistungen (die Kassen zahlen Krankenhausoperationen, Pflegebehandlungen, Arztbesuche, Arzneimittelkosten usw.).
Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands betrug im Jahre 2002 (s. Statistisches Jahrbuch S. 658) 2108 Mrd. €. Im Bruttoinlandsprodukt müssen auch Abschreibungen von veralteten Maschinen und Anlagen berücksichtigt werden (318 Mrd. €), ferner Neuinvestitionen in Zukunftstechnologien und -anlagen (380 Mrd. €). Ferner werden beim Bruttoinlandsprodukt auch noch Importe und Exporte berücksichtigt.
Nur das verfügbare Einkommen der deutschen Privathaushalte von 1369 Mrd. € stellt also den Kuchen dar, der maximal verteilt werden kann. Die EZB könnte natürlich auch viele neue Euro-Scheinchen mit zehnstelligen Zahlen drucken, so dass jeder Bürger ein Multimilliardär sein könnte, aber dann würde sicher bald auch ein Brötchen mehrere Milliarden Euro kosten.
Bei einer absoluten Gleichverteilung der Einkommen, würden sich Maschinenbauingenieure bei Daimler oder bei Thyssen kaum noch anstrengen. Der Polizist würde den gesuchten Massenmörder laufen lassen, der OP-Arzt würde häufiger einige Teile seines Arbeitswerkzeuges in den Eingeweiden von Patienten vergessen, in den Kernkraftwerken würden einige wichtige Kessel platzen, usw. usf.. Eine Ungleichheit bei den Arbeitseinkommen (und auch besonders bezüglich der reinen Transfergeldbezieher) ist für den Leistungsanreiz notwendig. Nicht alle Menschen brauchen einen äußeren Zwang (monetären oder strafdrohenden), um einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen.
Nimmt man ein Bürgergeldeinkommen von 1500 € / Monat (Gesundheitskosten von ca. 170 € / Monat für jeden Bürger übernimmt der Staat) und Bürger und 600 € / Jahr und Kind an, so ergäbe sich: 66 Mio* 1500 € / Monat*12Monate + 16 Mio*600€ / Monat *12 Monate = 1303 Mrd. €. Dies wäre eine absolute Gleichverteilung für alle Bürger eines Landes, damit würde aber auch jede Arbeitsleistung (oder Nichtarbeitsleistung oder Untätigkeit) gleichbehandelt werden. Eine solche Situation würde kein verantwortungsvoller Politiker oder Bürger gutheißen.
Ein Mindesteinkommen von 900 € / Monat (Gesundheitskosten von ca. 170 €/Monat für jeden Bürger werden vom Staat gezahlt) und Bürger und 450 € / Monat und Kind sind ebenso kaum vorstellbar. Viele Arbeitnehmer arbeiten an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit oder unter lebensgefährlichen Bedingungen und sollen Leute mitfinanzieren, die keinen Finger rühren und ein fast ähnliches Einkommen beziehen: Nein, danke (sagen dann die Arbeitnehmer).
Zwischen 600-750 € / Monat (Gesundheitskosten von ca. 170 €/Monat für jeden Bürger werden vom Staat gezahlt) und Bürger kommt man jedoch an ein realistisches Bürgereinkommen ohne unbedingten Arbeitszwang heran.
Im Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht), Bundestagsdrucksache 15 / 2462 vom 5.2.2004 definiert die Bundesregierung das gegenwärtige Exsistenzminimum. Auf S.3, Absatz 4.1 steht: "Demzufolge wird für 2005 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4 164 Euro (347 Euro/Monat)und bei Ehepaaren von 7 488 Euro (624 Euro/Monat)berücksichtigt." Und weiter: "Hieraus ergeben sich für 2005 zu berücksichtigende Bruttokaltmieten von 2 592 Euro (216 Euro/Monat)für Alleinstehende und von 3 984 Euro (332 Euro/Monat)für Ehepaare. ...Für 2005 ergeben sich folglich Heizkosten von 600 Euro (50 Euro/Monat)für Alleinstehende und von 768 Euro (64 Euro/Monat) für Ehepaare." Derzeit (nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2005) liegt das Exsistenzminimum für eine alleinstehende Person bei: 347+216+50=613 €. Für eine kinderloses Ehepaar bei: 624+332+64=1020 €.
Die Höhe des Mindesteinkommens ohne Arbeit wirkt wie ein Revolver im Rücken des Arbeitslosen. Je geringer die Höhe des Mindesteinkommen ohne Arbeit, desto stärker ist der fremde Finger am Rücken des Arbeitslosen durchgedrückt. Je geringer die Höhe des Mindesteinkommens ohne Arbeit, desto leichter kann man die Arbeitslosen zur Annahme jeglicher Tätigkeit und zu erhöhter Leistung zwingen. Haste keine Arbeit, haste kein Geld, haste kein Leben (Peng!).
Mit den Hartz IV-Gesetzen (Bundestagsdrucksache 15/1516)wird der Finger am Abzug im Rücken der Arbeitslosen jedenfalls relativ weit in Richtung Handinnenfläche bewegt.
Beispiele: § 10 Zumutbarkeit (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass...
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil 1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat, 2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist, 3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort, 4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
(von Berufsausbildung, bisherige Berufsleistungen u.ä. keine Spur mehr, eine faktisches Eingeständnis, dass das deutsche Berufs- und Ausbildungssystem fehlerhaft angelegt ist, womit sich gleichzeitig gewisse Fragen an Kultusminister und Ausbilder verbinden lassen und ob politische Entscheidungsträger tatsächlich das Wohl des deutschen Volkes im Blick hatten, so dass das Volk über gewisse Pensionsansprüche von Abgeordneten nachdenken muß. Zu (2),3. : Wohnort und Arbeitsort sollten nicht übermässig weit entfernt liegen, da der hohe Ölpreis und die hohen Bahnpreise die Mobilität der Arbeitnehmer vermindern. ).
§ 31Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn 1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 auszuführen,
Falls § 31 bei einigen ALG II Empfängern zur Anwendung kommt, bekommt der alleinstehende ALG II Empfänger in den neuen Bundesländern : 331 €- 99 €= 232 € / Monat. In den alten Bundesländern : 345 € -104 € = 241 € / Monat.
Mit solchen Zwangssystemen kann man jeden ALG II Empfänger weich kochen, zu jeder Arbeitsaufnahme zwingen, obgleich wir in vielen Bundesländern Arbeitslosenquoten von ca. 20% haben. Ein Unding.