|
|
Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
|
|
|
Autor |
Beitrag |
Silas Bernd
Beiträge: 115
|
Erstellt: 15.10.04, 19:24 Betreff: Logik von Leistung und Gegenleistung |
|
|
Der Staat hat die Pflicht, Sicherheit und Freiheit zu schützen. Dies ist seine primäre Aufgabe und seine Existenzberechtigung. Hieraus entsteht ihm Bürgern und Organen gegenüber das Recht, Gesetze zu geben. Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und Freiheit und die Pflicht, dieses Recht jedem anderen (Bürger oder Staat) zuzuge- stehen. Anders ist hier das Verhältnis von Staat zu Bürgern; Erster ist nicht verpflichtet letzeren sein Recht (nämlich Gesetze zu geben) zuzugestehen, sondern entsteht den Bürgern hier eine zweite Pflicht; das Gesetzgebungsmonopol des Staates anzuerkennen. Der Staat fordert von den Bürgern also schon immer (StGB LBauO oder auch nur StVO seien genannt) und damit aus der Forderung plausibel auch eine Erwartung werde, bedarf es eines gewissen Rechts; des Verfügungsrechts über die Existenzmittel. Nun fordert der Staat darüber hinaus gehendes; die Bereitschaft zu Arbeit, zur Suche danach, und erklärt ein Recht auf eXistenz- mittel zur diese Forderung auslösenden, sie rechtfertigenden Förderung. War nicht aber der sich aus dem X-min-Recht ergebenden Pflicht genüge getan, indem 1. das gleiche Recht einem jeden zugestan- den einerseits, und 2. den vielfältigen Gesellschaftnormen nachgekommen wird andererseits?
MfG b
|
|
nach oben |
|
|
|
|