Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
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Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
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Autor Beitrag
Silas Bernd

Beiträge: 115

New PostErstellt: 15.10.04, 19:24     Betreff: Logik von Leistung und Gegenleistung

Der Staat hat die Pflicht, Sicherheit und Freiheit zu schützen.
Dies ist seine primäre Aufgabe und seine Existenzberechtigung.
Hieraus entsteht ihm Bürgern und Organen gegenüber das Recht,
Gesetze zu geben.
Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und Freiheit und die
Pflicht, dieses Recht jedem anderen (Bürger oder Staat) zuzuge-
stehen.
Anders ist hier das Verhältnis von Staat zu Bürgern; Erster ist
nicht verpflichtet letzeren sein Recht (nämlich Gesetze zu geben)
zuzugestehen, sondern entsteht den Bürgern hier eine zweite
Pflicht; das Gesetzgebungsmonopol des Staates anzuerkennen.
Der Staat fordert von den Bürgern also schon immer (StGB LBauO
oder auch nur StVO seien genannt) und damit aus der Forderung
plausibel auch eine Erwartung werde, bedarf es eines gewissen
Rechts; des Verfügungsrechts über die Existenzmittel.
Nun fordert der Staat darüber hinaus gehendes; die Bereitschaft
zu Arbeit, zur Suche danach, und erklärt ein Recht auf eXistenz-
mittel zur diese Forderung auslösenden, sie rechtfertigenden
Förderung.
War nicht aber der sich aus dem X-min-Recht ergebenden Pflicht
genüge getan, indem 1. das gleiche Recht einem jeden zugestan-
den einerseits, und 2. den vielfältigen Gesellschaftnormen
nachgekommen wird andererseits?

MfG
b

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