Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
"Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO .
Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten.
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Autor Beitrag
Manuel Franzmann
(Administrator)

Beiträge: 132

New PostErstellt: 15.10.04, 17:00     Betreff: Re: Parteien/Politiker gewinnen

Die Arbeitspflicht, die mit der Sozialhilfe verbunden ist, als Zwangsarbeit
zu bezeichnen, ist in meinen Augen bestenfalls in überzeichnender Absicht
sinnvoll. In nüchtern analytischer Hinsicht macht das keinen Sinn und würde
im übrigen die wirkliche Zwangsarbeit auch indirekt stark verharmlosen. Und
das wird ja sicherlich auch niemand wollen. Daß die Arbeitspflicht eine
beklagenswerte Gängelei bedeutet, die auch die betroffenen Staatsbürger zu
Bürgern zweiter Klasse degradiert, darin sind wir uns ja wahrscheinlich
einig. Aber man muß auch sehen, daß die Arbeitspflicht bei der Sozialhilfe
damit zusammenhängt, daß die Sozialhilfe für Bedürftige gedacht ist, und da
ist es innerhalb dieser Logik nur konsequent ist, wenn man diejenigen, die
arbeiten können, zur Arbeit verpflichtet. Die Sozialhilfe ist eben kein
Grundeinkommen! Sozialhilfe ist nicht bedingungslos. Das ist für sie
konstitutiv! Ein Grundeinkommen bekommt jeder "bedingungslos", daher muß man
dort auch keine Bedingungen stellen. Das Verfassungsgerichtsurteil zur
Sozialhilfe bezieht sich auf die Höhe der Leistung und setzt natürlich die
Hilfsbedürftigkeit als Bedingung des Empfangs von Sozialhilfe immer schon
voraus. Das ist ja geradezu eine Trivialität. Also mit Klagen diesbezüglich
was erreichen zu wollen, halten ich für aussichtslos. Wie es sich bei Hartz
IV und ALG II verhält, ist dann eine weitere Frage.

Manuel Franzmann
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