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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Manuel Franzmann
(Administrator)
Beiträge: 132
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Erstellt: 15.10.04, 17:00 Betreff: Re: Parteien/Politiker gewinnen |
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Die Arbeitspflicht, die mit der Sozialhilfe verbunden ist, als Zwangsarbeit zu bezeichnen, ist in meinen Augen bestenfalls in überzeichnender Absicht sinnvoll. In nüchtern analytischer Hinsicht macht das keinen Sinn und würde im übrigen die wirkliche Zwangsarbeit auch indirekt stark verharmlosen. Und das wird ja sicherlich auch niemand wollen. Daß die Arbeitspflicht eine beklagenswerte Gängelei bedeutet, die auch die betroffenen Staatsbürger zu Bürgern zweiter Klasse degradiert, darin sind wir uns ja wahrscheinlich einig. Aber man muß auch sehen, daß die Arbeitspflicht bei der Sozialhilfe damit zusammenhängt, daß die Sozialhilfe für Bedürftige gedacht ist, und da ist es innerhalb dieser Logik nur konsequent ist, wenn man diejenigen, die arbeiten können, zur Arbeit verpflichtet. Die Sozialhilfe ist eben kein Grundeinkommen! Sozialhilfe ist nicht bedingungslos. Das ist für sie konstitutiv! Ein Grundeinkommen bekommt jeder "bedingungslos", daher muß man dort auch keine Bedingungen stellen. Das Verfassungsgerichtsurteil zur Sozialhilfe bezieht sich auf die Höhe der Leistung und setzt natürlich die Hilfsbedürftigkeit als Bedingung des Empfangs von Sozialhilfe immer schon voraus. Das ist ja geradezu eine Trivialität. Also mit Klagen diesbezüglich was erreichen zu wollen, halten ich für aussichtslos. Wie es sich bei Hartz IV und ALG II verhält, ist dann eine weitere Frage. Manuel Franzmann
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