hallo Tobias
hatte deinen Beitrag zuerst übersehen, dann aber, beim Nachdenken darüber,
meine ich, auf eine Merkwürdigkeit in Bezug auf den k.I. gestoßen zu sein.
Kurz: Führt nicht die konsequente Befolgung des k.I. zumindest zu Einkom-
mens- u. Vermögensgleichheit, sogar zu einem ausschließlichen Streben nach
allumfassender Gleichheit?
Der [nach dem Kausalgesetz] "allgemeine Imperativ der Pflicht" lautet nach
Kant: "handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum
allgemeinen Naturgesetze werden sollte." (GMS 421) und:
"Der Wille ist schlechterdings gut, der nicht böse sein, mithin dessen Maxi-
me, wenn sie zu einem allgemeinen Gesetz gemacht wird, sich selbst niemals
widerstreiten kann. (...) _Handle nach Maximen, die sich selbst zugleich als
allgemeine Naturgesetze zum Gegenstande haben können._ So ist also die For-
mel eines schlechterdings guten Willen beschaffen." (ebd. 437)
Wenn einer nun mehr (oder auch weniger!) zu haben oder zu sein begehrt, als
der Durchschnitt, so verstößt er doch damit gegen den k.I., da ja zur Verwirk-
lichung ein anderer weniger (oder mehr!) haben oder sein müsste als er.
Der k.I. fordert von mir, von allen vernünftigen Wesen (ebd. 425), als Motiv
zu jeglicher Handlung ein allgemeines Gesetz zu nehmen.
Der k.I. gebietet als ein 'apodiktisch-praktisches Prinzip', er ist Gebot im
Sinne von Gesetz. Dies im Gegensatz zu den hypothetischen Imperativen, den 1.
_Regeln_ der Geschicklichkeit (der Technik, Kunst) bzw. den 2. _Ratschlägen_
der Klugheit (pragmatisch, zur Wohlfahrt gehörig). Hypothetisch sind Impera-
tive, wenn die Handlungen aus ihnen Mittel sind, die sich auf anderes bezie-
hen. Regeln sind problematisch-praktische-, Ratschläge sind assertorisch
(behauptend)-praktische Prinzipien. (414..) Vom k.I. ausgehend kann auch
die Befolgung von Regeln und Ratschlägen Pflicht sein. (453)
Ich sah im beG schon immer 'nur' einen Schritt zur tatsächlichen Entkoppelung
von Arbeit und Einkommen, also zur Einkommens- und auch Vermögensgleichheit
und dies als einen Schritt zur Verwirklichung dem entsprechend 'gesetzmäßiger'
Handlungsmotive, -gründe.
liebe Grüße -
bernd