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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
LOthar Samuel Tesche
Beiträge: 267
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Erstellt: 14.11.04, 12:07 Betreff: Wann ein BGE so genannt werden darf... |
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Lieber Silas Bernd,
Hier die Position, die sich bisher in meinem Denken zum Thema BGE herausgeschaelt hat:
Jeder Mensch der eine Identitaet (einen Vornamen und Nachnamen)besitzt, kann ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) erhalten (auch die reichste Frau und der reichste Mann Deutschlands erhält es).
Voraussetzungen: Jeder Mensch, der in Deutschland geboren wird, erhaelt das BGE nachdem er einen Vor-und Nachnamen erhalten und in das Geburtsregister (Geburtsurkunde) eingetragen ist. Mit dieser Eintragung erhaelt er automatisch eine Steuernummer.
Absolut jedes Kind das auf deutschem Boden geboren wird, erhaelt das BGE.
Mit der Geburtsurkunde erhaelt es gleichzeitig eine Steuernummer. Die Hoehe des BGE ist fuer alle Menschen die es erhalten, gleich hoch. Das BGE wird für d e n Monat der Geburt in voller Hoehe gezahlt; selbst dann, wenn die Gebaerende meint, es per Kaiserschnitt an einem 28.; 29.; 30. oder 31. Tag eines Monats auf die Welt bringen zu muessen.
Jeder Mensch, der in Deutschland lebt und nachweisen kann, dass er drei Jahre lang von 12 Monaten, 11Monate (ein Monat zaehlt 31 Tage) lang deutschen Boden nicht verlassen hat, erhaelt nach drei Jahren Dauerwohnrecht, eine nicht veraenderbare Steuernummer und das BGE. Das gilt nicht für deutsche Staatsbuerger, die prinziepiell das BGE erhalten.
Jeder Mensch der Dauerwohnrecht besitzt, erhaelt das BGE.
Absolut jeder Mensch, der laenger als 5 Jahre außerhalb der Europaeischen Union lebt, verliert seinen Anspruch auf ein BGE. Er erhaelt seinen Anspruch wieder, sobald er einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder der Europaeischen Union hat. Kein Buerger der Europaeischen Union kann einen Anspruch auf deutsches BGE ableiten, bloß weil er Buerger der Europaeischen Union ist. Es sei denn, es handelt sich um ein Land, dass seinen Buergern ebenfalls ein BGE zahlt und mit Deutschland ein entsprechendes gegenseitiges Abkommen auf Zahlung geschlossen hat.
In der letztgenannten Frage muessten wir so vorgehen, dass unser BGE-System jederzeit ohne große Schwierigkeiten mit einem anderen EU-Land kompatibel ist.
Ueber die Hoehe bin ich mir noch nicht im Klaren….Vielleicht 1000 Euro, dass es gerade so zum notwendigen Ueberleben ausreichen wuerde (wenn man sonst keine Einnahmen haette)? Wichtig ist, dass man sich erstmal über das Fundament im Klaren ist. Über die darüber liegenden Stockwerke kann man immer noch herzhaft streiten.
Mit lieben Gruessen und einen schönen Sonntag
Lothar Samuel Tesche
(den überwiegenden teil des Textes hab in in NYC geschrieben, deshalb die entsprechende Umlautschreibung)
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