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söckchen1
Iren- Experte


Beiträge: 143


New PostErstellt: 01.02.05, 09:56     Betreff: Re: Ärger mit dem Schlachter

Sandisk Sansa Clip Tragb...
Hallo Tanja,

die ganze Geschichte ist ja sehr ärgerlich, aber ich vermute mal, der Schlachter wußte "seinen Weg" schon vorher....... ich finde es etwas ungewöhnlich, daß er Dir die Pferde abkauft, Du aber das Geld erst bei weiterem Verkauf bekommen solltest. Entweder verkaufe ich etwas (was auch immer) und bekomme dafür mein Geld, oder aber ich gebe etwas in Kommission, was ja hier eigentlich nicht der Fall sein sollte.

Zur rechtllichen Seite kann ich Dir dazu nur folgendes sagen: Leider hast Du hier nichts schriftlich gemacht, oder hast Du irgendwelche Unterlagen darüber???? Die Aussage des Schlachters, daß er Dir das Geld nicht zahlen muß, weil der Abnehmer nicht zahlt, ist haltlos und gesetzlich auch nicht zulässig.....ER ist in diesem Falle Dein Schuldner und der Abnehmer wiederum SEIN Schuldner; er muss Dir das Geld also zahlen und kann es seinerseits -auch gerichtlich- bei dem Abnehmer des Fleisches fordern. Das Problem ist, daß Du ja offensichtlich momentan nicht in der finanziellen Lage bist, Dir einen Anwalt zu nehmen. Ich kann Dir -als Versuch ihn etwas unter Druck zu setzen- nur folgenden Rat geben: Setze ein Schreiben auf -per Einschreiben-, schildere in diesem Schreiben nochmals ganz genau den gesamten Ablauf und die jeweiligen Aussagen beider Parteien und setze ihm eine relativ kurze Zahlungsfrist. Teile ihm in diesem Schreiben auch nochmal mit, daß Du Deine Forderung auf dem gerichtlichen Weg geltend machen wirst, wenn er nicht zahlen sollte. Sollte er reagieren und zahlungswillig sein, gibt es evtl. noch die Möglichkeit, Dir von ihm einen Schuldschein ausstellen zu lassen; über den näheren Inhalt eines solchen Schuldscheines kann ich Dir ggf. noch Auskunft geben. Mit so einem Schuldschein könntest Du einer gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche -mit den damit verbundenen Kosten- aus dem Weg gehen und hättest für den Fall, daß er dennoch nicht zahlt, einen Titel in der Hand, aus dem zu vollstrecken kannst.

Sollte er nicht reagieren, würde ich Dir auch raten, einen Mahnbescheidsantrag zu besorgen (wie oben gesagt, in jedem guten Schreibwarengeschäft) und diesen bei dem Gericht einzureichen. Dieser Weg ist erheblich günstiger, als Klage zu erheben, ist aber nur zu empfehlen, wenn Du davon ausgehst, daß der Schlachter die Forderung nicht abstreitet......... Oftmals zahlen Schuldner, sobald sie vom Gericht diesen Mahnbescheid zugestellt bekommen, weil sie merken, daß es ernst und teuer wird.

Und noch ein Tip zum Schluß: An fast jedem größeren Gericht gibt es eine ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft). Dort kannst Du Dich sehr sehr günstig beraten und vertreten lassen, wenn Du nachweisen kannst, daß Dein Einkommen und Deine finanziellen Verhältnisse einen freien Anwalt nicht zulassen.

Wenn Du weitere Fragen zu diesen Dingen hast, kannst Du mich gern nochmal anschreiben oder anrufen, ich erkläre Dir dann gern das ein oder andere etwas genauer.

Liebe Grüße

Beate

P.S. Was mich allerdings auch interessiert ist, warum Du gleich zwei Pferdis wegen Krankheit zum Schlachter geben mußtest???



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