Ein aktueller Gesetzentwurf mit dem die Bundesregierung die nationale Umsetzung einer EU-Verordnung anstrebt, sieht vor, dass im Zuge einer breit angelegten Qualifizierungsmaßnahme Zulassungsbeschränkungen für das Berufsfeld Komparse eingeführt werden. Demnach ist für die Ausübung dieses Berufes in Zukunft eine akademische Ausbildung notwendig. Für die konkrete Ausgestaltung der akademischen Ausbildung von Komparsen hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf vorgelegt.
Demnach werden in Zukunft Komparsen in einem 6- semestrigen Bachelor-Studiengang ausgebildet. Dabei werden im Grundlagenbereich zunächst fundamentale Fähigkeiten wie "Gehen", "Sitzen", "Lippen bewegen" und "Aussteigen aus Fahrzeugen" vermittelt.
Um einer Forderung der Opposition gerecht zu werden, wird derzeit noch geprüft, ob die Tätigkeit ""Schlendern" ebenfalls in die Studienordnung mit aufgenommen wird.
In den Schwerpunktfächern können sich die Studenten dann wahlweise auf die Rollen "Passant", "Restaurantbesucher" oder "Fahrgast" spezialisieren.
Nach 6 Semestern müssen die Studenten zunächst in einer mündlichen Prüfung nachweisen, dass sie die wichtigsten Anweisungen für Komparsen verstehen, bevor sie in der praktischen Prüfung bei einer mindestens 2-minütigen Einstellung mehrere komplizierte Wege gehen müssen.
Nach erfolgreichem Abschluss werden sie mit dem akademischen Grad "B.A. Komparse" belohnt.
Aufgrund der bescheidenen Verdienstmöglichkeiten als Komparse sollen die
Studiengebühren nicht das 8-fache einer üblichen Komparsengage überschreiten.
Weiterhin ist es geplant, dass Absolventen mit herausragenden Leistungen, berechtigt werden, einen Masterstudiengang zu
absolvieren. Voraussichtlich wird es Masterstudiengänge mit den Abschlüssen "Lichtdouble", "Komparse mit einem Satz" und "Zuschauerkomparse" geben.
Da die Kultusminister mit einer hohen Nachfrage nach den neuen Studiengängen rechnen, wird es Zulassungsbeschränkungen geben. Für die Auswahl geeigneter Kandidaten hat die Bundesregierung das Komparsenportal KOMPARSE.DE beauftragt, weil sich dieses in der Vergangenheit einen hervorragenden Ruf in der Branche erarbeitet hat und zudem als kompetentester Ansprechpartner gilt, wenn es um die fachliche Beurteilung von Komparsen geht.
Interessierte können sich schon jetzt unter der Emailadresse oder hier im Forum für einen Studienplatz im kommenden Wintersemester 2010/2011 bewerben.
Erstellt: 01.04.10, 11:10 Betreff: Re: Gesetzentwurf zur Qualifizierung von Komparsendruckenweiterempfehlen
Hallo ein toller wichtiger Vorschlag. Es müßte dieser aber mit einem gesetzlichen Bafüg insbes. für über 65. jährige (geringe Rente) i.H von ca.1500,-- Euro und einem bez. Auslandsstudium in Bolliwood erweitert werden
Erstellt: 01.04.10, 12:01 Betreff: Re: Gesetzentwurf zur Qualifizierung von Komparsendruckenweiterempfehlen
Liebe Kollegen,
Wahrlich ein einfallsreicher Aprilscherz, köstlich!!!!!!!! Anscheinend so echt, das einige es glauben.
Ich bewerbe mich um eine Gastdozentenstelle in diesem Studiengang!
Die Vortragsreihe hat den Titel:
"Die Komparsen und ihr Verhältnis zum gereichten Catering in besoderer Beachtung der Güte, Klasse und Kalorien unter berücksichtigung der Kohlenhydrathe"
Komparse: über 100 mal
Ziel: Hin und wieder Filmluft schnuppern
Erstellt: 01.04.10, 15:21 Betreff: Re: Gesetzentwurf zur Qualifizierung von Komparsendruckenweiterempfehlen
Ich habe mich bereits zum akademischen Studiengang 1.Klasse für den
1. April 2010
angemeldet. Habe sofort eine Zusage bekommen, da ich mich aufgrund meiner komparsetorischen und kleindarstellerischen Fachübungen zum Komparsen 1.Klasse bereits qualifiziert habe. Eine weiterführende akademische Ausbildung ist nun nicht mehr nötig, da die Reife eines 1.Klasse Komparsen sich mit der praktischen Ausübung automatisch qualifiziert hat.
Somit kann ich allen Bewerbern raten, sich beim " akademischen Amt für Komparsen" registrieren zu lassen, damit sie sich auch weiterhin zu den vielseitig begabten , unterbezahlten ..Komparsen 1.Klasse dazugehörig fühlen können.