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Infos zur Mutter-Kind-Kur

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Miriam24

Administrator

Beiträge: 2476
Ort: Solingen


New PostErstellt: 15.11.04, 15:39  Betreff: Infos zur Mutter-Kind-Kur  drucken  weiterempfehlen

Schritt für Schritt zur Mutter-Kind-Kur

Völlig erschöpft, ohne Schwung und ständig krank? Wenn das für Sie, Ihr Kind oder gar für Sie beide zutrifft, ist eine Mutter-Kind-Kur genau das Richtige. Anne Schilling, Geschäftsführerin des Deutschen Müttergenesungswerks, erklärt den Weg zur Kur.

Die gute Nachricht zuerst: Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten voll übernehmen. Die Mutter muss aber je nach finanzieller Lage einen Eigenanteil von neun Euro pro Tag aus eigener Tasche beisteuern. Das sind bei einer in der Regel dreiwöchigen Kur 198 Euro (auch der Abreisetag wird als voller Tag berechnet). Für Kinder muss nichts bezahlt werden. In manchen Fällen können aber auch die Mütter unterstützt oder ganz von der Zuzahlung befreit werden.

Übers Internet eine Kur-Beraterin finden

Fahren dürfen grundsätzlich alle Frauen, die ein oder mehrer Kinder erziehen oder erzogen haben und denen ein Arzt bescheinigt, dass eine Kur notwendig ist. Kompetente Hilfe auf dem manchmal langem Weg vom Antrag bis zur Abfahrt finden Frauen bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks.
Bundesweit gibt es rund 1 700 Beratungsstellen, davon ist bestimmt auch eine in Ihrer Nähe (siehe unten).
Am besten vereinbaren Sie zuallererst einen Termin mit einer Kur-Beraterin. Sie informiert darüber, ob eine Kur, und wenn ja welche, geeignet und sinnvoll ist.

Antrags-Formulare zum Runterladen

Nach dem ersten Termin bei der Kur-Beraterin steht ein Arzt-Termin auf dem Programm. Für jeden Kur-Antrag brauchen Sie und Ihr Kind je ein ärztliches Attest. Einen Vordruck mit allen relevanten Daten, den der Arzt einfach ausfüllen kann, bietet das Deutsche Müttergenesungswerk zum Runterladen an (siehe unten).

Sobald Sie das Attest vom Arzt haben, gehen Sie erneut zur Kur-Beraterin. Zusammen mit ihr können Sie den Antrag für die Kur ausfüllen. Gemeinsam werden Sie überlegen, welche Klinik und ob zum Beispiel ein Aufenthalt an der See oder in den Bergen geeignet wäre. Anne Schilling: "Die Frauen haben ein Wunsch- und Wahlrecht." Ist die Wahl auf eine bestimmte Einrichtung gefallen, wird diese auch auf dem Kurantrag vermerkt. Den fertig ausgefüllten Antrag schicken Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Krankenkasse. Und das kann dauern, im Durchschnitt vier bis sechs Wochen. Genehmigt sie die Kur, gilt die Zusage meist sechs Monate (auf Angaben im Schreiben achten!). Das heißt, Sie haben vom Zeitpunkt der Zusage sechs Monate Zeit, die Kur anzutreten.
Genehmigt die Kasse die Kur nicht, können Sie Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern nehmen Sie wieder Kontakt mit der Beratungsstelle auf. Dort hilft man Ihnen, den Widerspruch zu formulieren. Anne Schilling: "Bei den von uns gestellten Anträgen liegt die Ablehnungsquote zurzeit bei 33 Prozent. 78 Prozent der Frauen legen daraufhin Widerspruch ein und 40 Prozent davon sind erfolgreich."




Quelle:Leben & Erziehen



Lg Miriam
mit Celine Marie Michelle*23.02.01

Ein freundliches Wort kostet nichts - und ist doch das schönste aller Geschenke.
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