Frickibär
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Erstellt: 13.07.06, 08:25 Betreff: Geldstrafe für Laith Al-Deen |
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Geldstrafe für Laith Al-Deen "Habe einen Fehler gemacht"
Die Fotografen hatten ihre Finger am Auslöser, der Kameramann das Geschehen im Flur des Schlosses genau im Blick - doch am Ende gab es wenig zu sehen. Popstar Laith Al-Deen erschien gestern wie erwartet nicht zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Soul-Sänger musste den Gerichtssaal 123 nicht zu seiner Bühne machen, obwohl ihm vorgeworfen wurde, 2002 und 2003 mehrfach Kokain gekauft zu haben. Alle Beteiligten hatten auf die persönliche Anwesenheit des Stars verzichtet. In Abwesenheit wurde er zu 75 Tagessätzen verurteilt, Gesamtstrafe: 15 000 Euro. Vorbestraft ist Al-Deen damit nicht.
Mindestens drei Mal soll sich der Mannheimer je zwei Gramm Kokain gekauft haben, lautete der Vorwurf. Al-Deen war ein Strafbefehl über 180 Tagessätze zugegangen - das hätte eine Vorstrafe bedeutet. Der Mannheimer akzeptierte nicht, darum kam es zur gestrigen Verhandlung. Die ursprünglichen Vorwürfe beruhten auf den Aussagen von Andreas R., der Al-Deen die Drogen verkauft haben soll. Doch Andreas R. konnte sich gestern nach eigener Aussage nicht mehr mit "100 prozentiger Wahrscheinlichkeit" an die Verkäufe erinnern. Schon in den Polizeiverhören 2003 hatte er unterschiedliche Angaben zu Mengen und Häufigkeit gemacht.
Die Unsicherheit des Zeugen war es, die dem Prozess gestern eine Wende gab. Richterin, Staatsanwältin und die Verteidiger zogen sich zu einem Rechtsgespräch zurück, an dessen Ende die Anwältin ein Geständnis des Sänger verlas. Zwei Mal habe er ein Gramm Kokain gekauft, jeweils mit einem sehr niedrigen Wirkstoffgehalt. Er bereue das sehr, das Verfahren mache ihm zu schaffen, zitierte die Anwältin den Sänger weiter. Die Richterin wertete das Geständnis zugunsten Al-Deens und ebenso, dass die Taten schon längere Zeit zurücklägen und der Sänger sich heute von Drogen distanziere. Verurteilt wurde er lediglich für die zugegebenen Käufe, von den weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Am Nachmittag dann doch noch ein schriftliches Statement von Laith Al-Deen selbst: "Ich habe vor circa vier Jahren einen Fehler gemacht, den ich heute bereue. Deshalb nehme ich das Urteil an und bin sehr froh darüber, dass ich nicht vorbestraft bin." bro
Mannheimer Morgen 13. Juli 2006
Quelle: www.morgenweb.de
"doch wenn ich arm bin, habe ich nur meine träume. die träume breite ich aus vor deinen füßen. tritt leicht darauf, du trittst auf meine träume." (William Butler Yeats)
[editiert: 13.07.06, 08:26 von Frickibär]
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