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Beiträge: 288 Ort: Odenwald
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Erstellt: 19.03.05, 08:02 Betreff: Freundschaftsdienst kann teuer werden
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Berlin (dpa/gms) - Beim Verleihen eines Fahrzeugs sollte vorab geregelt sein, wer im Falle eine Unfalles den Schaden zahlt. Ansonsten kann das Verleihen an Verwandte oder Bekannte für den Halter teuer werden, wenn es zu einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall kommt.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Verursacht nämlich der Entleiher den Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für Schäden aufkommen. Schäden am eigenen Fahrzeug muss der Halter bei einem verschuldeten Unfall des Entleihers laut GDV grundsätzlich erst einmal selbst zahlen, falls keine Vollkasko-Versicherung besteht. Kommt es durch den Unfall zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, trifft dies ebenfalls den Fahrzeughalter.
Empfehlenswert sei daher, vor dem Verleihen eine - möglichst schriftlich festgehaltene - Regelung zu treffen, wer im Fall eines Unfalles für den Schaden und die durch eine Rückstufung entstehenden Zusatzkosten aufkommt. 10.03.2005 dpa
[gefunden auf www.waz.de]
____________________ Gruß Peter
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