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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 16.04.11, 09:39 Betreff: Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter
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Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter Maximal 50 statt 120 Kinder auf einen Vormund
Nach tragischen Fällen von misshandelten und vernachlässigten Kindern bekommen die Jugendämter strengere Auflagen. Der Bundestag beschloss am Abend, dass jeder Vormund ein von ihm betreutes Kind in der Regel einmal im Monat persönlich besuchen muss. Um dies zu ermöglichen, darf er künftig höchstens 50 Minderjährige gleichzeitig betreuen und nicht mehr - wie derzeit - in der Regel 120 Kinder oder - wie in Einzelfällen - noch wesentlich mehr.
Hintergrund sind Fälle wie der Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen. Die Leiche des kleinen Jungen wurde im Jahr 2006 mit schweren Misshandlungsspuren im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Kevins Vormund beim Jugendamt war damals für 240 bis 270 Kinder zuständig. Gefahren durch regelmäßige Besuche rechtzeitig erkennen
Junge sitzt auf Holzgeländer an einem Spielplatz (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Befinden sich Kinder in der Obhut des Jugendamtes, sollen sie künftig einmal monatlich von ihrem Vormund besucht werden. ] Drohende Gefahren für die Kinder sollen jetzt durch regelmäßige Besuche frühzeitig erkannt werden. Im Einzelfall kann allerdings von der Regel des monatlichen Treffens abgewichen werden. Im Gesetz heißt es, wenn die Umstände dies erfordern, könnten die Abstände zwischen den Besuchen verkürzt, aber auch verlängert werden.
Man wolle die Jugendämter nicht in ein zu enges Korsett pressen, erklärte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae. Opposition enthielt sich geschlossen
Die Opposition stimmte zwar nicht gegen das Gesetz, enthielt sich jedoch geschlossen. So sprach der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, zwar von einer Verbesserung. Für viele Kommunen seien die Maßnahmen aber nicht finanzierbar.
Die Sozialdemokraten plädierten dafür, die Betreuungshöchstgrenze für einen Vormund schon bei 40 und nicht erst bei 50 Kindern zu ziehen. Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen kritisierte, bei 50 Mündeln und einem Besuch pro Monat bedeute das für einen Vormund mit Vollzeitstelle zwei bis drei Besuche pro Tag. Thomae sagte hingegen, einige Bundesländer hätten mit der Begrenzung auf 50 bereits gute Erfahrungen gemacht.
* UmfrageNeues Gesetz - besserer Kinderschutz?. * InternKabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz (16.03.2011). * InternWas sich seit dem Fall Kevin verändert hat (26.08.2010). * InternKevin-Prozess: Verfahren gegen Amtsvormund eingestellt (25.08.2010) [rb].
* WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML] http://www.tagesschau.de/inland/jugendamt100.html
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Gast
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Erstellt: 05.05.11, 11:00 Betreff: Re: Bundestag beschließt Auflage für Jugendämter
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04.05.2011 07:09 Uhr Jugendamt: Mehr Personal für Vormundschaften nötig
MÜNSTER Rund 200.000 Euro: Das kostet Münster ein besserer Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung. Diesen Betrag wird es die Stadt pro Jahr kosten, eine Änderung des Vormundschaftsrechts umzusetzen, die in Kürze in Kraft tritt.
Das hat das Jugendamt ausgerechnet, wie dessen Leiterin Anna Pohl auf MZ-Anfrage bestätigte. Das Geld braucht sie spätestens ab 2012 für zweieinhalb neue Stellen, die mit Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern zu besetzen sind. Sie sollen das Team verstärken, das Amtsvormundschaften für Kinder und Jugendliche übernimmt. Dafür ist das Amt unter anderem zuständig, wenn den Eltern das Sorgerecht gerichtlich entzogen wurde. Nur 50 Fälle pro Betreuer In mehreren Städten waren unlängst Kinder, die unter Amtsvormundschaft standen, von ihren Eltern misshandelt oder gar getötet worden. Das konnte auch passieren, weil die Mitarbeiter der Jugendämter für zu viele Fälle – die Rede ist von bis zu 200 – zuständig waren. Das will der Bundestag mit der Gesetzesänderung, die im April beschlossen wurde, beheben: In Zukunft ist eine Fallzahl von maximal 50 pro Betreuer vorgeschrieben. Zudem muss er jedes dieser Kinder mindestens ein Mal im Monat sehen. Fallzahlen steigen Münster ist laut Anna Pohl zwar weit von den „fachlich nicht zu vertretenden“ Horrorszenarien anderer Städte entfernt. Doch auch hier sind die Fallzahlen der amtlichen Vormundschaften und Pflegschaften gestiegen: Derzeit vertritt das Jugendamt rund 280 Kinder und Jugendliche. Das hat dazu geführt, dass ein Betreuer für 64 so genannte Mündel zuständig ist. Monatlicher Kontrollbesuch Für das Absenken auf die Grenze von 50 Fällen hat das Amt nun ein Jahr Zeit. Den monatlichen Kontrollbesuch muss es aber ab sofort gewährleisten. Anna Pohl glaubt, dass das mit internen Personal-Rochaden nicht zu machen ist: „Eine halbe oder eine volle neue Stelle brauchen wir wohl schon im laufenden Jahr.“ Die Gespräche darüber mit dem Personalamt stehen noch aus. Kommende Woche will Pohl im Kinder- und Jugendausschuss Bericht erstatten. http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Mehr-Personal-fuer-Vormundschaften-noetig;art993,1273113
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