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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Beiträge: 103

New PostErstellt: 21.03.07, 20:51     Betreff: Kreisjugendamt Höxter: Fall Leon - Kindstot in Veganer-Familie Antwort mit Zitat  

myboshi - mützenundmehr: (kinder)müt...


BAD DRIBURG: Elterliche Sorge bleibt unangetastet

Nach Kleinkind-Tod in Veganer-Familie

VON HERMANN LUDWIG

Bad Driburg. Im Fall des verhungerten 16 Monate alten Kleinkinds aus einer Veganer-Familie (wir berichteten) behalten die Eltern – die auf Fleisch und tierische Produkte als Nahrung verzichten – das Sorgerecht für die zwei weiteren Kinder. Das Familiengericht Brakel hatte ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, in dem der Gutachter "keine Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge" für notwendig erachtet.

Am 5. März war der kleine Junge verstorben, nur noch vier Kilo hatte das Kind zum Todeszeitpunkt gewogen. Entscheidend für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist jedoch nicht die Frage, inwieweit die rein pflanzliche Ernährung als Todesursache in Frage kommt. Entscheidend für den Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Tatsache, dass die Eltern trotz fehlender Nahrungsaufnahme des Kindes keinen Arzt aufgesucht hatten. "Die Obduktion hat ergeben, dass das Kind regelrecht verhungerte", sagt der Paderborner Staatsanwalt Ralf Vetter, der die Ermittlungen leitet. Unterernährung, Austrocknung und eine Lungenentzündung werden als Todesursache angegeben.

Die Mutter, eine 36-jährige gelernte Krankenschwester, hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, dass sie mit ihrem an Bronchitis erkrankten Jungen nicht ins Krankenhaus gegangen sei, weil sie befürchtete, dass er sich dort infizieren könnte. Ärzte würden auch viele Fehler machen, so ihre Erklärung dafür, dass sie ihr Kind selbst mit rein homöopathischen Mitteln behandelt habe.

Aus Gesundheitsgründen hatte sich die Familie mit dem 43 Jahre alten Vater und den beiden drei und sechs Jahre alten Jungen ganz der pflanzlichen Ernährung verschrieben. "Die Familie wollte sich ohne weltanschauliche Hintergründe einfach gesund ernähren", meint Staatsanwalt Ralf Vetter zum Hintergrund.

"Dass die familiären Verhältnisse in Ordnung sind", hatte das Kreisjugendamt bei einem Ortstermin Anfang August festgestellte, berichtet Manfred Kleine, Leiter des Kreisjugendamtes. Einer Frau war im Freibad Borgentreich aufgefallen, dass die Familie doch extrem dünn sei. Mit Hilfe des Bademeisters wurde die Veganier-Familie, die zu dem Zeitpunkt in Borgholz lebte, ausfindig gemacht. Der Mitarbeiter des sozialen Dienstes habe die Mutter mit den drei Kindern angetroffen, wobei er in seinem Befund eine "schlanken Körperstruktur" der Familie feststellte. Der damals neun Monate alte Junge befand sich bei dem Besuch auf dem Arm der Mutter.

Ein Vernachlässigung war nicht ersichtlich

"Es war nicht ersichtlich, dass hier eine Vernachlässigung vorlag", erklärt Jugendamtsleiter Manfred Kleine. Nach dem Tod des dann 16 Monate alten Jungen sei das Kreisjugendamt durch die Polizei informiert worden. Umgehend sei dann das Familiengericht in Brakel eingeschaltet worden, dass dann vom St. Josefs Hospital in Bad Driburg ein fachpsychiatrisches Gutachten erstellen ließ. Kernfrage der Untersuchung war dabei, ob man es verantworten könne, die zwei Jungen in der Familie zu belassen. Das Ergebnis wurde gestern bekannt: Es seien keinerlei Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge erforderlich.

Für Manfred Kleine bleibt nach dem Tod des Kleinkinds die Frage nach der Verantwortung: "Es tut uns wirklich leid, aber in Kenntnis der damaligen Fakten gab es keinerlei Veranlassung einzuschreiten." Dass die Eltern mit ihrem kranken Kind, das die die Nahrungsaufnahme verweigerte, keinen Arzt aufsuchten, ist für ihn unerklärlich. "Wir können den Eltern die Verantwortung nicht abnehmen", so Manfred Kleine.

Neue Westfälische, 10.07.04
http://www.nw-news.de/nw/news/owl_/_nrw/?cnt=177201



[editiert: 03.05.07, 20:41 von Admin]

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