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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 09.12.07, 23:56 Betreff: Jugendamt Traunstein: Säuglingsmord durch Misshandlung |
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Traunstein: Eigentlich liebte sie ihren Sohn Traunstein/Halfing (kd). Warum misshandelt eine Mutter ihr Kind, obwohl sie es liebt? Diese Frage spielte eine wesentliche Rolle im Fall einer 21-jährigen Frau aus Kößlarn, die die Jugendkammer Traunstein letzte Woche zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte (wir berichteten). Die psychiatrische Sachverständige, Landgerichtsärztin Dr. Irene BierWeiß, sprach in dem Prozess von "Impulstaten" einer psychisch unauffälligen Frau.
Die Angeklagte hatte 2005 ihre erstgeborene Tochter im Alter von wenigen Wochen mehrfach misshandelt. Nach der Einweisung in ein Mutter-Kind-Heim in Halfing mit ihrem Ende 2006 geborenen zweiten Kind - einem Buben, an dem sie im Gegensatz zur Tochter sehr hing - wurde die 21-Jährige auch diesem gegenüber gewalttätig. Der Bub wurde am 20. März 2007 tot und sichtlich misshandelt in seinem Bettchen gefunden.
Bier-Weiß schilderte die Lebensgeschichte der Angeklagten, und wies darauf hin, dass die Behörden ihr das erste Baby weggenommen und einer Tagespflege anvertraut hatten, nachdem es zu ersten Misshandlun-
gen des Kindes gekommen war. Die Sachverständige dazu: "Das Kind hatte sich mehr der Pflegemutter angeschlossen. Die Angeklagte blendete das Kind aus, empfand Versagen. Nach Trennung vom Kindsvater ließ sie die Rollläden herunter."
Nach der zweiten Geburt im November 2006 bildete das Jugendamt laut Bier-Weiß ein "Netz" zum Schutz des Buben: "Das empfand die Angeklagte als Kontrolle." Als sie vor die Alternative gestellt wurde, in ein Heim zu gehen oder das Kind zu verlieren, habe sie das Heim vorgezogen, aber nicht verstanden, dass ihr dort Hilfe geboten wurde: "Sie sah nur die Kontrolle." Einmal habe die junge Mutter wegen ihres Buben Hilfe von einer Schwester erbeten. Diese sei aber nicht mit zu dem Jungen gegangen. Dr. Bier-Weiß weiter: "Da lässt sie wieder die Rollläden herunter."
Aus ihrer Persönlichkeit heraus gehe die 21-Jährige grundsätzlich "bis an die Belastungsgrenze - bis nichts mehr geht, dann bricht sie zusammen. Der Hintergrund ihrer Taten liegt in ihrer Belastung und ihrer Überforderung. Sie glaubt, mir hilft eh keiner."
Vorsitzender Richter Ulrich Becker hakte nach: "Die Frau ist in einem Heim, in dem sich viele Leute um sie und das Kind kümmern. Sie ist eigentlich nur in den Nachtstunden belastet." Die Gutachterin erläuterte das Gefühl der Angeklagten: "Sie sagt, ich habe ja alles gemacht. Wenn das Kind dennoch schreit, bedeutet das, ich versorge es nicht richtig." Der Schluss des Vorsitzenden Richters: "MutterKind-Heime minimieren damit nicht die Gefährdung eines Kindes." Dr. Bier-Weiß verdeutlichte: "Die Frau wurde im Heim überschätzt. Wegen des guten Eindrucks hat man das Anamnesegespräch verschoben. Über sie selbst hat im Heim kaum jemand etwas gewusst. Es ist ein Grundproblem, zu meinen, das funktioniert schon. Man hat zu Grunde gelegt, dass Mütter etwas sagen, aber nicht, dass eine Mutter Angst hat, ihr Kind zu verlieren. Man hat das Unvermögen, sich Hilfe zu holen, nicht erkannt - bei einer Frau, die vorgibt, erwachsen zu sein." Die Hilfestellungen tagsüber seien aus Sicht der Angeklagten "ungefährlich" gewesen: "Das Problem war, nachts das schreiende Kind nicht beruhigen zu können. In diesem Spannungsfeld stopft die Angeklagte dem Kind den Mund, im wahrsten Sinn - mit einer Stoffwindel. Sie nimmt das Tuch wieder heraus, nimmt damit ihre Behandlung zurück. Das Kind sollte im Moment still sein. Sie wollte nicht, dass es stirbt. Das hat die Angeklagte glaubwürdig gesagt."
Die 21-Jährige sei normal intelligent, psychisch wie körperlich gesund. Zum Verhalten in dem Prozess betonte die Psychiaterin: "Wir haben da jemanden, der eher verstockt da sitzt und keinen Ton sagt. Sie hat
Ängste, sagt aber nichts. Sie hat sicher nie Hilfe von außen gefordert." Mit etwa 15 Jahren, nach Intensivpflege und Tod des Vaters, sei die Jugendliche "in ein Vakuum gefallen", habe ihre Erfahrungen mit niemandem teilen können. Immer wieder habe sich die Angeklagte "bar jeder Vernunft verhalten". Bei Prozessbeginn etwa habe sie mit niemand reden, einmal ihre Zelle nicht für die Verhandlung verlassen wollen. Über die Ereignisse mit den Kindern zu sprechen, das sei für die 21-Jährige schwer. Ob sie so emotionslos sei, wie sie vor Gericht gewirkt habe, wollte Vorsitzender Richter Ulrich Becker wissen. Die Antwort lautete: "Sie ist tangiert, tut sich aber schwer, das nach außen zu zeigen."
Bei der Frage der Schuldfähigkeit schied Dr. Bier-Weiß alle psychischen Krankheiten aus. Sie verwies jedoch auf neuere Untersuchungen zu "Affekttaten". Man unterscheide zwischen Affekttaten mit Vorgeschichte und "Impulstaten": "Das sind emotionale Durchbrüche - wenn ich in eine Situation gerate, aus der ich mich nicht raussehe." Impulstaten verfügten über fünf Kriterien: Eine momentan auftretende Störung der Impulskontrolle, eine generell andere Sicht der Dinge, nicht geplante plötzliche, heftige und kurze Tatabläufe, Erschütterung nach der Tat und konstellierende Faktoren wie Labilität durch Schlafentzug. Die 21-Jährige erfülle alle fünf Kriterien.
Die Landgerichtsärztin sprach von voll erhaltener Einsichtsfähigkeit: "Ihr war klar, dass man Kinder nicht auf diese Weise behandeln darf." Bei der Steuerungsfähigkeit hingegen spielten die Impulstat-Kriterien eine wichtige Rolle: "Verstandgetragenes Verhalten fällt für kurze Zeit aus." Deshalb sei eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen. Damit könnte die Steuerungsfähigkeit zu den Tatzeiten für kurze Zeit erheblich vermindert gewesen sein. Auf Reifeverzögerungen bei der 21-Jährigen deute das "momentbezogene Denken" hin - nach dem Motto "Jetzt kann ich nicht mehr, zackbumm." Die Angeklagte habe
.sich nie von den Eltern abnabeln können, habe dadurch eine "Verstümmelung" erlebt. Weitere Indizien für eine nicht ausgereifte Persönlichkeit seien ihr "trotziger Rückzug", die Angst, Hilfe anzunehmen und die divergierende Entwicklung mit "einerseits Kind, andererseits weit älter als 21 Jahre".
Zur Frage einer denkbaren Wiederholungsgefahr führte die Gutachterin aus: "Wenn sie wieder - selbst im besten Fall innerhalb einer Partnerschaft - ein Kind hat, besteht eine Riesengefahr." Die Angeklagte sei nicht krank, könne deshalb auch nicht behandelt werden. Tiefenpsychologische Hilfe sei sicher angebracht: "Sie muss lernen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss lernen zu reden. Das wird ein bis zwei Jahre dauern." http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=17252
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