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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 24.07.08, 08:02     Betreff: Jugendamt Mönchengladbach: Teenagermord (15 Jahre) Antwort mit Zitat  

Kindle Paperwhite, 15 cm (6 Zoll) ho...
Schreckliches Ende einer Teenager-Liebe
Verteidigung sieht kollektives Versagen

Grevenbroich/Mönchengladbach (ddp-nrw). Der 2. Dezember 2007 hat
das Leben im kleinen Ort Wevelinghoven bei Grevenbroich (Rhein-Kreis
Neuss) verändert. Blutige Gewalt kannten die rund 7000 Einwohner
bisher nur aus dem Fernsehen oder den benachbarten Großstädten Köln
oder Düsseldorf. Dann jedoch wurde die 15-jährige Valerie erstochen.
Das Mädchen war im Ort bekannt. Mittwochs trug sie die Wochenzeitung
aus. Die fröhliche Realschülerin kam ums Leben, weil sie sich von
ihrem Freund trennen wollte - so steht es in den Ermittlungsakten der
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Ab heute Morgen wird dem
gleichaltrigen Christoph T. der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf
heimtückischen Mord.

Vor der Polizei hat der 15-jährige Hauptschüler die Tat gestanden.
Unklar ist jedoch, was er den Jugendrichtern am Mönchengladbacher
Landgericht sagen wird. «Der Angeklagte hat seit der Tat sechs oder
sieben verschiedene Varianten zum Hergang des schreckliches
Geschehens abgegeben», sagt Anwältin Dagmar Loosen. Sie vertritt die
Eltern des toten Mädchens vor Gericht. Ihren Angaben zufolge soll der
15-Jährige zuletzt sogar behauptet haben, das Mädchen habe sich den
ersten, vermutlich schon tödlichen Messerstich selbst versetzt. «Eine
völlig absurde Geschichte», so Anwältin Loosen.

Können Computerspiele zu Mord animieren?
Daran mag offenbar selbst Verteidiger Lutz Bartsch nicht glauben.
Er hält es für möglich, dass der Junge im Zustand verminderter
Schuldfähigkeit gehandelt hat. Computerspiele könnten ihn zu der Tat
animiert haben. Monatelang habe er täglich stundenlang vor dem PC
gesessen und Ballerspiele gespielt. «Vielleicht hat er dort gelernt,
wie man zielgerichtet einen Menschen umbringt.»

Laut den Ermittlungen war er bei der Tötung von Valerie
zielgerichtet vorgegangen. Nach einem Streit auf einer Party am Abend
vor der Tat hatten sich die beiden Jugendlichen im Keller des Hauses
seiner Eltern getroffen. Es sollte eine Aussprache geben, die
15-Jährige hatte Trennungsabsichten. «Hier hat er Valerie gesagt, er
habe eine Überraschung für sie», so Anwältin Dagmar Lossen. «Er hat
ihr die Augen verbunden, sie sollte sich auf den Rücken legen.»
Anschließend habe er dem völlig arg- und wehrlosen Mädchen ein Messer
in den Bauch gerammt. Insgesamt soll er knapp ein halbes Dutzend Mal
zugestochen haben, Valerie hatte keine Chance.

Niemand hat etwas unternommen
Für Verteidiger Bartsch ist die Tat auch eine Folge eines
kollektiven Versagens. «Eltern, Jugendamt und auch die Schule - alle
haben ihren Teil dazu beigetragen.» Christoph T. sei monatelang nicht
mehr zum Unterricht gegangen, die Mutter und der Stiefvater hätten
genauso wenig unternommen wie das Jugendamt. Lehrer und Schuldirektor
des 15-Jährigen sollen nun auch vor Gericht als Zeugen aussagen.

Die Eltern von Valerie wollen von den merkwürdigen Verhältnissen
rund um den Freund ihrer Tochter nichts gewusst haben. «Zu ihnen war
er nett, ein freundlicher Junge», sagt Anwältin Loosen. «Niemand
wusste, dass er der Polizei bekannt war und die Schule geschwänzt
hat.» Zehn Jahre Jugendstrafe und damit die Höchststrafe sei das Ziel
der Nebenklage. Verteidiger Bartsch dagegen hofft auf ein mildes
Urteil. «Irgendwo zwischen vier und zehn Jahren wird die Strafe
liegen», so der Anwalt.

Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Da
der Junge zur Tatzeit erst 15 Jahre alt war, findet das Verfahren
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil soll am 11.
August verkündet werden.

22.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=89289
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