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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 24.07.08, 08:02 Betreff: Jugendamt Mönchengladbach: Teenagermord (15 Jahre) |
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Schreckliches Ende einer Teenager-Liebe Verteidigung sieht kollektives Versagen
Grevenbroich/Mönchengladbach (ddp-nrw). Der 2. Dezember 2007 hat das Leben im kleinen Ort Wevelinghoven bei Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss) verändert. Blutige Gewalt kannten die rund 7000 Einwohner bisher nur aus dem Fernsehen oder den benachbarten Großstädten Köln oder Düsseldorf. Dann jedoch wurde die 15-jährige Valerie erstochen. Das Mädchen war im Ort bekannt. Mittwochs trug sie die Wochenzeitung aus. Die fröhliche Realschülerin kam ums Leben, weil sie sich von ihrem Freund trennen wollte - so steht es in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Ab heute Morgen wird dem gleichaltrigen Christoph T. der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord.
Vor der Polizei hat der 15-jährige Hauptschüler die Tat gestanden. Unklar ist jedoch, was er den Jugendrichtern am Mönchengladbacher Landgericht sagen wird. «Der Angeklagte hat seit der Tat sechs oder sieben verschiedene Varianten zum Hergang des schreckliches Geschehens abgegeben», sagt Anwältin Dagmar Loosen. Sie vertritt die Eltern des toten Mädchens vor Gericht. Ihren Angaben zufolge soll der 15-Jährige zuletzt sogar behauptet haben, das Mädchen habe sich den ersten, vermutlich schon tödlichen Messerstich selbst versetzt. «Eine völlig absurde Geschichte», so Anwältin Loosen.
Können Computerspiele zu Mord animieren? Daran mag offenbar selbst Verteidiger Lutz Bartsch nicht glauben. Er hält es für möglich, dass der Junge im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Computerspiele könnten ihn zu der Tat animiert haben. Monatelang habe er täglich stundenlang vor dem PC gesessen und Ballerspiele gespielt. «Vielleicht hat er dort gelernt, wie man zielgerichtet einen Menschen umbringt.»
Laut den Ermittlungen war er bei der Tötung von Valerie zielgerichtet vorgegangen. Nach einem Streit auf einer Party am Abend vor der Tat hatten sich die beiden Jugendlichen im Keller des Hauses seiner Eltern getroffen. Es sollte eine Aussprache geben, die 15-Jährige hatte Trennungsabsichten. «Hier hat er Valerie gesagt, er habe eine Überraschung für sie», so Anwältin Dagmar Lossen. «Er hat ihr die Augen verbunden, sie sollte sich auf den Rücken legen.» Anschließend habe er dem völlig arg- und wehrlosen Mädchen ein Messer in den Bauch gerammt. Insgesamt soll er knapp ein halbes Dutzend Mal zugestochen haben, Valerie hatte keine Chance.
Niemand hat etwas unternommen Für Verteidiger Bartsch ist die Tat auch eine Folge eines kollektiven Versagens. «Eltern, Jugendamt und auch die Schule - alle haben ihren Teil dazu beigetragen.» Christoph T. sei monatelang nicht mehr zum Unterricht gegangen, die Mutter und der Stiefvater hätten genauso wenig unternommen wie das Jugendamt. Lehrer und Schuldirektor des 15-Jährigen sollen nun auch vor Gericht als Zeugen aussagen.
Die Eltern von Valerie wollen von den merkwürdigen Verhältnissen rund um den Freund ihrer Tochter nichts gewusst haben. «Zu ihnen war er nett, ein freundlicher Junge», sagt Anwältin Loosen. «Niemand wusste, dass er der Polizei bekannt war und die Schule geschwänzt hat.» Zehn Jahre Jugendstrafe und damit die Höchststrafe sei das Ziel der Nebenklage. Verteidiger Bartsch dagegen hofft auf ein mildes Urteil. «Irgendwo zwischen vier und zehn Jahren wird die Strafe liegen», so der Anwalt.
Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Da der Junge zur Tatzeit erst 15 Jahre alt war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil soll am 11. August verkündet werden.
22.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=89289
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