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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 10.08.08, 07:40 Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Reinickendorf: Baby - häuslische Gewalt |
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Vater soll eigenes Kind umgebracht haben
Berlin (ddp-bln). Wegen Tötung seiner sieben Monate alten Tochter muss sich ab heute Morgen ein 42-jähriger Mann vor dem Berliner Landgericht verantworten. Ihm wird Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen. Der Franzose soll im Februar beim Besuch seiner Lebensgefährtin in einer Reinickendorfer Mutter-Kind-Einrichtung den Säugling durch massive Gewalt getötet haben.
Laut Anklage war der Mann bei einem Streit mit der Kindesmutter ausgerastet. Er habe das Baby gegen Wand, Schrank und Waschmaschine geschlagen und dann mit voller Wucht auf den gefliesten Badezimmerboden geworfen. Das Kind starb an den Folgen schwerster Schädelverletzungen. Beim Versuch, den aufgebrachten Vater von der Tat abzuhalten, sollen auch die 31-jährige Kindesmutter sowie eine Betreuerin und der Heimleiter geschlagen und verletzt worden sein. Der 42-Jährige wurde festgenommen. Bislang äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen.
Nach Angaben eines Justizsprechers ist der gelernte Koch psychisch krank und daher seit Jahren erwerbsunfähig. Nach der Tat habe er versucht, sich das Leben zu nehmen. Dem Sprecher zufolge hatten sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin bei einer Therapie kennengelernt. Aufgrund von Beziehungs- aber auch eigenen Problemen sei die Mutter nach der Geburt des Mädchens in die betreute Einrichtung gezogen. Der Vater habe aber ein Besuchsrecht gehabt. Er sei in dem Heim erschienen, um seine Tochter übers Wochenende abzuholen. Für das Verfahren sind mehrere Termine bis Anfang September eingeplant.
08.08.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89654
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