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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 24.01.09, 01:23     Betreff: Re: Jugendamt Hamburg: Ehrenmord an deutsch-afghanischem Mädchen Morsal Antwort mit Zitat  

ALPINA Ski &
* 23.01.2009, 17:44 Uhr

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Mordfall Morsal O.
Bruder angeblich vermindert schuldfähig
Mordfall Morsal O.: Bruder angeblich vermindert schuldfähig
© Fabian Bimmer-Pool/Getty Images
Schweigt vor Gericht: Der Bruder der getöteten 16-jährigen Morsal O.

Erleichterung auf der Anklagebank: Der Bruder der ermordeten Deutsch-Afghanin Morsal O. ist nach Ansicht einer Gerichtsgutachterin nicht voll schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders, sie will die Gutachterin sogar vom Prozess ausschließen.

Der wegen Mordes an seiner Schwester Morsal angeklagte 24 Jahre alte Deutsch-Afghane aus Hamburg ist nach Ansicht einer Gutachterin psychisch gestört und beging die Tat während einer emotionalen Krise im Affekt. "Früher hätte man solche Leute Psychopathen genannt", sagte die Psychiaterin am Freitag vor dem Landgericht Hamburg. Sie halte den Angeklagten für vermindert schuldfähig. Dieser reagiere auf kleinste Kränkungen mit Gewalt. Auch das Verbrechen an seiner Schwester sei vor diesem Hintergrund zu verstehen, sagte die Expertin. Ihrer Meinung nach sei es "keine gezielte Tötung" gewesen.
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Der 24-Jährige muss sich unter anderem wegen Mordes verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er seine 16 Jahre alte Schwester am 15. Mai 2008 auf einem Parkplatz in Hamburg-St. Georg in eine Falle gelockt und erstochen, weil er ihren Lebensstil ablehnte. Schon in den Jahren und Monaten davor soll er sie geschlagen haben. Das Verbrechen sorgte bundesweit für Entsetzen. Der Bruder war am Tag nach der Tat festgenommen worden. Vor Gericht schwieg er bislang. Er hatte den Angriff aber bei der Polizei gestanden. Nach Meinung seiner Anwälte handelte der Angeklagte ungeplant und war nicht voll steuerungsfähig.

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Gestörtes narzisstisches Gefüge
Der 24-Jährige sei ein "explosiver Charakter", der sich vor allem unter Alkoholeinfluss kaum mehr unter Kontrolle habe, sagte die 64 Jahre alte Gutachterin. Dies zeigten seine vielen Vorstrafen wegen Gewaltdelikten, und dies sei offensichtlich auch für den Tatablauf entscheidend. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe zunächst nur mit Morsal reden wollen. Zugestochen habe er, nachdem sie sich dabei jede Einmischung verbeten habe. In diesem Moment sei das ohnehin gestörte "narzisstische Gefüge" des Beschuldigten zusammengebrochen, erläuterte die Expertin. Kulturelle Wertvorstellungen spielten bei der Tat ihrer Meinung nach dagegen höchstens indirekt eine Rolle.

Die Verteidiger des 24-Jährigen äußerten sich nach der Aussage der Gutachterin zufrieden. "Ich gehe davon aus, dass nach diesem Gutachten keine Verurteilung wegen Mordes erfolgt", sagte Thomas Bliwier, einer seiner beiden Anwälte. Die Staatsanwaltschaft hält die Gutachterin dagegen für befangen. Bereits in einer früheren Sitzung hatte der Vertreter der Anklagebehörde beantragt, sie aus dem Prozess auszuschließen. Darüber wollte das Gericht erst nach deren Aussage entscheiden. Am kommenden Dienstag, dem nächsten Verhandlungstag, erhalten Verteidigung und Anklage zunächst Gelegenheit zu Nachfragen.

DPA



Artikel vom 23. Januar 2009
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