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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 02.10.08, 08:08 Betreff: Re: Eva Herman |
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Eva Herman
Gericht zweifelt NS-Verherrlichung an
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Ein Gericht bescheinigt Eva Herman, die Nazis nicht verherrlicht zu haben © Oliver Lang/DDP Ein Gericht bescheinigt Eva Herman, die Nazis nicht verherrlicht zu haben
Die Chancen der früheren "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman sind gestiegen, erfolgreich gegen ihre Kündigung durch den NDR vorzugehen. Das Landgericht Hamburg attestierte ihr, die Nationalsozialisten nicht verherrlicht zu haben. Der wichtigste Kündigungsgrund wäre damit hinfällig.
Im Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die Position der Klägerin gestärkt. Im Berufungsverfahren der früheren TV-Moderatorin gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen." FotostreckenIconZitate einer Weltverbesserin
Der Richter machte deutlich, dass ein Verfahren langwierig und kompliziert sei, Herman aber durchaus Aussicht auf Erfolg habe. Zum einen könne die Kammer anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Zum anderen könnte sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass die Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien. In der Folge verständigten sich Herman, die persönlich anwesend war, und der NDR auf weitere außergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für Ende November an. Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen können, soll in die Beweisaufnahme gegangen werden. Mehr zum Thema Frauenbild: Katholiken beklatschen Eva Herman Nach Rauswurf: Herman kritisiert "gleichgeschaltete Presse" Nach NDR-Entlassung: Tietjen distanziert sich von Herman Herman wollte sich nicht zu dem Verfahren und ihren Plänen äußern. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als "Tagesschau"-Sprecherin tätig zu werden. Im vergangenen Jahr war Herman wegen umstrittener Äußerungen bei der Vorstellung ihres Buches in die Schlagzeilen geraten. Der NDR, für den sie zuvor 20 Jahre lang gearbeitet und neben der "Tagesschau" auch die Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderiert hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage hatte das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung abgelehnt, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei lediglich freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin legte sie Berufung ein. (Az.3 Sa 58/08) AP http://www.stern.de/politik/panorama/%3aEva-Herman-Gericht-NS-Verherrlichung/640927.html
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