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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 20.01.09, 20:41     Betreff: azi-Kinderraub in Polen Antwort mit Zitat  

MARC HILLEL/CLARISSA HENRY (1975): LEBENSBORN E.V. IM NAMEN DER RASSE. Mit 49 Dokumentarfotos, WIEN/HAMBURG: ZSOLNAY VERLAG

ERSTER TEIL
Die Waisen der Schmach 7
1 Die Ermittlungen 9
2 "Rasse- und Siedlungshauptamt" 24
3 Der Dienst am Führer 39
4 Die Anfänge des Lebensborns 59
5 Der Alltag in den Lebensborn-Heimen
6 Die Finanzierung der Heime 88
7 Zuchtstätten oder Entbindungsheime? 113
8 Lebensborn 126
9 Die "süßen blonden Schwestern" 144
10 Die Tränen des Reichsführers-SS 156
11 Mit Schwert und Wiege 170
12 Mischlinge guter Rasse 139
ZWEITER TEIL
Die Waisen des Hasses 219
13 "Todesborn" 221
14 Raub 231
15 Wertvoll oder nicht wertvoll? 242
16 Die vergessenen Züge 264
17 Die nordischen Menschen von Lidice 280
DRITTER TEIL
Dreißig Jahre später 297
18 Der Zusammenbruch 299
19 Waisen des Hasses 309
20 Offene Wunden 336
Nachwort 347
Bibliographie 349

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"Todesborn"

Alles gute Blut auf der Welt, alles germanische Blut, was nicht auf deutscher Seite ist, kann einmal unser Verderben sein. Es ist deswegen jeder Germane mit bestem Blut, den wir nach Deutschland holen und zu einem deutschbewußten Germanen machen, ein Kämpfer für uns, und auf der anderen Seite ist einer weniger. Ich habe wirklich die Absicht, germanisches Blut in der ganzen Welt zu holen, zu rauben und zu stehlen, wo ich kann ...
(Heinrich Himmler, Rede vom 8. November 1938 im Führerheim der SS-Standarte "Deutschland")

Der Nationalsozialismus hatte das Wort "Lebensborn" geschaffen. Liest man aber die Dokumente, die auf die Germanisierung der besetzten Gebiete in Osteuropa Bezug nehmen, so könnte einem ein anderer Neologismus - nämlich "Todesborn" - passender scheinen. Dies gilt besonders für Polen, dessen vier westliche Provinzen durch einen Führerbeschluß vom 8. Oktober 1939 für deutsch erklärt und dem von Reichsrechtsführer Hans Frank geleiteten Generalgouvernement unterstellt wurden.
Der Entwicklungsprozeß der "Germanisierung" ist am besten aus einer chronologischen Darstellung zu ersehen:
Am 15. März 1940 beendet Himmler eine Rede vor den Leitern der Konzentrationslager mit den Worten: "Dann verschwinden alle Polen aus der Welt."
Am 15. August 1940 ergeht ein sechsseitiges, streng geheimes Memorandum an den Führer, das den Titel trägt: "Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten."

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Seinen Vertrauten erklärt Himmler kurz darauf, der Führer habe seinen Bericht gelesen und als gut und richtig beurteilt. Ferner habe er ausdrücklich angeordnet, nur einige wenige Kopien anzufertigen, damit der streng geheime Charakter gewahrt bleibe. Der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamts sowie die Verantwortlichen des "Lebensborn e. V." gehören zu den wenigen Privilegierten, denen dieser Text zugeht.
Einleitend spricht Himmler von den verschiedenen "Völkerschaften" im Osten, wie Ukrainer, Weißrussen, Goralen, Lemken und Kaschuben, die neben den Polen und Juden "anzuerkennen und zu pflegen" sind. "Wenn sonst noch irgendwo Volkssplitter zu finden sind, auch diese." Damit meint er aber nicht eine Einigung der Bevölkerung des Ostens, sondern vielmehr eine Zersplitterung und Zergliederung, damit sich dort nicht plötzlich Nationalbewußtsein und nationale Kultur entwickeln. Daher gilt es, "sie in unzählige kleine Splitter und Partikel aufzulösen". Die Angehörigen dieser kleinen Völkerschaften könnten als Polizeibeamte und Bürgermeister verwendet werden. "Eine Zusammenfassung nach oben darf es nicht geben, denn nur dadurch, daß wir diesen ganzen Völkerbrei des Generalgouvernements von fünfzehn Millionen und die acht Millionen der Ostprovinzen auflösen, wird es uns möglich sein, die rassische Siebung durchzuführen, die das Fundament in unseren Erwägungen sein muß, die rassisch Wertvollen aus diesem Brei herauszufischen, nach Deutschland zu tun, um sie dort zu assimilieren."
Nach einer kurzen Bemerkung zur Ausrottung der Kaschuben fährt Himmler fort:
Den Begriff der Juden hoffe ich durch die Möglichkeit einer groß
Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie
völlig auslöschen zu sehen. Es muß in einer etwas längeren Zeit
auch möglich sein, in unserem Gebiet die Volksbegriffe der Ukrainer,
Goralen und Lemken verschwinden zu lassen. Dasselbe, was für diese
Splittervölker gesagt ist, gilt in dem entsprechend größeren Rahmen
für die Polen.
Eine grundsätzliche Frage bei der Lösung aller dieser Probleme ist die Schulfrage und damit die Frage der Sichtung und Siebung der

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Jugend. Für die nichtdeutsche Bevölkerung des Ostens darf es keine höhere Schule geben als die vierklassige Volksschule. Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: Einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen gehorsam zu sein und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich.
Außer dieser Schule darf es im Osten überhaupt keine Schulen geben. Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als später auch an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den höheren SS- und Polizeiführern stellen. Der Antrag wird in erster Linie danach entschieden, ob das Kind rassisch tadellos und unseren Bedingungen entsprechend ist. Erkennen wir ein solches Kind als unser Blut an, so wird den Eltern eröffnet, daß das Kind auf eine Schule nach Deutschland kommt und für Dauer in Deutschland bleibt.
So grausam und tragisch jeder einzelne Fall sein mag, so ist diese Methode, wenn man die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich ablehnt, doch die mildeste und beste.
Die Eltern dieser Kinder guten Blutes werden vor die Wahl gestellt, entweder das Kind herzugeben - sie werden dann wahrscheinlich keine weiteren Kinder mehr erzeugen, so daß die Gefahr, daß dieses Untermenschenvolk des Ostens durch solche Menschen guten Blutes eine für uns gefährliche, ja ebenbürtige Führerschicht erhält, erlischt - oder die Eltern verpflichten sich, nach Deutschland zu gehen und dort loyale Staatsbürger zu werden.
Abgesehen von der Prüfung der Gesuche, die die Eltern um eine bessere Schulbildung stellen, erfolgt jährlich insgesamt bei allen Sechs- bis Zehnjährigen eine Siebung aller Kinder des Generalgouvernements nach blutlich Wertvollen und Nichtwertvollen. Die als wertvoll Ausgesiebten werden in der gleichen Weise behandelt wie die Kinder, die auf Grund des genehmigten Gesuches ihrer Eltern zugelassen wurden.
Als gefühls- und verstandesmäßig selbstverständlich erachte ich es, daß die Kinder und die Eltern in dem Augenblick, wo sie nach Deutschland kommen, in den Schulen und im Leben nicht wie Aussätzige behandelt werden, sondern nach Änderung ihres Namens in das deutsche Leben - bei aller Aufmerksamkeit und Wachsamkeit, die man ihnen widmen muß - vertrauensvoll eingebaut werden. Es darf nicht so sein, daß die Kinder sich wie ausgestoßen fühlen, denn wir glauben doch an dieses unser eigenes Blut, das durch die Irrtümer deutscher Geschichte in eine fremde Nationalität hineingeflossen ist, und sind überzeugt, daß unsere Weltanschauung und unsere Ideale in

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der rassisch gleichen Seele dieser Kinder Widerhall finden werden. Hier muß aber dann vor allem von den Lehrern und von den Führern der HJ ein ganzer Strich gezogen werden, und es darf niemals wie in der Vergangenheit bei den Elsaß-Lothringern der Fehler gemacht werden, daß man einesteils die Menschen als Deutsche gewinnen will und sie anderenteils bei jeder Gelegenheit durch Mißtrauen und Beschimpfung in ihrem menschlichen Wert, Stolz und Ehrgefühl kränkt und abstößt. Beschimpfungen wie "Polacke" oder "Ukrainer" oder ähnliches müssen unmöglich sein.
Die Erziehung hat in einer Vorschule zu erfolgen, nach deren vier Klassen man dann entscheiden kann, ob man die Kinder weiter in die deutsche Volksschule gehen läßt oder ob man sie einer nationalpolitischen Erziehungsanstalt zuführt.
Die Bevölkerung des Generalgouvernements setzt sich dann zwangsläufig nach einer konsequenten Durchführung dieser Maßnahmen im Laufe der nächsten zehn Jahre aus einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung, die noch durch abgeschobene Bevölkerung der Ostprovinzen sowie all der Teile des deutschen Reiches, die dieselbe rassische und menschliche Art haben (Teile, z. B. der Sorben und Wenden), zusammen.
Diese Bevölkerung wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßen, Steinbrüche, Bauten) stellen; sie wird selbst dabei mehr zu essen und zu leben haben als unter der polnischen Herrschaft und bei eigener Kulturlosigkeit unter der strengen, konsequenten und gerechten Leitung des deutschen Volkes berufen sein, an dessen ewigen Kulturtaten und Bauwerken mitzuarbeiten und diese, was die Menge der groben Arbeit anlangt, erst ermöglichen.
15. August 1940 H. Himmler
Am 14. Juni 1941 ergeht folgendes Rundschreiben Himmlers:
  1. Ich halte es für richtig, wenn besonders gutrassige kleine Kinder polnischer Familien zusammengeholt und von uns in besonderen, nicht zu großen Kinderhorten und Kinderheimen erzogen würden. Das Wegholen der Kinder müßte mit gesundheitlicher Gefährdung begründet werden.
  2. Kinder, die nicht einschlagen, sind den Eltern zurückzugeben.
  3. Ich rate, zunächst einmal nur mit zwei oder drei solchen Einrichtungen zu beginnen, um Erfahrungen zu sammeln.
  4. Von den Kindern, die sich als einigermaßen gut herausstellen, wäre

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nach einem halben Jahr Ahnentafel und Abstammung einzuholen. Nach insgesamt einem Jahr ist daran zu denken, solche Kinder als Erziehungskinder in kinderlose gutrassige Familien zu geben. 5. Als Leiter und Leiterinnen für solche Institutionen dürfen nur die besten und rassisch klarsehenden Kräfte genommen werden.
Heil Hitler!
gez. H. Himmler
Streng geheime Anordnung Nr. 67/1 (Winter 1941), gezeichnet von Ulrich Greifelt, SS-Gruppenführer und Chef des Staatshauptamtes SS und SD in Polen:
Vorgang: Eindeutschung von Kindern aus polnischen Familien und aus ehedem polnischen Waisenhäusern.
In ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern befindet sich eine große Anzahl Kinder, die auf Grund ihres rassischen Erscheinungsbildes als Kinder nordischer Eltern angesehen werden müssen ...
Damit die Eltern, deren rassisches Erscheinungsbild auf nordische Eltern schließen läßt, dem Deutschtum wieder zugeführt werden können, ist es nötig, daß die in ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern befindlichen Waisenkinder einem rassischen und psychologischen Ausleseverfahren unterzogen werden. Die als wertvolle Blutsträger für das Deutschtum erkannten Kinder sollen eingedeutscht werden.
Die auf Grund des rassischen und psychologischen Ausleseverfahrens als eindeutschungsfähig bezeichneten Kinder werden deshalb im Alter von sechs bis zwölf Jahren in Heimschulen und im Alter von zwei bis sechs Jahren in vom Lebensborn e. V. nachzuweisenden Familien untergebracht.
Zur Durchführung dieser Aktion ordne ich deshalb im Einvernehmen mit den beteiligten Dienststellen an:

I.

l. Die Jugendämter des Reichsgaues Wartheland erfassen die in ehedem polnischen Waisenhäusern und bei polnischen Pflegeeltern lebenden Kinder und melden diese dem Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung).
2. Der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) meldet dem Rasse- und Siedlungshauptamt-SS, Außenstelle Litzmannstadt, die erfaßten Kinder.
3 Zur Feststellung der Eindeutschungsfähigkeit werden die Kinder von der Außenstelle des Rasse- und Siedlungshauptamts-SS, Litzmannstadt, rassisch überprüft.

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4. Die vom Rasse- und Siedlungshauptamt-SS rassisch überprüften und als eindeutschungsfähig bezeichneten Kinder sind von den staatlichen Gesundheitsämtern genau auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen (Anlegen eines Gesundheitsbogens für jedes Kind, Erstellung der Wassermannprobe, eines Röntgenbildes, der Tuberkulinprobe; gründliche Entlausung der Kinder etc.).
5. Die Überprüfungsergebnisse der auf Grund der bisherigen Ausleseverfahren als eindeutschungsfähig erkannten Kinder sind dem Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) zu übermitteln.
6. Der Reichsstatthalter (Gauselbstverwaltung) in Posen überführt die ihm benannten Kinder in das Gaukinderheim in Brockau (Kreis Gostingen).
7. In dem Gaukinderheim in Brockau werden die Kinder von Frau Professor Dr. Hildegard Hetzer (NSDAP, Reichsleitung Hauptamt für Volkswohlfahrt) psychologisch überprüft. Weiter wird hier über jedes Kind von dem Leiter des Gaukinderheimes (unter Hinzuziehung des Pflegepersonals) eine charakterologische Beurteilung abgegeben. Die Kinder verbleiben etwa sechs Wochen in Brockau.
8. Nach Abschluß der Überprüfung in Brockau übergibt der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland (Gauselbstverwaltung) meinem Beauftragten in Posen die Untersuchungsergebnisse der in dem Gaukinderheim befindlichen Kinder.
9. Auf Grund aller vorliegenden Überprüfungsunterlagen entscheidet der Reichsstatthalter des Reichsgaues Wartheland, Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, welches Kind dem Eindeutschungsverfahren unterzogen werden soll. In irgendwelchen Zweifelsfällen bitte ich meinen Beauftragten in Posen, sich mit den beiden Abnahmestellen der Kinder (Lebens-) born e. V. und dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen) in Verbindung zu setzen.

II.

  1. Mein Beauftragter meldet die als eindeutschungsfähig erkannten Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren dem Lebensborn e.V. Der Lebensborn e. V. überführt die Kinder zunächst in ein ihm gehörendes Kinderheim. Von dort aus vermittelt der Lebensborn e. V. die Kinder in kinderlose Familien von SS-Angehörigen| mit dem Ziele einer späteren Adoption. Die Vormundschaft für die in das Kinderheim des Lebensborn e. V. kommenden Kinder übernimmt der Lebensborn e. V.
  2. Alle als eindeutschungsfähig erkannten Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren meldet mein Beauftragter in Posen dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen.

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Der Inspekteur der Deutschen Heimschulen bringt diese Kinder in besonderen, auf die Belange der Kinder ausgerichteten Heimschulen unter.
Kinder, die mit positivem Ergebnis die Heimschulen verlassen, sind in ländlichen Pflegestellen des Altreiches unterzubringen.
3. Auch vor der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sind diese Kinder wie reichsdeutsche Kinder zu behandeln.
4. Zunächst werden alle Kinder, die sich in ehedem polnischen Waisenhäusern befinden, durchschleust und untergebracht. Nach Abschluß dieser Aktion werden die Kinder, die bei polnischen Pflegeeltern leben, überprüft. Um jede Beunruhigung der polnischen Pflegeeltern zu vermeiden, ist bei dieser Überprüfung den polnischen Pflegeeltern gegenüber tunlichst zum Ausdruck zu bringen, daß die Kinder auf Schulfreiplätzen bzw. in Erholungsheimen untergebracht wurden.

III.

  1. Dem Lebensborn e. V. und dem Inspekteur der Deutschen Heimschulen stehen auf Grund der bisher geleisteten Vorarbeiten erstmalig zum 1. April 1942 Kinder zum Abruf zur Verfügung.
  2. Den Lebensborn e. V. und den Inspekteur der Deutschen Heimschulen bitte ich, mir halbjährlich (erstmalig am 1. September 1942) über die Einweisung und die Führung der von ihnen betreuten Kinder zusammenfassend zu berichten.
  3. Es ist besonders darauf zu achten, daß der Ausdruck "eindeutschungsfähige Polenkinder" nicht zum Schaden der Kinder in die Öffentlichkeit gelangt. Die Kinder sind vielmehr als deutsche Waisenkinder aus den wiedergewonnenen Ostgebieten zu bezeichnen .. .*.
Ein weiteres Dokument vom 17. September 1942:
An die
Höheren SS- und Polizeiführer
SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen
und die
Leiter der Außenstellen
Im Einvernehmen mit dem Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums und Lebensborn ist das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS zuständig für die Verdeutschung der

1 Ebner und Sollmann verneinten später die Kenntnis dieser Anordnung Nr. 67/1.

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Namen (Vor- und Familiennamen) der eindeutschungsfähigen elternlosen Kinder. Mit der Durchführung der Verdeutschung werden die SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen bzw. die Leiter der Außenstellen beauftragt, die gleichzeitig die rassische Auslese durchführen. Die Verdeutschung ist so vorzunehmen, daß die neuen Namen sich möglichst dem Stamm und Klang der bisherigen Namen anpassen. Wenn eine Verdeutschung der bisherigen Namen nicht möglich ist, sind neue deutsche Namen zu geben. Es sind dann allgemein-gebräuchliche deutsche Namen (selbstverständlich nicht konfessioneller Richtung!) auszuwählen; von der Verwendung betont nordischer Namen ist Abstand zu nehmen. Die Kinder sind bereits mit den verdeutschen Namen in die Heime bzw. dem Lebensborn und den Heimschulen zu überstellen.
Am 30. Juni 1942 ergeht folgendes Schreiben des RFSS an SS-Obergruppenführer Friedrich-Wilhelm Krüger, HSSPF (Höherer SS- und Polizeiführer) Ost (Krakau):
... Der Geschlechtsverkehr eines Angehörigen der SS oder Polizei mit einer Polin wird grundsätzlich als militärischer Ungehorsam gerichtlich bestraft...
Eine disziplinäre Bestrafung gestatte ich nur in ganz besonderen Ausnahmefällen. Ich denke hierbei z. B. an den Fall, daß ein noch sehr junger Volksdeutscher, der in Polen aufgewachsen ist und es infolge erst ganz kurzer Zugehörigkeit zur SS oder Polizei noch nicht gelernt hat, den nötigen Abstand zur polnischen Bevölkerung zu halten, bei Gelegenheit mit einer Polin geschlechtlich verkehrt.
... Ich wünsche unter keinen Umständen, daß eine Lockerung der Auffassungen über das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Polinnen| eintritt...
Ich verkenne die Schwierigkeiten nicht, die in geschlechtlicher Hinsicht für die Männer der SS und Polizei im Generalgouvernement bestehen. Deswegen will ich auch gegen einen Verkehr in Bordellen oder mit unter behördlicher und ärztlicher Kontrolle stehenden Sittendirnen nichts einwenden, da hierbei weder eine Zeugung noch irgendwelche innere Bindungen zu erwarten sind ...
Die Truppe in Ihrem Befehlsbereich ist nochmals eindrücklichst über das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Frauen einer andersrassigen Bevölkerung zu belehren1.

1 Zitiere nach Heiber, a. a. O., S. 125 f. (gekürzt). Im April 1941 - also ein Jahr vorher - hatte der SS- und Polizeichef von Posen, Gruppenführer l

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Am 22. Juli 1942 erklärte Hitler in einem seiner Tischgespräche:
Wenn tatsächlich ein derartiger Idiot versuchen sollte, ein derartiges Gebot in den besetzten Ostgebieten in die Praxis umzusetzen, würde er ihn persönlich zusammenschießen. Bei dem Kinderreichtum der einheimischen Bevölkerung könne es uns doch nur recht sein, wenn die Mädchen und Frauen hier soviel wie möglich abtreiben.
Man müsse daher einen schwungvollen Handel mit Verhütungsmitteln in den Ostgebieten geradezu fördern, da wir an einer Vermehrung der nichtdeutschen Bevölkerung nicht das geringste Interesse haben könnten'.
Als treuer Gefolgsmann des Führers, der ihn persönlich beauftragt hatte, den Osten von Schädlingen zu säubern, erläßt Himmler stets von neuem sorgfältig ausgearbeitete Richtlinien für seine Rassespezialisten, in denen es im wesentlichen darum geht,
  • die Frauen und Mädchen der annektierten Ostgebiete zur Abtreibung zu ermutigen und gleichzeitig einen schwungvollen Handel mit Verhütungsmitteln zu treiben,
  • diesen Völkerschaften jegliche ärztliche Betreuung zu verweigern (Impfung, chirurgische Eingriffe etc.),
  • eine intensive Propaganda zu treiben, um diesen Leuten endlich beizubringen: daß Kinderreichtum schädlich ist; daß jede Geburt das Leben der Frau in Gefahr bringt; daß die Abtreibung gesundheitsfördernd und daher empfehlenswert ist und außerdem wissenschaftlich überwacht werde; daß es wünschenswert wäre, daß Frauen sich freiwillig sterilisieren ließen,
  • ferner die Kindersterblichkeit nicht zu bekämpfen, keine neuen Kinderheime mehr einzurichten und den Kindern, die
Koppe, eine ähnliche Anordnung erlassen, in der intime Beziehungen zu Polinnen ebenfalls als Ehrlosigkeit und Schande für das deutsche Blut gebrandmarkt werden.
1 Henry Picker (Hrsg.), Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941 bis 1942, Bonn 1951, zitiert von Josef Ackermann, Himmler als Ideologe, Göttingen 1970.

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trotzdem noch nicht "ausgemerzt" sind, eine aufs Notdürftigste beschränkte Erziehung angedeihen zu lassen.
Den in Bad Schachen versammelten Generälen erklärt Himmler am 14. Oktober 1943:
Es ist klar, daß es in diesem Gemisch von Völkern immer wieder einige rassisch sehr gute Typen geben wird. Hier haben wir, glaube ich, die Aufgabe, deren Kinder zu uns zu nehmen, und wenn wir sie rauben oder stehlen müßten. Das mag unser europäisches Empfinden seltsam berühren, und mancher wird mir sagen: "Wie können Sie so grausam sein, einer Mutter ihr Kind wegnehmen zu wollen?" Darauf darf ich die Antwort geben: "Wie können Sie so grausam sein, daß Sie einen genialen künftigen Feind auf der anderen Seite lassen wollen, der dann Ihren Sohn und Ihre Enkel umbringt?"
Am 14. Januar 1944 erklärte der Generalgouverneur von Rest-Polen, Hans Frank, in Krakau: "Wenn wir den Krieg erst gewonnen haben, dann kann man aus all diesen Polen, Ukrainern oder was sonst noch so hier herumläuft, meinetwegen Hackfleisch machen oder was einem sonst noch so einfällt."
Gewisse deutsche Kommandierende hatten die Angewohnheit, die Liste der zum Tode verurteilten "Feinde des Reiches" öffentlich auszuhängen, wozu Hans Frank zu bemerken wußte: "In Prag waren zum Beispiel große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, daß heute sieben Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir, wenn ich für je sieben erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens nicht ausreichen, das Papier herzustellen für solche Plakate." Diesen Ausspruch veröffentlichte der Völkische Beobachter am 6. Februar 1940.


Raub

Das Gesamtziel ist für mich seit den elf Jahren, seit ich Reichsführer-SS bin, immer unverrückbar dasselbe gewesen: einen Orden guten Blutes zu schaffen, der Deutschland dienen kann, der unverrückbar und ohne sich zu schonen sich einsetzen kann; einen Orden zu schaffen, der diesen Gedanken des nordischen Blutes so verbreitet, daß wir alles nordische Blut der Welt an uns heranziehen. Unseren Gegnern das Blut wegnehmen, es uns einfügen. Wir müssen es an uns nehmen, die anderen dürfen keines haben. (Himmler am 7. September 1940 in einer Ansprache an das Offizierskorps der "Leibstandorte Adolf Hitler")

Aus Himmlers Rede vor SS-Führern in Posen am 4. Oktober 1943 wollen wir nur den Abschnitt zitieren, der unmittelbar auf den Kinderraub Bezug nimmt:
... Ein SS-Angehöriger muß anständig, tauglich, treu und seinen Mitkämpfern ein guter Kamerad sein, aber nicht gegenüber Vertretern anderer Länder. Zum Beispiel interessiert ihn das Schicksal eines Russen oder eines Tschechen nicht. Aus diesen Völkern nehmen wir uns jene, die guten Blutes sind, wir stehlen sie genauso wie ihre Kinder und werden sie bei uns erziehen. Es ist uns absolut gleichgültig, unter welchen Bedingungen diese Völker leben, oh es ihnen gut oder schlecht geht. Für mich ist das nur interessant, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich das nicht...
Von all den Dienststellen, die zum Kinderraub aufgerufen waren, müssen wir folgende nennen:
- Die VoMi (Volksdeutsche Mittelstelle), der die Rückführung der Deutschstämmigen ins Reich oblag, die aber in Wirklichkeit Deportationen, Zwangsumsiedlungen, Menschen-

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raub und Errichtung von Zwangsarbeitslagern durchführte. Sie verfügte über ihre eigenen Transitlager und stand in enger Beziehung zur Lebensborn-Organisation.
  • Die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt), die sich im allgemeinen um jene Kinder kümmerte, die für die Aufnahme in Lebensborn-Heime schon zu alt waren, wobei sie jedoch die gleichen Ziele verfolgte wie das Amt L.
  • Das RSHA (Reichssicherheitshauptamt), dessen Aufgabe unter anderem darin bestand, sich der dem Reich eventuell gefährlichen Elemente "anzunehmen", was gleichbedeutend war mit Ausrottung der Juden, Polen und Russen, also der unerwünschten Elemente.
  • Das RuSHA (Rasse- und Siedlungshauptamt), dem die rassische Auslese unterlag und das im allgemeinen auch darüber befand, ob Kinder zu entführen oder "auszumerzen" waren. Das RuSHA wählte ferner auch all jene aus, die ins K3 zu verbringen waren, sterilisiert werden sollten oder an denen eine Abtreibung vorzunehmen war.
  • Das RKFDV, das Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums.
Aber auch für die Teilnahme der Wehrmacht am Kinderraub in den Ostgebieten gibt es Beweise, die in den Akten den Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gesammelt sind. Dort ist unter anderem davon die Rede, daß die Heeresgruppe Mitte vierzig- bis fünfzigtausend Kinder festnahm, daß sie mehr als fünfzigtausend in der ruthenischen Ukraine1 erfaßte und nach Deutschland verbrachte; dort liest man auch von den Aktionen "Heu" und "Zigeunerbaron"2 und der Evakuierung
1 Sie waren zehn bis dreizehn Jahre a!t, als sie 1943/44 geraubt wurden. Eigene Dörfer waren für sie errichtet worden. Das Schicksal dieser Kinder verlief sehr unterschiedlich, aber da die Zeit zur "Eindeutschung" fehlte, konnten mehrere von ihnen nach dem Krieg wieder aufgelesen werden. Sie waren in Napolas oder SS-Familien untergebracht gewesen.
2 Unter diesen Decknamen verlief die Entführung von mehr als hunderttausend halbwüchsigen jungen Polen, die zum Arbeitsdienst nach Deutschland gebräche wurden.

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von Zamolé, worauf wir später noch zurückkommen werden. Das stimmt auch mit den Aussagen einiger dieser "Kinder" überein, die heute erwachsen und in ihre Heimat zurückgekehrt sind und uns gegenüber bekräftigten, daß die Wehrmacht sie damals entführt hat. Die Beteiligung der Armee an der Gewinnung von kleinen Germanen oder Sklaven haben wir nur erwähnt, um die Tragweite des Projekts darzustellen, das darauf abzielte, anderen Völkern die Kinder zu entziehen, um ihr biologisches Potential kontinuierlich zu verringern. Welche Ausmaße solche Vorhaben in nazistischen Friedenszeiten angenommen hätten, vermag man sich gar nicht vorzustellen. Glücklicherweise kam der Zusammenbruch des Nazi-Regimes dem zuvor.
Die auf die Aufzucht nordischer Menschen spezialisierte SS-Organisation Lebensborn hatte bereits 1940 ein Programm zur Eindeutschung der aus dem Osten entführten Kinder ausgearbeitet.
Da nun diese neue Aufgabe verwirklicht werden sollte, herrschte in der Münchner Vereinszentrale fieberhafte Geschäftigkeit. Häufiger als früher beriet Sollmann sich mit seinen Mitarbeitern Tesch, Ebner, Viermetz und mit Bartel, seinem Stellvertreter in Posen. Mit Zustimmung des Reichsführer-SS war beschlossen worden, daß der Lebensborn sich hauptsächlich der Kleinkinder bis zu sechs Jahren annehmen sollte. Der Grund hierfür ist einleuchtend: In diesem Alter waren die kleinen Polen, Russen oder Jugoslawen für die Prinzipien der NS-Weltanschauung noch aufnahmefähiger als die der NSV und der VoMi übergebenen älteren Kinder. Da sie ja auch noch keine präzisen Erinnerungen hatten, war es für den Vereinsjuristen Dr. Tesch ein leichtes, ihre Identität zu fälschen. Man mußte ja schließlich auch Rücksicht nehmen auf die künftigen Adoptiveltern, die vor der Übernahme eines "rassisch minderwertigen Kindes" vielleicht zurückgeschreckt wären. Daran durfte es nicht scheitern. Diesen ehrenwerten Nazi-Bürgern mußte eben erklärt werden, daß die "wirk-

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lichen" Eltern dieses armen Kindes bei einem Luftangriff, zum Beispiel in Deutschland, oder bei einer militärischen Operation im Ausland umgekommen waren.
Für Sollmann war es selbstverständlich, daß seine Organisation ausgewählt wurde, um sich dieser Kinder anzunehmen. Da die Lebensborn-Heime aber für ledige Mütter und ihre unehelichen Kinder konzipiert worden waren, gab es im Augenblick gar nicht genug Platz für all die waggonweise ankommenden Kinder aus Kalisz, wo ein großes Sortierlager errichtet worden war. Die Heime Bad Polzin und Wiesbaden verweigerten jede weitere Aufnahme. So mußten, um den Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weitere Heime eröffnet werden.
Für gewöhnlich erhielt das geraubte Kind gleich nach seiner Ankunft im Transitlager einen neuen Familiennamen; dort wurden ihm auch die deutsche Sprache und die Nazi-Weltanschauung beigebracht. In den Jungenlagern war ein Teil des Vormittags der vormilitärischen Ausbildung gewidmet: Sie mußten im Gleichschritt gehen, die Fahne grüßen, den Hitlergruß entbieten und Uniform sowie Dienstgrade von SS und Wehrmacht unterscheiden lernen. Man setzte alles daran, sie von Grund auf einzudeutschen. Bis zur Adoption durch deutsche Familien vergingen meist sechs Monate. In dieser Zeit wurde strengstens darauf geachtet, daß sie keinerlei Kontakt zu ihren Eltern oder zur einheimischen Bevölkerung aufnahmen, denn dies war eine Grundvoraussetzung für den Eindeutschungserfolg. Ein Erlaß in deutscher und polnischer Sprache untersagte außerdem die Adoption dieser ausgewählten Kinder durch polnische Familien. Ebenso war es den polnischen konfessionellen Institutionen verboten, "biologisch gesunde Kinder" in ihrer Obhut zu behalten, eine Aufgabe, die sie bisher gewissenhaft erfüllt hatten; jetzt wurden ihre Häuser geschlossen und von der Besatzung beschlagnahmt, Geistliche, Nonnen und "wertlose" Kinder wurden - sofern' sie nicht im KZ verschwanden - aus der Gegend vertrieben und gewaltsam in jene Zonen verbracht, die den Sklaven vorbehalten waren.

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Wie bei den Kindern aus gesteuerter Fortpflanzung basierten auch hier die Eindeutschungsmethoden auf den nazistischen Rassetheorien. Aber jetzt ging es nicht mehr darum, Vater und Mutter vor der Paarung einer sorgfältigen Auslese zu unterziehen, sondern ein bereits vorhandenes Produkt Kind nach diesen Auslesekriterien zu beurteilen. Rassekundige Ärzte - durchwegs SS- oder Polizeimitglieder - führten die Rasseuntersuchungen in diesen Auffanglagern durch. Die größten, in denen täglich Hunderte von Kindern auf ihren rassischen Wert hin geprüft und untergebracht wurden, lagen in den Städten Posen, Putzkau, Brockau, Kalisz, Bad Polzin (sehr aktives Lebensborn-Heim1) und in der Gegend um Gostynin. Bald gab es unzählige solcher Sortierzentren in ganz Polen, ja sogar in Rußland, wobei recht häufig die Wehrmacht behilflich war. Im Anschluß an diese Rasseprüfung, in der - wie bei den SS-Anwärtern - Schädel, Rumpf, Arme, Becken beziehungsweise Penis vermessen wurden, teilten die Rassespezialisten die Kinder wiederum in drei Gruppen ein:
  1. Wünschenswerte Bereicherung der deutschen Bevölkerung.
  2. Annehmbare Bereicherung.
  3. Unerwünscht.
Diese Auslese wurde jährlich in allen besetzten Gebieten sorgfältig durchgeführt, um so früh wie möglich die rassisch wertvollen, also die nützlichen Kinder von den rassisch wertlosen zu trennen. Auf Grund dieses Sichtungsverfahrens erklärte das RuSHA schließlich mehr als Zweihunderttausend polnische Kinder für "rassisch nützlich"2. Die Zahl der wert-

1 Lebensborn-Heim "Pommern". Entbindungsheim, in dem auch verschleppte polnische Kleinkinder untergebracht wurden.
2 Hier muß erwähnt werden, daß vor dem Kriege Polen - mit Ausnahme derr Sowjetunion - das kinderreichste Land Europas war. Zwischen 1930 und 1936 hatte Polen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung 43 Prozent Kinder, Bulgarien 38 Prozent, Rumänien und Italien 37 Prozent, die Schweiz und England 33 Prozent und Frankreich und Deutschland 30 Prozent. Nach dem Kriege waren es in Polen nur noch 35 Prozent von einer Bevölkerung, die fast sechs Millionen Menschen eingebüßt hatte. Diese 1946

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losen, zu denen natürlich auch die Juden gehörten und unter denen erst gar keine Auslese getroffen wurde, übersteigt die Zweimillionengrenze. Eine Million achthundert tausend Kinder waren noch keine sechzehn Jahre alt.
Hinsichtlich Polen hatte Himmler ja auch erklärt, daß das Kolonialisierungsprogramm unbarmherzig durchzuführen sei, damit diese Ostprovinzen wieder germanisch und von blonden Deutschen besiedelt werden könnten.
Diese Kinder wurden also von Heinze, Bartel und Viermetz sortiert, erhielten von dem Juristen Tesch eine gefälschte Geburtsurkunde, wurden Ebner vorgeführt, der ein Geburtsdatum festsetzte, und sollten dann von SS-Standartenführer Max Sollmann feierlich guten, aber kinderlosen SS-Familien zur Pflege und Adoption übergeben werden. Aber diese Kinder hatten doch eine Familie, ein Heim gehabt!
Wo und von wem also wurden sie ausgesucht und geraubt? Auch hier kann keine präzise Antwort gegeben werden, wie immer, wenn die Nazi-Maschinerie am Werk ist. Jedes SS-, Polizei- oder Gestapo-Mitglied, jeder medizinische Berater im RuSHA und jede andere größere Nazi-Institution war gehalten, an der Durchführung der guten Sache mitzuarbeiten. In einem Land, in dem Blonde und Blauäugige viel häufiger sind als in Deutschland, hatte man freie Auswahl, und es kam m darauf an, ausgeprägte, Backenknochen, abstehende Ohren oder wulstige Lippen zu eliminieren. Bei der Jagd auf zukünftige kleine Germanen verfolgte man zwölf Fährten:
  1. alle Arten von Kindersammelpunkten
  2. polnische Adoptiveltern oder ledige Mütter
  3. Kinder mit polnischem Vormund
  4. Kinder aus gemischten Ehen (Polen und Deutsche)
  5. Kinder, deren Eltern sich der Eindeutschung widersetzten
in London aufgestellte Statistik zeigt ferner, daß zu diesem Zeitpunkt fast 2.000.000 polnischer Kinder Halb- oder Vollwaisen waren und mehr 500.000 Kinder die Spur ihrer Familie völlig oder teilweise verloren hatten.

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6. Kinder aus gemischten und geschiedenen Ehen
7. Kinder von verschleppten, "ausgemerzten" oder vertriebenen Eltern (die Mehrheit der Fälle)
8. zufällig aufgelesene Kinder
9. Kinder, die in KZ oder Zwangsarbeitslagern für Frauen geboren waren
10. ausgesetzte und verlassene Kinder
11. Kinder, für die man Sonderanordnungen geltend machte
12. Kinder, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verbracht wurden.
Die von den Rassespezialisten in der Auswahl der für den Führerdienst geeigneten Zuchtmütter verwendeten Werturteile ("macht einen guten oder schlechten Eindruck") wurden hier als Kriterien für Leben oder Tod angewandt.
Einen Beleg darüber liefern die in den Lebensborn-Akten enthaltenen "schwarzen Listen" der Reichs-Adoptionsstelle, in denen "germanische", österreichische, polnische, russische und rumänische Kinder - aber auch Erwachsene - als "wertlos" ausgewiesen werden. Diese Listen sind mit Ende 1941 datiert.
Warum hätte die Reichs-Adoptionsstelle solche Listen wohl anlegen sollen, wenn es nicht darum gegangen wäre, sie an eine andere Instanz, nämlich an jene, die sich der "Unerwünschten" anzunehmen hatte, weiterzuleiten?
Aber auf welch geheimnisvollen Pfaden konnten denn diese "Wertlosen" überhaupt bis zur Reichs-Adoptionsstelle gelangen? Waren sie etwa den Rassespezialisten durch die Maschen geschlüpft? Zwar war auch diese Dienststelle an der Kinderverschleppung aktiv beteiligt, aber die Erklärung für diese administrative Anomalie ist eher in der Methode des Kinderraubs zu suchen: In den polnischen und später auch in den russischen Dörfern hatten die Kindesentführer eine großangelegte "Suchaktion nach Kindern germanischen Ursprungs" aufgezogen, wobei die Kinder in aller Eile auf Plätzen und Schulhöfen zusammengetrieben wurden, von wo sie nach einer kurzen De-visu-Inspektion per Lastwagen in die riesigen

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Auswahllager von Posen oder Lublin weiterbefördert wurden. Dort erst stellte man dann fest, daß nur zehn Prozent als "wertvoll" angesehen werden konnten. Die restlichen neunzig Prozent wurden aber nicht etwa nach Hause zurückgebracht, sondern kurzerhand in ein benachbartes Lager oder gar per Bahn nach Auschwitz abtransportiert.
Aber noch bevor diese Kinder ihren Eltern einfach weggenommen wurden, wobei man sich mit Formalitäten natürlich nicht aufhielt, waren sie manchmal schon tagelang von den SiPo-Physiognomen beobachtet worden. Die Kinder erschraken schon, sobald sich ein Volkswagen mit offenem Verdeck und in auffallend langsamem Tempo näherte; sie ergriffen die Flucht, wenn sie neben den Polizisten die "braunen Schwestern" sahen, die eigentlich beruhigend hätten wirken sollen. Die weibliche SA- oder NSDAP-Uniform bestand aus einer weiten, dunkelbraunen Sackkleid mit weißem Kragen, weißen Manschetten und einer grauen Schürze und wies die Trägerinnen durch das am Kragen angebrachte NSV-Zeichen als Mitglieder dieser Organisation aus. Außer den zur Aufzucht des Führernachwuchses abgestellten blonden Schwestern gab also diese braunen Schwestern, die das im Osten eroberte Territorium nach Blondschöpfen abzusuchen hatten. Als einfallsreich kann man die SS-Terminologie nicht gerade bezeichnen! Der Begriff "Schwester" = Pflegerin dürfte hier ja wohl deplaziert sein, wo es um Entführung, Denunzierung und "kulturellen Völkermord" ging. In Polen nannte und nennt man sie auch heute noch die "braunen Schwestern der SS".
In Wirklichkeit waren diese Frauen Mitglieder der 1933 gegründeten Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Im Auftrag des Jugendamts durchzogen sie ganz Europa und schufen hier Mütterheime und Kinderkrippen für die Sprößlinge der Besatzungsarmee und dort Auffanglager für die dem Feind gestohlenen Kinder. Diese fanatischen Nationalsozialistinnen, die sich mit Leib und Seele ihrem Führer verschrieben hatten, der sie persönlich für das Wohlergehen Großdeutschlands bestellt hatte, hinterließen bei allen, die unter ihnen zu

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leiden hatten, einen fast schlimmeren Eindruck als die Killer der SS oder der SiPo; man nannte sie "die Roboter mit dem steinernen Herzen". Aber wie sollten erst jene Mütter sie vergessen, denen sie einen Säugling, der ihnen entgegenlachte, brutal aus den Armen rissen?
Wie die echten Kindesräuber, die auf Grund von Hinweisen der Physiognomen die Brachialarbeit leisteten, so hatten auch die "braunen Schwestern" eine Spezialausbildung erhalten. In diesen Intensivkursen lernten sie die vollständige Liste der Rassekriterien, um den nordischen Typ unfehlbar von anderen zu unterscheiden; dort wurde ihnen beigebracht, wie man ein solches Kind unauffällig beobachtet, aber auch, wie man es auf der Straße, zu Hause oder in der Schule dann entführt. Diese Kurse wurden von einer Spezialabteilung des RuSHA oder der Berliner Gestapo bereits organisiert, bevor noch die Feindseligkeiten ausgebrochen waren1.
Wegen der schlechten Resultate nach improvisierten Beutezügen wurde die Auswahl und Dressur der Physiognomen später strenger gehandhabt. So konnten Absolventen der Physiognomischen Brigade schließlich auf einen Blick schon erkennen, ob sich unter einem blonden Schöpf nicht ein Fehler verbarg oder die Augen nicht doch einen leicht slawischen Schnitt verrieten.
Die Technik, mit der sie sich auf der Straße an die Kinder heranmachten, war fast immer die gleiche: Einem ausgehungerten Kind hielten sie Kekse, Bonbons, einen Kanten Brot oder gar Schokolade hin und fragten es gleichzeitig nach seinen Eltern, seiner Wohnung und nach der Haarfarbe seiner Geschwister aus. Am gleichen Abend noch übergaben sie die Liste der sorgfältig registrierten Kinder den mit der tatsächlichen Entführung beauftragten Spezialtrupps und sandten eine Kopie an das RuSHA, von dem die zweite Phase des Vorgehens abhing. Nachdem dieses Amt die Liste anhand der Personalkartei des Rathauses kurz überprüft hatte, wurden die

1 Dokument I. M. T. - Nürnberg Nr. VI, S 17 C.

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Kinder dann einige Tage danach, meistens mitten in der Nacht, von ihren Eltern weggeholt, die sie nie mehr wiedersehen sollten. Und nun erst war der Augenblick gekommen, daß Ärzte und andere Rassespezialisten in Aktion treten konnten. Hatten diese ihr detailliertes Gutachten abgegeben, konnte das "wertvolle" Kind mit einer Aufnahme in einem Lebensborn-Heim rechnen. Die Spur der Wertlosen verlor sich im allgemeinen sehr schnell. Erst später entdeckte man, daß die meisten von ihnen in Lagern gelandet waren und nur wenige das Glück gehabt hatten, zu ihren Eltern zurückgebracht zu werden, ohne daß man jedoch diesen die Gründe für das Verschwinden des Kindes genannt hätte. Für den Kindesraub gab es eigentlich keine festgesetzten Regeln. Die Entscheidung über Tod oder Leben hing von der guten oder schlechten Laune des prüfenden Arztes, wenn nicht gar nur vom SS-Posten vor der Tür ab.
Das größte Unheil aber drohte einer Familie, die als "nordisch" befunden worden war und sich dem Nazismus widersetzte. Hier entführte die SS nicht nur die Kinder, sondern ließ ihrem Haß den Eltern gegenüber freien Lauf, so daß diesen in vielen Fällen die Todesstrafe bevorstand. Hunderte von Familien wurden aus diesem Grunde ausgerottet. (Den Ertrag teilten dann Lebensborn und NSV untereinander auf: Die einen übernahmen die Kinder unter sechs Jahren, die anderen gliederten die Sechs- bis Zwölfjährigen unverzüglich in ihre Heimschulen, Reichsschulen, NAPOLA, BDM und andere Institutionen ein.)
Besonders wichtig war die psychologische Einwirkung auf das Kind, damit es seine Erzeuger so schnell wie möglich vergaß oder, besser noch, hassen lernte. Man erklärte ihm, seine Eltern seien tot, und ihr Tod sei eher etwas Schmachvolles als etwas Ehrenhaftes gewesen. Die Mutter, stets ein Wesen mit etwas zweifelhaftem Lebenswandel, war ein Opfer der Tuberkulose, des Alkoholismus oder einer sonstigen beschämenden Krankheit geworden. Der Vater war entweder stets krebskrank oder ein Säufer gewesen oder von irgendeinem "polni-

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schen Banditen" ermordet worden. Mit allen Mitteln galt es dem Kind klarzumachen, daß es auf Grund seiner Herkunft eigentlich einen Minderwertigkeitskomplex haben und den Deutschen nur allzu dankbar sein müßte, mit ihrer Hilfe diesem primitiven Milieu zu entkommen.
In der Bundesrepublik Deutschland haben wir eine junge Frau gesprochen, die man als Fünfjährige vor den Sarkophag eines Bischofs in einer Kirche geführt und ihr erklärt hatte, daß darin ihre verstorbene Mutter ruhe. Sie wollte dann später nicht mehr zu ihrer Mutter, die die Deportation überlebt hatte, zurück: "Für mich war meine Mutter schon einmal gestorben, und das wollte ich nicht noch ein zweites Mal erleben", erklärte sie uns.
Aber wie viele Kinder waren es in Polen, in deren Leben die "braunen Schwestern" brutal eingriffen, wahrend sie doch auf vergilbten Fotos den ahnungslosen Kindern zuzulächeln scheinen? Zweihunderttausend oder noch mehr? Und das allein in Polen! Man wird es nie erfahren.
Die Internationale Flüchtlingsorganisation hat nach dem Kriege in den alliierten Besatzungszonen nach diesen Kindern Besucht. Aber nur fünfzehn bis zwanzig Prozent konnten wiedergefunden werden, und dies oft nur dank einem winzigen Retuschierfehler, der den Nazi-Beamten unterlaufen war: Diese fleißigen, ordnungsliebenden, aber einfallslosen Beamten hatten sich häufig damit begnügt, die polnischen Namen einfach ins Deutsche zu übersetzen, was die Nachforschungen natürlich wesentlich vereinfachte.
Die heimgekehrten Kinder erinnern sich auch als Erwachsene noch an die braun gekleideten "Schwestern", denn sie litten fürchterliche Angst vor ihnen gehabt.
Schwestern, die Angst einflößen?

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