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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 23.04.17, 14:44 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. |
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. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!
So ‘arbeitet’ der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und ‘Wohlfahrtsverbände’, einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immer ‘solche Verbände’ und ‘milde Stiftungen’ sich sonst noch nennen mögen:
"Einwilligungserklärung" "Verzichtserklärung"
Mit ihrer Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:
Mit seiner Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:
"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten" "zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen" "zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden" "auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten"
"auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten" .
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