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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 30.07.17, 06:34 Betreff: DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen |
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. Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR „Entführung von Kindern und Jugendlichen“ „unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt“
MÖGLICHE PARALLELEN
Es handelt sich hier zwar nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Zivilverfahren – ein sehr, sehr erfolgreiches Zivilverfahren: ein Präzedenzfall !!
Ein meinerseitiger hilfreicher hinweisender Beitrag aus dem Jahre 2011 bezüglich relevanten juristischen Aspekten: Beitrag von Boardnutzer »Ehemaliges Heimkind« / Martin MITCHELL vom Mittwoch, 16. Februar 2011, um 11:46 Uhr (MEZ/CET), im ERZIEHERIN-ONLINE.DE-Forum, im dortigen Thread: »(RECHT!) Die Pflichten des Staates gegenüber den Heimkindern« @ www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7612#p7612 :
Zitat:
Und der Kampf um Recht und Gesetz und Rechtsprechung geht weiter !!! --- in aller Öffentlichkeit !!! --- und international !!!
in the public domain !!! --- and internationally !!!
Der Australier Martin Mitchell hat jetzt auch noch folgendes für Euch alle aufgespürt --- zumindest für alle die, die auch etwas Englisch verstehen und sich für Recht und Gesetz und Rechtsprechung interessieren.
Ein URTEIL eines höheren US Gerichts, das hohe ENTSCHÄDIGUNGSZUSPRÜCHE beinhaltet.
Alle die, die sehr gute Englisch-Kenntnisse haben, werden sofort die uns heimgeschädigten Heimkinder betreffenden juristischen Parallelen in diesem URTEIL erkennen können und einen sehr großen Nutzen daraus ziehen können.
Der Australier Martin Mitchell schickt, daraufhin, auch schon seit gestern ( 15.02.2011 ) folgende RUNDMAIL herum, um alle Heimopfer auf dieses URTEIL aufmerksam zu machen:
bisher an 567 individuelle Empfänger
HEIMKINDER. – ZIVILVERFAHREN IN DEN US RESULTIERT IN $45 MILLIONEN ENTSCHÄDIGUNGSZUSPRUCH PRO KLÄGER.
Vier Kläger ( Einwohner aus Bosnien ) klagten gleichzeitig in ein und demselben Verfahren in den US gegen ein und den gleichen Beklagten, der sich nach Ende des Bosnienkrieges in die Vereinigten Staaten begeben und dort niedergelassen hatte und als dort ansässig von Freunden der Kläger entdeckt wurde.
Systemimmanente vergleichbare Misshandlungen und Verbrechen und mehrfache und fortdauernde Schadensverursachung begangen an und gegen Kinder und Jugendliche über Jahrzehnte hinweg – zu Friedenszeiten !!! – in der „Heimerziehung“ in der Bundesrepublik Deutschland, zwischen 1949 und 1992 --- aber auch schon zuvor, zwischen 1945 und 1949, in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands, ZU ALLEN ZEITEN unter vorsätzlicher Duldung und Pflichtverletzung und in Komplott aller Beteiligten.
Hingewiesen und aufgeführt wird JETZT HIER gleich anschließend, von dem Australier Martin Mitchell, auf ein Beispiel eines erfolgreichen Zivilverfahrens / Schadenersatzverfahrens in den Vereinigten Staaten und daraus resultierenden hohen Entschädigungszusprüchen, die den Klägern – die in diesem Falle ZUR TATZEIT DES BEKLAGTEN nicht Kinder oder Jugendliche, sondern Erwachsene waren – von dem US Gericht zugesprochen wurden ( in sehr einfacher Weise zugesprochen wurden ! ).
Die vier Kläger ( plaintiffs ), vier Männer aus Bosnien kamen aus ihrem Heimatland und klagten im Bundesstaat Georgien, in Atlanta, dem Aufenthaltort des Beklagten.
An example of a civil action in a US District Court under the provisions of the Alien Tort Claims Act --- the case was decided in 2002 in the State of Georgia and the decision follows hereunder in full.
It is all very easy to follow und to understand. There is nothing complicated about the case. It is all straight forward and without surprises and it all makes absolute good sense.
reported @ www.leagle.com/xmlResult.aspx?xmldoc=20021520198FSupp2d1322_11386.xml&docbase=CSLWAR2-1986-2006
place where crimes were committed | locus in quo: Bosnia-Herzegovina ( Yugoslavia ) = Tatort / Schädigungsort: Bosnien-Herzogowinien ( Jugoslawien )
Duration of offence or offending conduct: 1992-1994 = Tatzeit / Schädigungszeitspanne: 1992-1994
THE ACTS INFLICTING INJURY AND THE DAMAGE SUFFERED: DIE HANDLUNGEN / DIE TATEN / DIE SCHÄDIGUNG / DIE VERLETZUNG:
torture = Folter / Quälerei
forced labor = Zwangsarbeit
cruel, inhuman or degrading treatment = SCHWERE MISSHANDLUNGEN: entwürdigende, erniedrigende, herabsetzende, menschenunwürdige, menschenverachtende Behandlung, vorsätzlich unmenschliche Behandlung
war crimes = Kriegsverbrechen
arbitrary detention = unrechtmäßige / arbiträre Internierung / Freiheitsberaubung
crimes against humanity = Verbrechen gegen die Menschlichkeit
genocide = Genozid
liability for aiding and abetting = Haftbarkeit aufgrund von Beihilfe
assault and battery = schwere Körperverletzung
false imprisonment = Freiheitsberaubung
intentional infliction of emotional distress = vorsätzliche Zufügung emotionaler Schmerzen / psychologische Misshandlung
conspiracy = Komplott
MEHINOVIC v. VUCKOVIC
198 F.Supp.2d 1322 (2002)
Kemal MEHINOVIC, et al., Plaintiffs, v. Nikola VUCKOVIC, a/k/a Nikola Nikolac, Defendant.
No. CIV.A.1:98-CV-2470-M.
United States District Court, N.D. Georgia, Atlanta Division.
April 29, 2002.
As Amended May 2, 2002.
[ ……… ]
Each of the four plaintiffs was awarded
[ 1. ENTSCHÄDIGUNGSKOMPONENT: ]
Compensatory damages: $10,000,000 [ 10 Million Dollars ] plus
[ 2. ENTSCHÄDIGUNGSKOMPONENT: ]
Punitive damages: ……… $35,000,000 [ 35 Million Dollars ]
[ INSGESAMTE ENTSCHÄDIGUNGSSUMME: $45 MILLIONEN PRO KLÄGER ! ]
[ ……… ] . |
QUELLE: www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7612#p7612 .
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