Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Erstellt: 02.06.18, 03:06 Betreff: Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?druckenweiterempfehlen
. Hingegen dem, was die Katholischen Kirche in Deutschland (und übrigens auch hingegen dem was die Evangelischen Kirche in Deutschland) bereit ist und war an ihre Opfer an Entschädigung zu zahlen, …
. Australiens Kirche unterstützt Missbrauchsentschädigung
Australien plant ein nationales Entschädigungsprogramm für rund 60.000 Missbrauchsopfer. Auch die katholische Kirche beteiligt sich. Dabei geht es um rund 2,9 Milliarden Euro.
Missbrauch | Sydney - 30.05.2018
Australiens katholische Kirche hat ihren Willen zur Entschädigung von Missbrauchsopfern bekundet. "Wir unterstützen die Empfehlung der Missbrauchskommission zur Einrichtung eines nationalen Entschädigungsprogramms, das von der Regierung verwaltet wird, und wir sind sehr bereit, dabei mitzumachen", erklärte der Vorsitzende der [australischen]Bischofskonferenz, Erzbischof Mark Coleridge, am Mittwoch [30.05.2018]. Die Vorsitzende des Verbands der Orden, Schwester Ruth Durick, betonte: "Wir sind uns darüber im klaren, dass die Entschädigungen nicht die Schmerzen der Opfer lindern, aber sie können eine praktische Hilfe auf dem Weg hin zur Genesung vom Missbrauch sein."
Die Kirche werde dem nationalen Entschädigungsprogramm beitreten, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen seien, sagte Coleridge. Angesichts der dezentralen Struktur der katholischen Kirche werde ein Gremium geschaffen, durch das die Bistümer und Orden mit der Entschädigungsbehörde zusammenarbeiten könnten.
Etwa 2,9 Milliarden Euro werden benötigt
Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds ist eine der Kernempfehlungen der nationalen Missbrauchskommission, die im Dezember 2017 nach fast fünfjähriger Arbeit ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte[ Siehe @ www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/missbrauch-australiens-kirche-bittet-um-verzeihung]. Schätzungen zufolge werden für Wiedergutmachungszahlungen an rund 60.000 Personen, die als Kind Opfer sexualisierter Gewalt wurden, umgerechnet etwa 2,9 Milliarden Euro benötigt.
Die Zahlungen sollen von jenen Institutionen geleistet werden, von deren Mitarbeitern die Betroffenen missbraucht wurden. Erst wenn eine Institution nicht mehr existiert oder bankrott ist, soll die öffentliche Hand als Geldgeber einspringen. Unter den untersuchten Organisationen waren Kirchen, Waisenhäuser, Sportvereine, Jugendgruppen und Schulen.
Unabhängig vom geplanten Entschädigungsprogramm hatte die katholische Kirche in Australien in den vergangenen Jahrzehnten umgerechnet bereits mehr als 190 Millionen Euro an Tausende Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche gezahlt[ Siehe @ www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kirche-zahlt-millionen-an-missbrauchte-kinder]. Im Durchschnitt bekam jedes Opfer 91.000 australische Dollar (etwa 66.000 Euro). (bod/KNA) .
Katholisch.de ist das Internetportal der Katholischen Kirche in Deutschland und ein Aufgabenbereich der Allgemeinen gemeinnützigen Programmgesellschaft mbH (APG) mit Sitz in Bonn, gemäß der satzungsmäßigen Bestimmung [ Siehe @ www.katholisch.de/impressum]. .
Erstellt: 03.06.18, 03:48 Betreff: Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?druckenweiterempfehlen
. Hauptsächlich überaus zutreffend im deutschsprachigen Raum Europas --- und vor allem in Deutschland! :
Zitat:
. Das soziale Engagement der Kirchen … ist vergleichbar mit einem Dieb, der dir hundert Euro klaut, davon zwei Euro zurück gibt, und sagt: „Die schenk ich dir.“ Und du freust dich noch darüber!
Rolf Heinrich[Karikaturist der MIZ und anderer säkularer Schriften; Malerei, bildende Kunst und Karikatur (Giordano Bruno Stiftung)] 26. Mai 2018, um 14:21 Uhr .
. Rotenburg --- "Fragwürdige Behandlungsmethoden" "Chefarzt sperrte Kinder ein, um sie zu brechen" [ 2015 / 2016 / 2017 / 2018 (so lautet die Überschrift eines aktuellen lokalen Zeitungsartikels vom Freitag, 1. Juni 2018) ]
Rotenburg an der Wümme, in Niedersachsen, wo sich die damaligen Rotenburger Anstalten der Inneren Mission, Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische / heutigen Rotenburger Werke der Inneren Mission und das heutige Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg befinden.
Zitat:
. Rotenburg (Wümme), plattdeutschRodenborg (Wümm), ist eine Mittelstadt und Kreisstadt des Landkreises Rotenburg (Wümme) im nordöstlichen Niedersachsen an der Wümme. Sie liegt im Dreieck zwischen Bremen, Hannover und Hamburg. .
QUELLE:WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Rotenburg_(W%C3%BCmme) (Diese Seite wurde zuletzt am 31. Mai 2018 um 12:35 Uhr bearbeitet.) Siehe, dort, auch unbedingt die Abschnitte mit den Überschriften betitelt:
Zugehörigkeit zu Hannover, Preußen und dem Deutschen Reich;
Rotenburg in der NS-Zeit; und
Nachkriegszeit.
Zitat:
. Die Rotenburger Werke der Inneren Mission sind eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in Rotenburg (Wümme), Niedersachsen, im Bereich der evangelisch-lutherischen Sozialarbeit. Sie unterhalten „ambulante, teilstationäre sowie stationäre Einrichtungen und Dienste zum Wohnen, für die Bildung und Ausbildung, für die Arbeit und Beschäftigung, für die Begleitung, Förderung, Betreuung und Pflege, für die Diagnostik, Beratung und Therapie von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung“. .
Fortschrittliche Medizin und exzellente Pflege mit christlichen Werten zu verbinden, dies hat sich AGAPLESION zur Aufgabe gemacht. Das AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG ist das größte konfessionelle Krankenhaus in Niedersachsen, Maximalversorger und Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg. Wir bieten ein umfassendes Spektrum von Krankenhausmedizin auf dem neuesten Stand.
"Wir glauben, dass wir bei Gott in guten Händen sind. Das geben wir an alle weiter, die uns anvertraut sind." Aus dieser Überzeugung begannen Diakonissen unseres Hauses im Jahre 1860, sich für Pflegebedürftige und Kinder einzusetzen. Heute sind wir ein Zentrum der Diakonie mit Medizinischen Versorgungszentren am Standort Rotenburg, Senioreneinrichtungen, Ausbildungsstätten, Rehazentrum und Dienstleistungsbetrieben. Über 190.000 Menschen suchen im Jahr bei uns Hilfe. Dafür arbeiten hier mehr als 2.500 Menschen. .
. Das Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung in der niedersächsischen Stadt Rotenburg (Wümme). Das zur Agaplesion gehörende Haus gehört zu den größten Krankenhäusern in Niedersachsen. Bis Juli 2013 hieß es Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme).
Geschichte Im Jahr 1880 erfolgte die Gründung der heute unter dem Namen „Rotenburger Werke der Inneren Mission“ bestehenden Stätten für geistig Behinderte. 1905 verlegte das von Elise Averdieck gegründete evangelisch-lutherische Diakonissenmutterhaus Bethesda seinen Sitz von Hamburg nach Rotenburg. Dieser Schritt war mit dem Bau eines Krankenhauses (heutiges Diakoniekrankenhaus) und der Übernahme der Pflege für die Bewohner der Rotenburger Werke verbunden.
In den 1970er Jahren wurde ein großes neues Haupthaus gebaut, das bis heute stetig erweitert wird.
Das Diakoniekrankenhaus in der Kreisstadt Rotenburg in Niedersachsen ist heute ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe. In 21 Kliniken und Instituten sowie mehreren medizinischen Abteilungen, MVZs und Belegabteilungen sind rund 2.300 Mitarbeiter für ihre Patienten tätig. Das ca. 700 Betten umfassende Krankenhaus ist Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg. Das Diakoniekrankenhaus in Rotenburg zählt zu den größten Krankenhäusern in Norddeutschland. Über 900 Schwestern und Pfleger sowie rund 250 Ärzte behandeln und versorgen jährlich mehr als 30.000 stationäre Patienten und 100.000 ambulante Patienten. Es ist einer der wichtigsten lokalen Arbeitgeber.
Heute besteht das Krankenhaus aus den Häusern A bis D, dem benachbarten Mutterhausgelände und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie im Ortsteil Unterstedt.
2007 wurde über die ProDiako ein Kooperationsvertrag mit der benachbarten Aller-Weser-Klinik mit Standorten in Verden und Achim unterzeichnet. 2010 vereinbarte das Diakoniekrankenhaus und der Landkreis Verden, eine Minderheitsbeteiligung des Diakoniekrankenhauses von über 25 Prozent an den Aller-Weser-Kliniken anzustreben.
2012 übernahm die Frankfurter Krankenhausgesellschaft Agaplesion die proDiako und damit auch mehrheitlich das Diakoniekrankenhaus. Am 1. August 2013 wurde das Diakoniekrankenhaus in Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg umbenannt.
Im Mai 2018 wurde der Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bernhard Prankel, freigestellt und eine unabhängige Anlaufstelle eingerichtet. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf setzte die Zusammenarbeit mit der KJP als Akademisches Lehrkrankenhaus aus.“ .
Die Kinder brauchen Hilfe und individuelle Betreuung, stattdessen werden sie mit fragwürdigen Maßnahmen zum Gehorsam getrieben. Die Vorwürfe gegen die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Diakonieklinikum Rotenburg wiegen schwer, die Untersuchungen wurden aufgenommen.
[ FOTO: „Kinder, die einmal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Agaplesion Diakonieklinikums Rotenburg waren, wollen nicht wieder dorthin zurück.“ Quelle: dpa ]
Rotenburg.
Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen wurden guten Gewissens von ihren Eltern in die Obhut der Psychiatrie des Agaplesion Diakonieklinikums Rotenburg übergeben. Leisteten die Schützlinge Widerstand gegen Untersuchung oder Behandlung, so wurden sie vielfach in einen sogenannten Time-Out-Raum gesperrt, wie der Weser-Kurier berichtet. Nun werden die Zustände innerhalb der Abteilung genauer unter die Lupe genommen, der Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde freigestellt. Die Kritik verschärft sich laut Informationen des Weser-Kuriers weiter – Ärzte und Therapeuten brechen ihr Schweigen.
Diverse Mediziner haben sich in Form einer Stellungnahme an das Blatt gewendet. Demnach sollen die Kinder über Stunden oder Tage in dem Raum verbracht haben, der lediglich mit einer Matratze ausgestattet war. Der Chefarzt nutzte dies als Sanktionsmaßnahme um die Patienten zu brechen. Wegen seiner fragwürdigen Behandlungsmethoden wurde er bereits vom Dienst freigestellt, bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist. Die Klinik äußerte sich gegenüber dem Weser-Kurier bislang nicht zu den Vorwürfen.
„Wer einmal dort war, will nie wieder hin“
Die Erzählungen der Ärzte und Therapeuten zeigen, dass akuter Handlungsbedarf besteht. So erzählt etwa Psychotherapeutin Marlene Heuer-Pattschullm, die Patienten an die Klinik überwies, dem Weser-Kurier von unhaltbaren Zuständen: „Dort herrscht ein Klima der Angst“. Der Time-Out-Raum sei nicht für den eigentlichen Zweck der „Auszeit zur Beruhigung“ genutzt worden, sondern als „drakonische Erziehungsmaßnahme.“ Die Patienten sahen sich mehr als Gefangene an.
Der Rotenburger Kinder- und Jugendarzt Christoph Dembowski kann seine Patienten schon nicht mehr guten Gewissens in die Klinik schicken, zu viele negative Geschichten von fragwürdigen Methoden innerhalb der Abteilung habe er bereits gehört. „Wer einmal dort war, will nie wieder hin.“
„Mauer des Schweigens“
Ein Mitarbeiter der Klinik meldet sich im Weser-Kurier nur anonym zu Wort. Der Psychologe erhebt vor allem schwere Vorwürfe gegen den Chefarzt. Er habe Eltern mit der Entziehung des Sorgerechts gedroht und die Mitarbeiter eingeschüchtert. „Niemand hat sich getraut etwas gegen ihn zu sagen, es war eine Mauer des Schweigens.“ Auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patienten wurde nicht eingegangen: „Alle bekamen die gleiche einheitliche Behandlung. Wer die Vorgaben nicht erfüllte, wurde mit dem Time-Out-Raum bestraft.“
Time-Out-Raum nur ein Beispiel
Es sind noch zahlreiche weitere Stellungnahmen beim Weser-Kurier eingegangen, der Inhalt ist immer ähnlich: Kinder, die aus der Klinik entlassen werden, tun meist alles, um nicht mehr dorthin zurück zu müssen. Der Zustand der Jugendlichen sei oftmals schlechter als bei der Einweisung, sie sind gebrochen und eingeschüchtert. Der Time-Out-Raum sei dabei nur ein Beispiel von vielen, aber wohl das schwerwiegendste.
Kooperationspartner setzt Zusammenarbeit aus
Neben der Freistellung des Chefarztes hat der Skandal bereits weitere Veränderungen zur Folge: Das Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) hat die Kooperation mit den Rotenburger Kollegen ausgesetzt, bis die Umstände vollends geklärt sind, wie der Weser-Kurier berichtet. Die Rotenburger Klinikleitung arbeite derzeit an einer umfassenden Aufklärung der Vorwürfe.
Betroffene können sich mit Beschwerden und Berichten an eine externe Anlaufstelle wenden (Telefon 040/41189-3861). Patienten, Angehörige und Mitarbeitende können sich auch seelsorgerlich unterstützen lassen (Telefon 0172/4084293).
Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) gGmbH Emil-von-Behring-Straße 3 60439 Frankfurt am Main
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Das GEP ist das multimediale Kompetenzzentrum für die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen, Werke, Einrichtungen sowie für die evangelischen Freikirchen und alle interessierten Unternehmen und Organisationen.
Studie beweist Medikamentenmissbrauch in Rotenburger Anstalten
Eine neue Studie zu Medikamentenmissbrauch bei Heimkindern in der Nachkriegszeit ist am Dienstag[ 05.06.2018 ]in Rotenburg bei Bremen vorgestellt worden.
[ FOTO: Krefelder Pharmakologin Sylvia Wagner im Archiv der Rotenburger Anstalten / Rotenburger Werke : „Studie beweist Medikamentenmissbrauch in Rotenburger Anstalten“]
In den ehemaligen Rotenburger Anstalten der Inneren Mission wurden nach der Untersuchung der Pharmazeutin Sylvia Wagner Medikamente an Bewohnern getestet sowie Kinder und Jugendliche mit viel zu hohen Dosierungen ruhiggestellt. Vereinzelt habe es auch psychochirurgische Eingriffe gegeben, sagte die Wissenschaftlerin. "Bei der Durchsicht von Bewohnerakten zeigte sich, dass vor allem unruhige oder vermeintlich schwierige Kinder und Jugendliche Arzneimittel zur Sedierung erhielten." Eine medizinische Indikation habe es in diesen Fällen nicht gegeben.
Teilweise seien auch mehrere Präparate gegeben worden, um den Tagesablauf der oft überforderten Mitarbeiter zu erleichtern. Auch dies sei in den Akten von Bewohnern vor allem in den 1960er und Anfang der 1970er Jahre belegt. Die Versuchsreihen seien in keinem Fall mit Einwilligung der Eltern oder der Betreuer geschehen, sagte die 53-jährige Expertin. "Das legt nahe, dass sie auch nicht eingeholt wurden, was nach rechtlichen und ethischen Normen fragwürdig war."
Missbräuche dieser Art seien zur damaligen Zeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht unüblich gewesen, sagte die Wissenschaftlerin, die bundesweit zur Situation zwischen 1945 und 1975 recherchiert. In Rotenburg habe sie eine "Tiefenbohrung" machen können, weil die diakonische Einrichtung im Vergleich der Einrichtungen über das umfangreichste Bewohnerarchiv verfüge. Es sei auch "ein absoluter Glücksfall", dass die Rotenburger Werke als Nachfolgeeinrichtung der Anstalten so offen und kooperativ mit dem Thema umgingen.
Wagners Erkenntnisse sind Bestandteil eines neuen Buches, das am Dienstag in den Rotenburger Werken vorgestellt wurde. Es beschreibt den oft von Gewalt und Medikamentenmissbrauch geprägten Alltag der damaligen Bewohner. Auftraggeber des Buchprojektes unter dem Titel "Hinter dem Grünen Tor" war der Vorstand der Werke. Diese zählen mit 1.130 Bewohnern und etwa 1.800 Beschäftigten in Norddeutschland zu den größten stationären Behinderteneinrichtungen in Norddeutschland. "Wir müssen uns unserer Vergangenheit stellen", sagte Geschäftsführerin und Pastorin Jutta Wendland-Park.
WEITERE INFOS ZUM ARTIKEL Karsten Wilke, Hans-Walter Schmuhl, Sylvia Wagner, Ulrike Winkler (Autoren): Hinter dem Grünen Tor - Die Rotenburger Anstalten der Inneren Mission, 1945-1975. Schriften des Instituts für Diakonie- und Sozialgeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel/Band 32, Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2018. 24 Euro. .
Erstellt: 16.06.18, 06:24 Betreff: Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?druckenweiterempfehlen
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Zitat: Martin MITCHELL
. Hauptsächlich überaus zutreffend im deutschsprachigen Raum Europas --- und vor allem in Deutschland! :
Zitat:
. Das soziale Engagement der Kirchen … ist vergleichbar mit einem Dieb, der dir hundert Euro klaut, davon zwei Euro zurück gibt, und sagt: „Die schenk ich dir.“ Und du freust dich noch darüber!
Rolf Heinrich[Karikaturist der MIZ und anderer säkularer Schriften; Malerei, bildende Kunst und Karikatur (Giordano Bruno Stiftung)] 26. Mai 2018, um 14:21 Uhr .
. Die deutschen Katholiken berichten über die Sünden der amerikanischen Katholiken und über das was diese Sünden den amerikanischen Katholiken bisher in Entschädigungszahlungen gekostet haben:
Missbrauchsfälle kosten US Kirchen Milliarden in Entschädigung
„Katholisch.de ist das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland und ein Aufgabenbereich der Allgemeinen gemeinnützigen Programmgesellschaft mbH (APG) mit Sitz in Bonn“ [ Siehe @ www.katholisch.de/impressum]:
Zitat:
. Missbrauchsfälle kosten US-Kirche Milliarden
Sexueller Missbrauch durch Geistliche ist in der US-Kirche nach wie vor ein großes Problem. Nun hat die Bischofskonferenz Zahlen veröffentlicht: So viel haben die Diözesen an Opfer gezahlt.
Missbrauch | Washington/Bonn - 08.06.2018
Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung sollen die katholische Kirche in den USA seit 2004 über 3,3 Milliarden Dollar gekostet haben. Wie aus dem jüngsten Kinderschutzbericht der US-Bischofskonferenz hervorgeht [ Siehe diesen 74-seitigen »2017 Annual Report« in englischer Sprache @ www.usccb.org/issues-and-action/child-and-youth-protection/upload/2017-Report.pdf], leisteten die Bistümer allein im vergangenen Jahr Zahlungen in Höhe von gut 213 Millionen Dollar. Laut einer aktuellen Auswertung der Seite "catholicculture.org" beliefen sich die Kosten im ersten Jahrzehnt nach der Einführung des Jahresberichts im Jahr 2004 auf etwa 2,74 Milliarden Dollar.
180 Millionen Dollar für die Opfer
In ihrem umfangreichen Jahresbericht, der sich auf den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 bezieht, gehen die US-Bischöfe detailliert auf die mit den Missbrauchsfällen verbundenen Kosten ein. Demnach hatten die Bistümer 213 Millionen Dollar gezahlt, während Ordensinstitute weitere 16 Millionen Dollar aufwendeten. Der größte Teil von insgesamt gut 180 Millionen Dollar entfiel demnach auf Abfindungen und andere Zahlungen an Opfer. Zweitgrößter Posten waren demnach Anwaltskosten in Höhe von etwa 33 Millionen Dollar. Weitere knapp 13 Millionen Dollar waren als "Unterstützung für Täter" in Form von Therapien, Lebensunterhalt oder Gerichtskosten gezahlt worden.
Die bislang größten Kosten seit der Einführung des Jahresberichts zum Kinderschutz fielen im Jahr 2007 an. Damals zahlten die Bistümer insgesamt eine halbe Milliarde Dollar, wovon fast 430 Million auf Abfindungen und andere Opferhilfen entfielen. Im gleichen Jahr hatte sich das Erzbistum Los Angeles zur Zahlung von Abfindungen in Höhe von 660 Millionen Dollar an gut 500 Opfer verpflichtet. Die großen Kosten für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen stellten mehrere US-Diozesen[ Siehe den diesbezuglichen Artikel »Versagen der Erzdiözese?« vom 11.06.2015 @ www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/versagen-der-erzdiozese] in der Vergangenheit vor existenzielle Probleme. Gut ein Dutzend Bistümer hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten Insolvenz anmelden müssen.
[font='Verdana']Themenseite: Missbrauch
Der Missbrauchsskandal erschütterte die katholische Kirche in ihren Grundfesten. Seit 2010 die ersten Fälle bekannt wurden, bemüht sich die Kirche um Aufarbeitung der Geschehnisse. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Etappen.
Neben der Opferhilfe führt der Jahresbericht der Bischöfe auch neu bekannt gewordene Missbrauchsfälle auf. Demnach hatten die Diözesen im jüngsten Berichtszeitraum insgesamt 373 glaubwürdige Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs erhalten. Zwei Drittel der Taten hatten sich demnach vor dem Jahr 1984 ereignet, 22 Fälle haben sich seit dem Jahr 2000 zugetragen. Die Ordensgemeinschaften meldeten zudem weitere 63 Anzeigen. Laut Bischofskonferenz seien alle im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle an die zuständigen staatlichen Behörden weitergegeben worden.
Vier von fünf Tätern sind bereits nicht mehr aktiv
Die meisten der mutmaßlichen Täter aus dem Bereich der Diözesen waren zudem bereits nicht mehr im aktiven Dienst, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Demnach waren 78 Prozent von ihnen bereits verstorben, suspendiert oder laisiert worden. Weitere 13 Täter seien aufgrund der Anzeigen zwischen 2016 und 2017 aus dem Dienst entfernt worden. Gegen weitere 20 Personen werde derzeit noch ermittelt. Mit Blick auf die Prävention künftiger Missbrauchsfälle verwiesen die Bischöfe auf 2,5 Millionen Personenüberprüfungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im zurückliegenden Jahr. Zudem seien über 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene geschult worden, Anzeichen von Missbrauchsfällen zu erkennen und diese zu melden.
Von Kilian Martin .
In Deutschland zahlt die Kirche natürlich keine Entschädigung an ihre Opfer und auch der deutsche Staat and seine Kontrollorgane sehen sich diesbezüglich den Opfern gegenüber in keinster Verpflichtung. Auch all das hätte die katholische Kirche in Deutschland, meines Erachtens, in ihrem hiesigen Artikel zusätzlich hervorheben sollen. .
Erstellt: 30.06.18, 23:24 Betreff: Unabhängige Kommission z. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchsdruckenweiterempfehlen
. Auf einer öffentlichen Hearing der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs", am 27. Juni 2018, in Berlin, traten folgende Fakten zu Tage :
„Für Sie sind wir nichts weiter als Menschenmüll!“
Stand: 29.06.2018 | Lesedauer: 6 Minuten
Von Sabine Menkens Politik Redakteurin
[ FOTO: "Sie haben meine Kindheit zerstört": Klaus Kurz macht der katholischen Kirche schwere Vorwürfe --- Quelle: Sabine Menkens ]
Als der Mann im blauen Karohemd das Wort ergreift, ist es, als ob die Zeit gefriert. Kein Wort ist mehr zu hören im Saal der Akademie der Künste [in Berlin], nicht einmal ein Raunen. Nur die Stimme von Klaus Kurz, wütend und unerbittlich. „Sie haben meine Kinderseele gemordet und meine Kindheit zerstört“, ruft Kurz. „Für Sie sind wir nichts weiter als Menschenmüll!“
Es ist Bischof Stephan Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, dem die Anklage gilt. Aufrecht und still sitzt er da und hört zu, was Kurz zu sagen hat. Wie er im Kinderheim „Hänsel und Gretel“ in Oberammergau gequält und vergewaltigt wurde, von zwei Priestern und einer Nonne des Ordens der Niederbronner Schwestern vom Göttlichen Erlöser.
Von 1965 bis 1978 hat Kurz dort gelebt. Dem 55-Jährigen zufolge begannen die sexuellen Übergriffe, als er sieben Jahre alt war, begangen durch einen Priester, den er „Onkel Herrmann“ nennen sollte. Mit zehn Jahren sei es dann zur ersten Vergewaltigung gekommen, durch einen Gastpriester aus Chile, der die Sommerferien in Oberammergau verbrachte. Kurz berichtet von täglichem Analverkehr, der wochenlang andauerte. „Und zur Belohnung gab es eine Kugel Eis.“ Im Sommer darauf war es dann „Onkel Herrmann“, der den Jungen vergewaltigte, im Keller, Tag für Tag.
Und auch eine Nonne habe sich an ihm vergangen, erzählt Kurz. „Drei Jahre lang war ich ihr Prügel- und Liebesknabe.“ Einsperren im Keller, Essensentzug, Tritte gegen den Kopf, das Auflecken von Erbrochenem, das sei so das Repertoire gewesen, erzählt Kurz in knappen, harten Sätzen.
Verlorenes Seelenheil
Dann wieder habe die Nonne sexuelle Dienste gefordert, mit der Hand und mit der Zunge. Erst mit knapp 14 Jahren konnte Kurz das Heim verlassen, eine Familie adoptierte ihn. Sein Seelenheil hat er nicht wieder gefunden. Doch inzwischen sind er und andere Opfer des Priesters bereit zu sprechen. „Für Sie sind wir doch nur Menschenmüll“, sagt er noch einmal.
Es ist ein öffentliches Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, auf dem Kurz seine Geschichte erzählt. Vor zwei Jahren im Nachgang des großen Missbrauchsskandals gegründet, will die Kommission Sprachrohr sein für all jene, die in der Familie, in Vereinen, Kirchen und Heimen Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind – und über das Erlebte oft jahrzehntelang geschwiegen haben.
904 Betroffene hat die Kommission bisher angehört, darunter auch 65 Opfer von Übergriffen kirchlicher Würdenträger. Mit dem öffentlichen Hearing will Kommissionspräsidentin Sabine Andresen erreichen, dass ihre Geschichten gehört werden – und die Kirchen sich ihrer Aufgabe stellen, das in ihrem Namen begangene Unrecht aufzuarbeiten. „Die beiden Kirchen haben häufig nur so viel getan, wie sie – vor allem auf Druck der Betroffenen und der Öffentlichkeit hin – tun mussten“, sagt Andresen.
Matthias Katsch vom Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung geht sogar noch weiter. „Am liebsten sprechen die Vertreter der Kirche von dem, was sie heute zum Schutz der Kinder tun. Diese Flucht in die Prävention ist aber kein Ersatz für die Aufarbeitung. Die Betroffenen bleiben resigniert zurück, ohne Chance auf eine Wiedergutmachung für das Versagen der Institution.“
Immerhin, die katholische Bischofskonferenz hat inzwischen mit Ackermann einen Missbrauchsbeauftragten, ein Amt, das in der evangelischen Kirche noch fehlt. Auch ein Forschungsprojekt über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen hat die Bischofskonferenz in Aufrag gegeben, der Bericht soll am 23. September in Fulda vorgestellt werden.
Doch echte Konsequenzen habe keiner der Verantwortlichen zu spüren bekommen, sagt Katsch, der 2010 über die Aufdeckung von Missbrauchsfällen am Berliner Canisiuskolleg den Missbrauchsskandal mit ins Rollen gebracht hat. Kurz merkt man die Enttäuschung über und die Wut auf Ackermann an. Gerade einmal 5000 Euro Entschädigung habe er von der Kirche erhalten, sagt er. „Es ist ein jämmerliches, erbärmliches Almosen“, sagt Kurz. „Sie scheren sich einen Dreck um mich.“
„Ich verstehe seine Wut“
Ackermann bleibt ganz ruhig, als er die Klage hört. Er sei in Kontakt mit Kurz, sagt er anschließend. „Ich verstehe seine Wut. Es stockt einem der Atem, wenn man solche Geschichten hört. Die Erschütterung nimmt nicht ab“, sagt der Bischof. Auch wenn er nicht persönlich verantwortlich ist, weiß er, dass er jetzt Kristallisationspunkt ist für das Leid und die Emotionen der Betroffenen. „Ich muss einfach standhalten und stellvertretend für andere der Fels sein, an dem die Menschen sich reiben können.“
Ackermann betont, dass der Missbrauchsskandal einiges in Bewegung gebracht habe in der katholischen Kirche. „Der Pfarrer, der unangreifbar auf einem Podest steht, den gibt es nicht mehr.“ Trotzdem bleibe ein Seelsorger eine Person des Vertrauens. Damit angemessen umzugehen, Übergriffigkeiten zu vermeiden, das sei inzwischen auch Inhalt der Ausbildung.
Und auch die evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs aus Hamburg berichtet, die Evangelische Kirche in Deutschland habe sich dazu verpflichtet, flächendeckend Schutzkonzepte einzuführen. Entscheidend sei aber, dass die Kirchen in ihrer inneren Haltung Ernst machten mit der Aufklärung und gegen den Reflex angingen, zuerst die Institution schützen zu wollen: „Es geht um Opferschutz“, sagt Fehrs.
Gerade an einer solchen reflektierten Haltung fehle es teilweise aber bis zum heutigen Tag, sagt der Psychologe Heiner Keupp. „Die Kirchen haben einen ausgeprägten institutionalisierten Narzissmus“, sagt Keupp, der auch Mitglied der Aufarbeitungskommission ist. „Die glänzende Fassade muss unter allen Umständen bewahrt bleiben – und sei es durch komplizenhaftes Schweigen.“
Wie perfide gerade kirchliche Täter ihre Machtposition auszunutzen verstehen, wie sie ihre schändlichen Handlungen teilweise sogar spirituell aufladen, um Kinder und Jugendliche auf der Sinnsuche an sich zu binden, das hat die Kommission bei vielen ihrer Anhörungen erlebt.
Und dann war da noch der Pfarrer, der sich der jungen Ministrantin nicht nur seelsorgerisch annahm. Vom elften bis zum 16. Lebensjahr missbrauchte er das Mädchen. „Es war keine Gewalt im Spiel“, sagt Mönius. „Er sagte, durch die Nähe zu ihm komme ich auch näher zu Jesus. Manchmal dachte ich sogar: Vielleicht ist er ja sogar Jesus.“
Nie mehr schweigen
Erst Jahre später durchbrach Mönius, die jahrelang unter schweren Depressionen litt, ihr schamhaftes Schweigen und konfrontierte die Kirche mit dem Missbrauch. Auch Schadenersatz erstritt sie. Der Pfarrer zahlte – obwohl sie die Verschwiegenheitserklärung, die er ihr auferlegen wollte, nicht unterschrieb.
Mönius wendet sich ebenfalls persönlich an Bischof Ackermann. „Ich kenne Sie nicht. Aber es ist das erste Mal, dass sich ein Vertreter der katholischen Kirche meine Geschichte anhört und mir dabei in die Augen sieht.“
Nie mehr schweigen. Das ist wohl die wichtigste Botschaft dieses Tages. .
Zu dieser der »3. ÖFFENTLICHEN HEARING „KIRCHEN UND IHRE VERANTWORTUNG ZUR AUFARBEITUNG SEXUELLEN KINDESMISSBRAUCHS --- AM 27. JUNI 2018« im Saal der Akademie der Künste, in Berlin, siehe auch den Bericht der EVANGELICHEN KIRCHE betitelt »UNHEIL UND BEWÄLTIGUNG | Sexueller Missbrauch:Kommission kritisiert Kirchen« @ www.evangelisch.de/comment/88750 .
Erstellt: 02.07.18, 14:21 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.druckenweiterempfehlen
. Beitrag im Thread »Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND« im HEIMKINDER-FORUM.DE von Eric Beres, vom Sender SWR, vom Montag, 2. Juli 2018, um 12:07 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit) :
. Hallo, zum Thema MEDIKAMENTENTESTS und MEDIKAMENTENMISSBRAUCH in Heimen der 50er bis 70er Jahre recherchiert der Südwestrundfunk aktuell zu Einrichtungen und Institutionen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Wenn Sie selbst betroffen sind oder uns Hinweise geben können, in welchen Heimen in diesen beiden Bundesländern entsprechende Tests durchgeführt wurden oder wo es Missbrauch gab, würden wir uns sehr freuen, Sie könnten uns kontaktieren.
. [ Zitiert wird aus einem Beitrag vom 29.05.2018, um 03:58 Uhr (weiter oben, auf Seite 71 dieses Threads in diesem Forum) ]:
Zitat: Martin MITCHELL
. Mehr spezifisch, bezüglich:Enslavement = Versklavung | Forced Labour = Zwangsarbeit | Abuse = Abusus | Rape = Vergewaltigung | Use and Abuse of Psychopharmaceuticals = Anwendung und Missbrauch von Psychopharmaka
CORRECTIV.ORG / CORRECTIV.RUHR ausdrücklich erlaubt die uneingeschränkte Nutzung und Weiterverbreitung dieses Artikels und auch allen anderen von CORRECTIV veröffentlichten Artikel :
Vielfach, so wie hier von CORRECTIV.ORG / CORRECTIV.RUHR beschrieben, ging es zu in vielen Erziehungseinrichtungen in Westdeutschland – insbesondere in kirchlichen Kinderheimen und Erziehungsanstalten in Westdeutschland (ob evangelischen oder katholischen oder freikirchlichen --- „Fürsorgehöllen“ !) – in den späten 1940er Jahren, den 1950er Jahren, den 1960er Jahren, den 1970er Jahren und sogar noch in den 1980er Jahren !!:
[ ......... ] .
Mehr spezifisch, bezüglich:Enslavement = VERSKLAVUNG | Forced Labour = ZWANGSARBEIT | Abuse = ABUSUS | Rape = VERGEWALTIGUNG | Use and Abuse of Psychopharmaceuticals = ANWENDUNG UND MISSBRAUCH VON PSYCHOPHARMAKA
Spezifisch zu dem weiter oben in diesem Thread am Samstag, 2. Juni 2018, um 10:24 Uhr behandelten Thema: »Im Schatten der Colonia Dignidad«
Missbrauch, Folter, Morde - die deutsche Sektensiedlung Colonia Dignidad war ein Ort des Grauens. Der Bundestag beschloss, die Opfer zu unterstützen. Doch das nun präsentierte Ergebnis sorgt für Empörung.
VonMartin Knobbe[ Siehe @ www.spiegel.de/impressum/autor-21583.html:„Deutschland-Ressort (Berliner Büro). Martin Knobbe. 1972 in München geboren, studierte Geschichte, Politik, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.“]
[ FOTO: „Fotos von Vermissten an der Grenze des Sektengeländes“ ]
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.07.2018 - 8 K 2202/17 –
Von der SS verschleppte Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Richtlinien über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen sieht keine Entschädigung für zwangsweise "Germanisierung" vor
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass in der Zeit des Nationalsozialismus von der SS verschleppte Kinder keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung haben.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten (unter anderem auch Polen) Kinder ihren Eltern von der SS weggenommen. In den sogenannten "Lebensborn-Heimen" wurden die "geraubten Kinder" unter Verschleierung ihrer wahren Identität untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 1942 in Polen als Kind wegen seines "arischen" Aussehens von der SS verschleppt und über die Organisation "Lebensborn" einem reichsdeutschen Ehepaar vermittelt. Im November 2015 beantragte der Kläger eine einmalige Beihilfe nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien). Diese Richtlinie sieht vor, dass Leistungen erbracht werden können, wenn eine Person wegen ihres gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften (z.B. geistiger Behinderungen) vom NS-Regime angefeindet wurde. Den Antrag lehnte die beklagte Bundesrepublik u.a. mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden sei.
VG verneint gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung
Das Verwaltungsgericht Köln stellte nunmehr fest, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung bestehe. Es wies darauf hin, dass es die ablehnende Entscheidung nur sehr eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüfen könne, ob die Behörde ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Dies sei der Fall gewesen, weil die Beklagte in keinem Fall Leistungen an "geraubte Kinder" erbracht habe. Es sei für das Gericht zwar nicht zweifelhaft, dass dem Kläger durch seine zwangsweise "Germanisierung" ganz erhebliches Unrecht angetan worden sei. Über die Feststellung einer Ungleichbehandlung hinaus sei es dem Gericht aber aus Rechtsgründen verwehrt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu Gunsten des Klägers zu erweitern. .
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung des in der Zeit des Nationalsozialismus von der SS als Kind verschleppten Klägers besteht.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten (unter anderem auch Polen) Kinder ihren Eltern von der SS weggenommen. In den sogenannten „Lebensborn-Heimen“ wurden die „geraubten Kinder“ unter Verschleierung ihrer wahren Identität untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Der Kläger wurde 1942 in Polen als Kind wegen seines „arischen“ Aussehens von der SS verschleppt und über die Organisation „Lebensborn“ einem reichsdeutschen Ehepaar vermittelt. Im November 2015 beantragte der Kläger eine einmalige Beihilfe nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien). Diese Richtlinie sieht vor, dass Leistungen erbracht werden können, wenn eine Person wegen ihres gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften (z.B. geistiger Behinderungen) vom NS-Regime angefeindet wurde. Den Antrag lehnte die beklagte Bundesrepublik u.a. mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden.
Das Gericht stellte nunmehr fest, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung bestehe. Es wies darauf hin, dass es die ablehnende Entscheidung nur sehr eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüfen könne, ob die Behörde ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Dies sei der Fall gewesen, weil die Beklagte in keinem Fall Leistungen an „geraubte Kinder“ erbracht habe. Es sei für das Gericht zwar nicht zweifelhaft, dass dem Kläger durch seine zwangsweise „Germanisierung“ ganz erhebliches Unrecht angetan worden sei. Über die Feststellung einer Ungleichbehandlung hinaus sei es dem Gericht aber aus Rechtsgründen verwehrt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu Gunsten des Klägers zu erweitern.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Von SS geraubte Kinder haben kein Anrecht auf Entschädigung
Zwar sei ihm schweres Unrecht angetan worden, doch nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu.
Dem Kläger sei durch seine zwangsweise „Germanisierung“ zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an „geraubte Kinder“ erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern. (AZ: 8 K 2202/17)
Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistigen Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.
„Lebensborn“ vermittelte Kinder an reichsdeutsche Eltern
Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines „arischen“ Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.
Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. .
. Kürzlich hat mich ein weiterer ex-Freistätter, Thomas R., aus dem Ruhrpot in Deutschland kontaktiert und mich über folgende interessante damalige Sachlage bezüglich "FREISTATT" – d.h., über die damalige "ZWEIGANSTALT" der Bodelschwinghschen Anstalten Bethel: "FREISTATT IM WIETINGSMOOR" – informiert, die ich unbedingt mit allen hier Mitlesenden teilen möchte, und teilen darf:
Zitat:
. Ich war in den 1960er Jahren (Sept. 64 bis Juni 66) selbst in Freistatt / Heimstatt. Es gab dort neben der gewerblichen Landwirtschaft auf dem Feld auch einen Schweizer Betrieb[ = "FREISTÄTTER KUHSTALL"] mit bis zu 45 Kühen.
Zuerst mußte ich auf dem Feld Kartoffeln und Rüben ernten. Dabei durften wir uns den ganzen Tag nur bücken, aber nie hinknien. Der Langsamste – und einer war zwangsläufig immer der Langsamste – erhielt abends eine Strafe. Zeit meines Lebens habe ich von dieser Arbeit Rückenprobleme zurückbehalten.
Zwischendurch mußte ich auch zur Strafe Torf stechen, zum Glück nur für kurze Zeit.
Danach, anscheinend hatte ich mich angepasst verhalten, arbeitete ich im Kuhstall. Dieser Betrieb wurde von einer älteren Person geführt (ich vermute er war angestellt) und für die körperliche Arbeit (melken per Hand, ausmisten per Hand einschließlich der schweren Schubkarren schieben, usw.) wurden immer zwei Fürsorgezöglinge abgestellt. Ich war während ca. eines vollen Jahres einer dieser zwei Zöglinge und ich war zu dem Zeitpunkt etwas über 15 Jahre alt, also körperlich noch nicht ausgewachsen. Die Kühe mußten alle mit der Hand gemolken werden, eine Melkmaschine gab es nicht. Und ich erinnere mich dass ich während der ersten 3-4 Wochen keinen Knopf mehr zumachen konnte, deshalb konnte ich während der Zeit lediglich T-Shirts tragen.
Aber es gab für mich und dem zweiten Zögling drei große Vorteile:
Wir durften offiziell Rauchen, sowohl beim arbeiten als auch in der Gruppe!
Dafür erhielten wir jeder von uns beiden
pro Woche 1 Päckchen Tabak umsonst [ d.h. wurde uns also nicht auf unseren aus Pfennigen bestehenden „Monatslohn“ (gutgeschriebenes „Taschengeld“) verrechnet ].
Wir hatten etwas mehr Freiheit als alle anderen.
Zu dem Zeitpunkt war das Rauchen gesetzlich zwar erst ab 16 Jahren erlaubt, aber das Jugendamt wußte es und billigte es! Dank dessen kam ich nie mehr vom Rauchen los.
Wir mußten nachts um 3 Uhr aufstehen und bis morgens 8 Uhr die Kühe melken; vormittags hatten wir frei und nachmittags ab 13 Uhr bis ca. 18 Uhr ging es wieder zur Arbeit.
Anscheinend ist dieser Schweizer Betrieb[ = "FREISTÄTTER KUHSTALL"] in den von mir bisher gesichteten Bethel-Broschüren nicht besonders erwähnt. Ich habe jedenfalls nichts dazu finden können. .
Daraufhin gestaltete ich dann auch selbst noch einmal eine Suche, konnte aber im Internet nur folgende zwei diesbezügliche alte FREISTATT-Ansichtskarten finden: